Zum Erlass der Gebührenverordnung für Erzeugnisse tierischen
Ursprungs (Fleisch-hygienegebühren) werden folgende Beschlüsse gefasst:
1.Der
Landkreis erhebt entsprechend der in der Anlage beigefügten Rechtsverordnung
Gebühren für öffentliche Leistungen nach dem Fleisch- und
Geflügelfleischhygienerecht.
2.Die
Rechtsverordnung tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft.
3.Den
Gebühren und der dieser Gebührenfestsetzung zugrunde liegenden
Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
04.12.2007 - Verwaltungs- und Finanzausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.