Bürgerinformationssystem
Antrag der VerwaltungZum Erlass der Gebührenverordnung für Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Fleisch-hygienegebühren) werden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der
Landkreis erhebt entsprechend der in der Anlage beigefügten Rechtsverordnung
Gebühren für öffentliche Leistungen nach dem Fleisch- und
Geflügelfleischhygienerecht. 2. Die Rechtsverordnung tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft. 3. Den Gebühren und der dieser Gebührenfestsetzung zugrunde liegenden Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Sachverhalt/BegründungAb 1. Januar 2008 ist für die Erhebung von Fleisch- und Geflügelfleischhygiene-gebühren die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 anzuwenden. Das bisher geltende EU-Richtlinienrecht wird zu diesem Zeitpunkt aufgehoben. Es ist daher erforderlich, eine Neufassung der „Gebührenverordnung Erzeugnisse tierischen Ursprungs“ auf Basis des Landesgebührengesetzes i.V. mit der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 zu erlassen. Außerdem waren i.S. von § 4 Abs. 5 des
Landesgebührengesetzes zwei Jahre nach der letzten Gebührenkalkulation die Gebührentatbestände, die Gebührenhöhe sowie
Gebührenerleichterungen zu überprüfen und nach Bedarf anzupassen. Die ab 01.01.2008 zu erhebenden Gebühren wurden auf der Grundlage der Haushaltsrechnung 2006 neu berechnet. In die Kalkulation einbezogen wurden erstmals Gemeinkosten / Innere Verrechnungen in Höhe von ca. 58.400 €. Diese konnten bei der letzten Kalkulation (Haushaltsrechnung 2004) noch nicht berücksichtigt werden. Der Landkreistag Baden-Württemberg und die Landkreise gehen davon aus, dass der in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 genannte Kostenbegriff identisch mit dem betriebswirtschaftlichen Kostenbegriff ist - mit der Folge, dass auch Steuerungs- und Servicekosten als Gemeinkosten gebührenfähig sind. Nach § 14 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sollen Verwaltungskosten und sonstige Gemeinkosten, die einzelnen Leistungen zuzurechnen sind, zwischen den beteiligten Einzelplänen und Unterabschnitten des Verwaltungshaushalts erstattet werden. Die Gebührenerhöhungen ab Januar 2008 sind auf die Kosten der Inneren Verrechnungen in Höhe von ca. 58.400 € zurückzuführen. Finanzierung und FolgekostenKeine. Anlagen1. Gebührenverordnung
Erzeugnisse tierischen Ursprungs 2. Übersicht Gebührensätze alt / neu
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||