1.Der
Kreistag stimmt der Änderung der Kreisgrenze zwischen dem Ostalbkreis und dem
Landkreis Schwäbisch Hall auf der Grundlage des Erläuterungsberichts zur
geplanten Änderung der Verwaltungsgrenzen zu.
2.Ein Geldausgleich
zwischen den Landkreisen findet nicht statt.
3.Das Landratsamt
Ostalbkreis, Flurneuordnung und Landentwicklung, Dienstsitz Crailsheim, wird
beauftragt, im Flurbereinigungsverfahren der vereinfachten Flurbereinigung
Rosenberg-Hummelsweiler das Erforderliche zu veranlassen.
07.11.2006 - Kreistag
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Im Rahmen der Pauschalabstimmung wurde der Antrag der
Verwaltung einstimmig beschlossen (s. TOP 1).