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Antrag der Verwaltung
Anmerkung: Dem Antrag der Verwaltung hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 24.10.2006 einstimmig zugestimmt. Empfehlung an den Kreistag: Die gegenseitige Austauschbarkeit der drei Entsorgungsschecks wird ab 01.01.2007 auf die Sperrmüll- und die Schrottkarte begrenzt. Die Entsorgungsschecks für Elektro- und Elektronikaltgeräte können nur noch für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten verwendet werden. Sachverhalt/Begründung
Jeder Haushalt im Ostalbkreis erhält mit seinem Abfallgebührenbescheid pro Jahr jeweils einen Entsorgungsscheck für die Abholung von Sperrmüll, von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Schrott (Altmetall). Die Entsorgungsschecks sind mengenmäßig auf jeweils 2 cbm begrenzt und können auch zur gebührenfreien Selbstanlieferung von Sperrmüll auf den Wertstoffzentren und den meisten Wertstoffhöfen genutzt werden. Nach § 5 (1) der Abfallwirtschaftssatzung (AWS) sind die Entsorgungsschecks gegenseitig austauschbar. Dies bedeutet, dass mit den drei Entsorgungsschecks je Haushalt z. B. 6 cbm Sperrmüll selbst angeliefert oder zur Abholung angemeldet werden können. Die Selbstanlieferung von Schrott sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten kann ohne Abgabe der Entsorgungsschecks erfolgen. Die Selbstanlieferungsmöglichkeit von Sperrmüll mit Entsorgungsschecks wird sehr stark in Anspruch genommen. 2005 wurden damit 54.648 Anlieferungen mit einem Gesamtgewicht von rd. 6.200 t getätigt. Abgeholt wurden 4.890 t Sperrmüll von 25.600 Haushalten. Der Sperrmüllanfall im Ostalbkreis mit 38,1 kg/EW ist daher im Vergleich zum Landesdurchschnitt (22 kg/EW) recht hoch. Elektronikschrott wird nur bei etwa 30 % der Abholstellen bereitgestellt. Nachdem das neue ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten) für die Landkreise nur noch die Einrichtung von Sammelstellen für den E-Schrott vorschreibt, beabsichtigt die GOA, ab 2007 eine separate Elektro- und Elektronikaltgeräteabfuhr durchzuführen. Hierfür soll ein Entsorgungsscheck, der ausschließlich für die Abholung des Elektronikschrotts gilt, zusammen mit dem Gebührenbescheid versandt werden. Eine gebührenfreie Selbstanlieferung an den Sammelstellen ohne Entsorgungsscheck ist schon aufgrund der gesetzlichen Regelungen möglich. Die Kosten für die Verwertung und Entsorgung der Elektro- und Elektronikaltgeräte werden von den Geräteherstellern getragen und sind daher auch nicht mehr in den abfallgebührenfähigen Kosten enthalten. Insofern erscheint es auch sinnvoll, die gegenseitige Austauschbarkeit der drei Entsorgungsschecks auf die Sperrmüll- und die Schrottkarte zu beschränken. Es besteht auch dann weiterhin die Möglichkeit, eine immer noch recht große Menge von 4 cbm Sperrmüll abholen zu lassen bzw. selbst anzuliefern. Durch die getrennten Abfuhren von Sperrmüll und Elektro- und Elektronikaltgeräten verspricht sich die GOA im Gegenzug eine Service-Verbesserung für die Kunden durch eine Verkürzung der Wartezeiten zwischen der Anmeldung und der Abholung. Die Begrenzung der Austauschbarkeit der Entsorgungsschecks auf die Sperrmüll- und Schrottkarte wäre in der Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung 2007 unter § 15 (1) einzuarbeiten. Finanzierung und Folgekosten
Entfällt Sichtvermerke Geschäftsbereich __________________________________________________ ppa. Schneider Egetemeyer Dezernat II __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel
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