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Vorlage - 154/06  

 
 
Betreff: Änderung der Landkreisgrenze zwischen dem Ostalbkreis und dem Landkreis Schwäbisch Hall im Bereich der Gemeinden Jagstzell, Rosenberg und Frankenhardt
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kommunalaufsicht   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
07.11.2006 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.         Der Kreistag stimmt der Änderung der Kreisgrenze zwischen dem Ostalbkreis und dem Landkreis Schwäbisch Hall auf der Grundlage des Erläuterungsberichts zur geplanten Änderung der Verwaltungsgrenzen zu.

 

2.         Ein Geldausgleich zwischen den Landkreisen findet nicht statt.

 

3.         Das Landratsamt Ostalbkreis, Flurneuordnung und Landentwicklung, Dienstsitz Crailsheim, wird beauftragt, im Flurbereinigungsverfahren der vereinfachten Flurbereinigung Rosenberg-Hummelsweiler das Erforderliche zu veranlassen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Im Zuge der vereinfachten Flurbereinigung Rosenberg-Hummelsweiler wird in Anlehnung an das neue Wege- und Gewässernetz eine Verlegung der Kreisgrenze als zweckmäßig erachtet. Die Änderung der Gemeindegrenzen bzw. Kreisgrenze erfordert nach § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz die Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften.

 

Die betroffenen Gemeinden Jagstzell, Rosenberg und Frankenhardt haben bereits der Grenzänderung zugestimmt und entsprechend die Gemeinderatsbeschlüsse gefasst.

 

Laut Mitteilung der Flurbereinigungsverwaltung wurden ebene und gut bewirtschaftbare Flächen flächengleich ausgetauscht, lediglich entlang des Grunbachs (Gewässer 2. Ordnung) ist ein flächengleicher Austausch nicht möglich. Deshalb erfolgt die Änderung der Grenzen nicht flächengleich. Aus dem in der Anlage beigefügten Erläuterungsbericht zur geplanten Änderung der Verwaltungsgrenzen sind die Veränderungen zwischen den einzelnen Gemeinden und den beiden Landkreisen ersichtlich. Im Ergebnis ergibt sich für den Ostalbkreis ein Flächenzugang von 1.867 m². Der Flächenzuwachs betrifft Jagstzell mit 1.558 m² und Rosenberg mit 309 m².

 

Für die Änderung der Landkreisgrenze wird nach Vorliegen der entsprechenden Kreistagsbeschlüsse des Ostalbkreises und des Landkreises Schwäbisch Hall vom Landratsamt Ostalbkreis - Geschäftsbereich Flurneuordnung und Landentwicklung -, Dienstsitz Crailsheim, das Regierungspräsidium als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde verständigt.

 

Der Verlauf der neuen Gemeindegrenzen bzw. Kreisgrenze ist auf einem Plan (siehe Aushang im Großen Sitzungssaal) ersichtlich.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

keine

Anlagen

Anlagen

 

- Erläuterungsbericht zur geplanten Änderung der Verwaltungsgrenzen

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich             __________________________________________________

                                               Strobel

Dezernent                           __________________________________________________

                                               Wolf

Dezernat II                          __________________________________________________

                                               Hubel

Landrat                                __________________________________________________

                                               Pavel