Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren nach § 35 Absatz 3 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) durchzuführen und die Vorschlagslisten mit den ggf. eingegangenen Einsprüchen bei den Amtsgerichten einzureichen.
02.05.2023 - Jugendhilfeausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.