Antrag der Verwaltung Die beiden Interdisziplinären Frühförderstellen im Ostalbkreis erhalten im Jahr 2017 und in der Folge bis zur Festschreibung der Fördergrundsätze in einer Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg eine institutionelle Förderung des Ostalbkreises auf der Berechnungsgrundlage der Jahre 2015 und 2016. Die institutionelle Förderung wird danach unter Berücksichtigung der Inhalte der Verwaltungsvorschrift und Zugrundelegung der mit den Interdisziplinären Frühförderstellen vereinbarten Abrechnungskriterien durch die Verwaltung neu festgelegt.
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