Antrag der Verwaltung: Der Sozialausschuss empfiehlt/der Kreistag beschließt: 1. Für die Durchführung von Aufgaben nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) wird der Stadt Schwäbisch Gmünd die Zuständigkeit für ihren Bereich mit Wirkung zum 01.01.2011 durch Satzung übertragen. 2. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch des Landes Baden-Württemberg. |