Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung:
Der Sozialausschuss stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2012 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen. Sachverhalt/Begründung:
In die Zuständigkeit des Sozialausschusses fallen Planansätze des Teilhaushaltes 5 (Dezernat V).
Der Haushaltsentwurf 2012 umfasst im
Ergebnishaushalt
Der Zuschussbedarf für die Leistungen der Bereiche Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfürsorge, Grundsicherung für Arbeitsuchende (kommunaler Anteil), Krankenhilfe nach dem Lastenausgleichgesetz, Landesblindenhilfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinderzuschlags-/Wohngeldempfänger (§ 6 b BKGG) ist mit 78.921.900 € angesetzt (vgl. Anlage 6).
In der Anlage 8 des Haushaltsplanentwurfs (Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände sowie Zuschüsse an soziale Einrichtungen) und bei den entsprechenden Einzelpositionen des Haushaltsplanes sind die Vorjahresansätze berücksichtigt.
Förderung von Pflegeheimen
Zur Investitionsförderung für den Bau von Pflegeheimen sind im Teilhaushalt 5 bei Produktsachkonto 31.60.01 / 7818004 sowie 7818005 für laufende Projekte insgesamt 256.420 € veranschlagt.
Die Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre hierfür betragen 137.750 €. Finanzierung und Folgekosten:
siehe Haushaltsplanentwurf
Anlagen:
---
Sichtvermerke
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |