Antrag der Verwaltung:Antrag der Verwaltung: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung bis zum 31.12.2010 einen Antrag auf Zulassung des Ostalbkreises als kommunaler Träger (Optionskommune) gemäß § 6 a SGB II beim baden-württembergischen Sozialministerium zu stellen. Hinweis: Voraussetzung für den Antrag auf Zulassung des Ostalbkreises als kommunaler Träger ist eine Beschlussfassung mit einer Mehrheit von mindestens 2/3 der tatsächlichen Mitgliederzahl des Kreistags. |