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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO) dem Wirtschaftsplan 2011 und dem fünfjährigen Finanzplan der Gesellschaft (Anlage 1) zuzustimmen.
Sachverhalt/Begründung
Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der WiRO hat die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2011 einen Wirtschaftsplan und einen fünfjährigen Finanzplan aufzustellen und dem Aufsichtsrat zur Beratung und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am13. Oktober 2010 den Gesellschaftern einstimmig empfohlen, den Wirtschaftsplan zu genehmigen.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der WiRO mit 66 Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Finanzierung und Folgekosten
Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2011 sind im Unterabschnitt 7910 des Verwaltungshaushalts Zuschüsse an die WiRO in Höhe von 87.025,00 Euro vorgesehen.
Anlagen
Wirtschaftsplan 2011 und fünfjähriger Finanzplan der WiRO
Sichtvermerke
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