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Vorlage - 161/2010  

 
 
Betreff: Neuorganisation des Sozialgesetzbuches II im Ostalbkreis;
Antrag auf Zulassung als kommunaler Träger
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V Beteiligt:Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (ABO)
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
30.11.2010 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 a Organigramm Sozialdezernat
Anlage 1 b Organigramm Geschäftsbereich Jobcenter Ostalbkreisx
Anlage 2 Gesamtaufwendungen

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

 

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung bis zum 31.12.2010 einen Antrag auf Zulassung des Ostalbkreises als kommunaler Träger (Optionskommune) gemäß § 6 a SGB II beim baden-württembergischen Sozialministerium zu stellen.

 

 

Hinweis:

 

Voraussetzung für den Antrag auf Zulassung des Ostalbkreises als kommunaler Träger ist eine Beschlussfassung mit einer Mehrheit von mindestens 2/3 der tatsächlichen Mitgliederzahl des Kreistags.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Zusammenlegung der SGB II-Aufgaben in Arbeitsgemeinschaften der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen wurde vom Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 für verfassungswidrig erklärt. Für eine Neuregelung setzte es dem Bundesgesetzgeber eine Frist bis Ende 2010.

 

Die erforderliche Grundgesetzänderung und auch die einfach gesetzlichen Änderungen zur Neuorganisation des SGB II sind zwischenzeitlich verabschiedet. Der Kreistag steht nunmehr vor einer grundsätzlichen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Weichenstellung.

 

Die Verwaltung hatte für die Beratung und Diskussion in der letzten Kreistagssitzung eine ausführliche Vorlage erstellt, die neben der Darstellung der grundsätzlich in Frage kommenden Varianten „Gemeinsame Einrichtung“ und „Option“, eine Chancen- und Risikobewertung beider Modelle und darüber hinaus die Eckpunkte einer „Regionalen Gemeinsamen Einrichtung“ mit den drei Partnern Landkreis Heidenheim, Agentur für Arbeit Aalen und Ostalbkreis enthielt. Innerhalb der umfassenden und tiefgreifenden Diskussion zeigte sich ein deutliches Stimmungsbild für einen Optionsantrag des Ostalbkreises. Aus vielen Wortmeldungen ließ sich der Wille und die Bereitschaft erkennen, neben der inhaltlichen und organisatorischen auch die politische Verantwortung für die Umsetzung des SGB II zu übernehmen. Die arbeitsmarktpolitische Strategie für die betroffenen Menschen, so eine Vielzahl von Rednern, müsse passgenau auf die Bedarfslagen im Ostalbkreis abgestimmt und mit den flankierenden Sozialleistungen des Landkreises und anderer Träger, unter anderem Schuldnerberatung, Suchtberatung und Kinderbetreuung eng vernetzt werden. Die Arbeitsförderung im Ostalbkreis müsse auf die Heterogenität der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eingehen, verschiedene Integrationsstrategien für die einzelnen Zielgruppen verfolgen und dazu einen flexiblen Instrumenten- und Maßnahmenkatalog bereit halten.

 

Im Hinblick auf die in der Kreistagssitzung am 30.11.2010 anstehende Entscheidung über die Neuorganisation des SGB II im Ostalbkreis wurde von mehreren Rednern auf Klärungsbedarfe hingewiesen, die sich insbesondere auf finanzielle Aspekte und die organisatorische Zuordnung bei Umsetzung der Optionslösung bezogen.

 

 

II. Umstellungsprozess und Umstellungsaufwand

 

Umstellungsprozess

 

Das terminierte Zulassungsverfahren setzt einen engen Rahmen für den Umstellungsprozess. Der Zulassungsantrag ist bis 31.12.2010 zu stellen. Über den Antrag soll bis 31.03.2011 entschieden werden.

 

Zeitrahmen für den Übergang bei Zulassung als Optionskommune

 

01.01.2011 bis 31.03.2011

01.04.2011 – 31.12.2011

Ab 01.01.2012

 

In diesem Zeitraum entsteht kraft Gesetz eine Gemeinsame Einrichtung zwischen der Agentur für Arbeit Aalen und dem Ostalbkreis, die die Geschäfte der abo im Wesentlichen wie bisher fortführt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach Zulassung als Optionskommune sind die Voraussetzungen für eine Übernahme der Aufgaben nach dem SGB II bis 31.12.2011 zu schaffen. Im Einzelnen bedeutet dies:

- Schaffung der infrastrukturellen und

  personellen Voraussetzungen für

  die Übernahme der Aufgaben

  durch:

- Übernahme des Personals

- Integration der Organisation in

  einen eigenständigen Bereich

  innerhalb der Verwaltung des
  Ostalbkreises

- Beschaffung der erforderlichen IT

- Schulung der Mitarbeiter/innen

  Parallel dazu:

- werden die Aufgaben nach dem

  SGB II bis Jahresende weiterhin in

  einer Gemeinsame Einrichtung mit

  der Agentur für Arbeit Aalen zu-

  sammen erledigt

 

 

 

Aufgabenerledigung in eigener Zuständigkeit

 

Bei Ablehnung des Antrages auf Zulassung als Optionskommune bildet der Ostalbkreis zusammen mit der Agentur für Arbeit Aalen auch über den 31.12.2011 hinaus eine Gemeinsame Einrichtung.

 

 

Umstellungsaufwand

Zur Sicherstellung eines reibungslosen Übergangs muss die organisatorische Leistungsfähigkeit ab 01.01.2012 sichergestellt werden. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Infrastruktur und Personal.

 

1. Infrastruktur

 

Der Ostalbkreis wird – nach der Zulassung als kommunaler Träger/Optionskommune - kraft Gesetzes (§ 76 Abs.3 SGB II) Rechtsnachfolger der abo.

Damit gehen Mietverhältnisse, infrastrukturelle Güter und Verträge wie nachfolgend beschrieben auf den Ostalbkreis über.

 

1.1   Liegenschaften

An den Standorten Aalen und Bopfingen ist der Ostalbkreis Vermieter. In Schwäbisch Gmünd  und Ellwangen sind die Liegenschaften von Dritten angemietet. Alle Mietverträge sind mit entsprechenden Optionen versehen, die eine nahtlose Fortführung der Mietverhältnisse zu mindestens gleichen Bedingungen ab 01.01.2012 gewährleisten.

 

1.2   Mobiliar

Mit dem Rechtsübergang wird der Ostalbkreis Eigentümer der bisher von der abo genutzten Sachgüter (Mobiliar und sonstige Sachgegenstände). Nach bisherigem Informationsstand ist der Übergang kostenfrei.

 

1.3   EDV-Ausstattung

PC-Arbeitsplätze, Drucker, Telefone  sowie die lokale Netzinfrastruktur werden dem Ostalbkreis als Rechtsnachfolger übergeben. Die Gebäudeverkabelung ist an allen Standorten Bestandteil des Mietverhältnisses und geht daher mit den Mietverträgen auf den Ostalbkreis über. Der Übergang erfolgt kostenfrei.

Damit ab 01.01.1012 ein nahtloser Übergang von der BA Software auf die nach 1.4 erforderliche Software möglich ist, müssen neue PC (ohne Drucker und Bildschirm) bereitgestellt werden. Die Anschaffungskosten betragen für 150 Arbeitsplätze ca. 150.000 €. Ob für die Anbindung der Netze (Telefon, EDV-Server) weitere Kosten entstehen, wird bis zur Sitzung des Kreistages am 30.11.2010 ermittelt.

 

1.4   Software

Die abo benutzt bisher die IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA). Eine Nutzung durch einen zugelassenen kommunalen Träger ist nicht möglich. Der Ostalbkreis muss daher für den Aufgabenbereich SGB II eine eigene Software für die Bereiche Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung beschaffen.

 

Es ist davon auszugehen, dass Lizenzen für Fachsoftware insgesamt ca. 1.000 € pro Arbeitsplatz kosten. Dazu kommen die Kosten für die Einführung der Software durch Berater in Höhe von ca. 1.500 € je Beratertag. Bei ca. 150 Arbeitsplätzen und einer Inanspruchnahme von 4 Beratertagen pro Monat über 15 Monate hinweg ergeben sich folgende Kosten:

 

1.000 € x 150                                          = 150.000 €

1.500 € x 4 x 15                                          =   90.000 €

                                                                                                      240.000 €             

 

Die laufende Betreuung der Fachsoftware ist kostenneutral. Die abo zahlt bereits bisher an die BA jährlich ca. 180.000 € für IT-Dienstleistungen aus ihrem Verwaltungsbudget (ca. 100 € pro Arbeitsplatz und Monat). Es ist davon auszugehen, dass die laufende Betreuung der neuen Fachsoftware diesen jährlichen Betrag nicht übersteigt.

 

Nach derzeitigem Informationsstand werden den neu zugelassenen Trägern nachzuweisende Kosten bis zu einer Höhe von 75 € je Bedarfsgemeinschaft (BG) vom Bund erstattet. Für den Ostalbkreis würde sich auf der Grundlage von derzeit 6.200 Bedarfsgemeinschaften ein Erstattungsbetrag bis zu 465.000 € ergeben.

 

Für die Abwicklung der Verwaltungskosten kann das Finanzsystem des Ostalbkreises genutzt werden. Ob hier noch zusätzliche Kosten auf den Ostalbkreis zukommen, wird ebenfalls bis zur Sitzung des Kreistages am 30.11.2010 ermittelt.

 

1.5.Verträge

Verträge, z.B. für Strom-/Gaslieferungen, Postzustellung, Wartungsverträge gehen auf den Rechtsnachfolger Ostalbkreis über.

 

 

Kosten für die Schaffung der erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen  entstehen damit nach derzeitigem Informationsstand im Zusammenhang mit der Beschaffung neuer Software für die Bereiche Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung und neuer PC.

 

 

 

2. Personal

Für die neuen Optionskommunen gilt, dass 100 % des Personals der BA - welches bis zum 31.12.2010 mindestens 24 Monate bei der ARGE (Arbeitsgemeinschaft) beschäftigt war – auf den kommunalen Träger übergeht. Die kommunalen Träger  haben danach die Möglichkeit, 10 % des übergegangenen Personals wieder zurück zu überstellen.

 

Die abo beschäftigt aktuell an 4 Standorten auf 150 Stellen 167 Mitarbeiter/-innen.

 

Derzeit ergibt sich folgende Stellenaufteilung:

 

                                                            Insgesamt                              BA                  Ostalbkreis

 

Gesamtpersonal                                          150                                          78                            72

 

Dauerkräfte                                                         134                                          68                            66

 

Befristete Kräfte                                            16                                          10                            6

 

 

Standortbezogene Stellenaufteilung

 

Standort:                                                        Stellen:                                         

Aalen                                                                      67,40             

Bopfingen                                                          9,30

Ellwangen                                                        13,15

Schwäbisch Gmünd                                          60,20                                                                                                 

 

 

III. Neuorganisation des SGB II als zugelassener kommunaler Träger

 

„Zur Wahrnehmung der Aufgaben an Stelle der Bundesagentur errichten und unterhalten die zugelassenen kommunalen Träger besondere Einrichtungen für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch (§ 6a Abs. 5 SGB II)“.

 

Um die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II wie

 

·         die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen,

·         die Schuldnerberatung,

·         die psychosoziale Betreuung,

·         die Suchtberatung,

 

noch enger und damit noch effektiver mit dem gesamten SGB II - der Grundsicherung für Arbeitsuchende – verzahnen zu können, soll ein vierter Geschäftsbereich unter dem Dach des Dezernates V „Jugend und Soziales „ mit dem Namen Jobcenter Ostalbkreis eingerichtet werden (siehe Organigramm in der Anlage 1).

 

 

IV. Gesamtaufwendungen im Rahmen des SGB II im Ostalbkreis

 

Die Gesamtaufwendungen im Rahmen des SGB II im Ostalbkreis (siehe Anlage 2) beinhalten

 

·         das Verwaltungsbudget (Kostentragung: – 87,4 % durch den Bund, 12,6 % durch den Ostalbkreis)

·         das Eingliederungsbudget (für die Integrationsleistungen – 100 % durch den Bund)

·         die Kosten der Unterkunft (KdU) durch den Ostalbkreis

·         die passiven Leistungen (Arbeitslosengeld/Alg II) durch den Bund

 

 

V. Einsatz des Eingliederungstitels auf der Grundlage von Zielvereinbarungen

 

1.      Gesetzlicher Zielvereinbarungsprozess

 

Zur Erreichung der Ziele nach dem SGB II werden jährlich Vereinbarungen geschlossen.

 

Schematische Darstellung des Zielvereinbarungsprozesses für gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger:

 

 

* BMAS: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

In Gemeinsamen Einrichtungen, wie auch jetzt in der abo, verläuft der Zielvereinbarungsprozess über die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die BA hat dabei nicht nur direkten Einfluss über den Dialog mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), sondern auch über die Trägerversammlung.

 

Beim zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommune) verläuft der Zielvereinbarungsprozess „nur“ über die zuständige Landesbehörde – ohne Einflussnahme der BA.

 

Die Vereinbarungen umfassen insbesondere folgende gesetzlichen Ziele:

 

Gesetzliche Ziele

Planwerte der abo 2011

Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Senkung der passiven Leistungen (Arbeitslosengeld II) um 8,2%

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Steigerung der Integrationen um 12,4%

Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit (Dauer der Arbeitslosigkeit über 2 Jahre) um 0,5%

 

 

2.      Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

 

Das jährliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm orientiert sich an den oben genannten Zielen und beinhaltet

 

·         Schwerpunkte der lokalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Träger der Grundsicherung

·         Kundenstruktur (abgebildet durch sog. „Profillagen“ im BA-internen IT-System für Vermittlung und Beratung)

·         regionale wirtschaftliche und soziale Lage

·         Aktivitäten und Maßnahmen, z. B. Eingliederungszuschüsse, Maßnahmen bei Trägern, Arbeitsgelegenheiten

 

Die wesentlichen Einflussfaktoren sind

 

·         Ziele und Zielvereinbarungen sowie

·         zugeteilte Haushaltsmittel im Eingliederungstitel

 

 

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2011 am Beispiel der abo:

 

 

·         Verteilung der Haushaltsmittel (Eingliederungstitel) unter Berücksichtigung des Kernzieles 2011 der BA „Vermittlung in Arbeit“:

 

Planansatz für integrationsnahe Kunden:              ca. 60 %

Planansatz für integrationsferne Kunden:              ca. 40 %

 

·         Kundenstruktur bzw. Profillagen – STAND: September 2010

 

Integrationsnah:                            28 %

Integrationsfern:                            72 %

 

Die Aufteilung zeigt, dass die Haushaltsmittelverteilung aufgrund der Zielvorgaben der BA dem Anteil der integrationsfernen Kunden nicht gerecht wird.

 

3.      Gestaltungsspielräume für zugelassene kommunale Träger

 

Der für zugelassene kommunale Träger vorgesehene neue Zielvereinbarungsprozess ermöglicht Gestaltungsspielräume, die von den BA Zielen unabhängig sind.

 

Neben den gesetzlich festgelegten Zielen mit Ausrichtung auf die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt, können und sollen aus kommunaler Sicht zusätzlich Ziele wie

 

·         soziale Stabilisierung

·         soziale Integration (Vermeidung sozialer Ausgrenzung – Stichwort: sozialer Friede)

 

vereinbart werden.

 

Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sind lokale Schwerpunktsetzungen möglich wie z. B.

 

·         Aus-/Aufbau eines zweiten Arbeitsmarkts

·         Berücksichtigung besonderer, lokal bedeutsamer Personengruppen, z. B. Migranten, Alleinerziehende, Ältere

·         Durchführung mittel- bis langfristiger Projekte mit dem Fokus auf die soziale Stabilisierung

·         Verbesserung der Betreuungsschlüssel und damit Intensivierung der Beratung und Betreuung

 


Anlagen

 

- Organigramm des Geschäftsbereichs „Jobcenter Ostalbkreis“ (Anlage 1 a und 1 b)

- Gesamtaufwendungen/Mittel im Rahmen des SGB II im Ostalbkreis von 2008 bis
  2009 (Anlage 2)

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsführung Abo

__________________________________________

 

Häusler                                          

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 a Organigramm Sozialdezernat (55 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 b Organigramm Geschäftsbereich Jobcenter Ostalbkreisx (18 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 Gesamtaufwendungen (11 KB)