Antrag der Verwaltung
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / der
Kreistag beschließt:
2. Die Verwaltung
wird beauftragt, dazu die Zustimmung des Ministeriums für Kultus, Jugend und
Sport gemäß § 30 Schulgesetz einzuholen.
|