Bürgerinformationssystem
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Antrag der VerwaltungDer Ausschuss für Bildung und Finanzen beschließt:
Sachverhalt/BegründungIm Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2009 wurde ein Bericht zum Sanierungsbedarf der Schule für Sprachbehinderte (Schloss-Schule) in Aalen-Wasseralfingen beantragt. Mit dem nachstehenden Bericht werden der gegenwärtige Zustand und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen bei der Schloss-Schule dargestellt.
Die Nutzung des historischen Gebäudes für die Unterbringung der Schule für Sprachbehinderte wurde durch einen im Jahr 1989 geschlossenen Vertrag über die Bestellung eines Erbbaurechts zwischen der Stadt Aalen und dem Ostalbkreis ermöglicht. Der Erbbaurechtsvertrag hat eine Laufzeit von 99 Jahren und sichert dem Ostalbkreis für diese Vertragsdauer das Recht zu, das vorhandene Bauwerk (Schloss) zu nutzen. Ein Erbbauzins ist für die Nutzfläche von rund 1.900 m² an die Stadt Aalen nicht zu entrichten. Der Ostalbkreis ist jedoch zur Instandhaltung des Schlosses verpflichtet, das heißt, er hat das Gebäude nebst Zubehör und Anlagen zu unterhalten und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Erforderliche
Sanierungsmaßnahmen AußenfassadeDas massive Mauerwerk des Gebäudes wurde während des Baus im 14. Jahrhundert in Natursteinen ausgeführt. Die zwei Mauerschalen, deren Zwischenraum mit Bruchsteinen verfüllt und mit Kalkmörtel vermauert sind, haben eine Mauerwerkstiefe von ca. 1,50 m. Im Sockelbereich des Mauerwerks liegt eine hohe
Schadsalzkonzentration in Form von Sulfat, Nitrat und Chlorid vor. Diese
Schädigung resultiert aus der Zeit als die Wasserburg noch aktive Wehranlage
und der umlaufende Wassergraben zwangsläufig stark mit Fäkalien versetzt war.
Das ins Mauerwerk eindringende Wasser hat so die Schadsalze in das Mauerwerk
verbracht. Durch die Abortanlage wurden weitere Schadsalze in das Mauerwerk
eingetragen. Nach Trockenlegung des Wassergrabens wurde das gesamte Gelände um die Burg beweidet und so durch Tiere weitere Schadsalze in das Mauerwerk (Fundament und erdberührende Teile) verbracht, die wiederum mit Wasser kapillar nach oben transportiert wurden. Ab Höhe Gelände ist das Wasser verdunstet und die Salze wurden im Mauerwerk abgelagert, besonders im oberflächennahen Bereich. Die hohe Festigkeit und Stabilität des Mauerwerks wurde durch Umbauten und Modernisierungsmaßnahmen im Laufe der Jahrhunderte geschwächt. Zur größten Schwächung führte sicher die Trockenlegung des Wassergrabens und der Tal-Aue. Setzungen des Gebäudehügels dürften die Folgen gewesen sein. Der aus dem Jahr 1911 stammende Außenputz wurde 1978/1979 in zwei Bauabschnitten erneuert. 1987 stellte der Bauphysiker Herr Koch aus Bad Liebenzell fest, dass erhebliche Schäden im Außenputz, insbesondere in den Sockelbereichen des Gebäudes, vorlagen. Diese Schäden waren überwiegend in der Materialunverträglichkeit zwischen den 1978/1979 aufgebrachten Putzschichten und dem Mauerwerksbestand zu sehen. Eine Erneuerung des Putzes wurde empfohlen. Die Umbau- und Ausbaumaßnahmen zur Schule für Sprachbehinderte und die dadurch verursachten Veränderungen am Mauerwerk erforderten 1990 eine erneute Schadensanalyse. Herr Koch erstellte ein Sanierungskonzept, das zum einen die Setzungen des Mauerwerks und vor allem den hohen Feuchtegehalt und den Schadsalzgehalt aus Sulfaten und Nitraten im Sockelbereich berücksichtigte. Es erfolgte 1991/1992 eine Sanierung, welche von Herrn Koch als Bauphysiker begleitet wurde. Inzwischen sind an der Fassadenoberfläche umlaufend und insbesondere im Sockelbereich optische Verfärbungen (durch Feuchtigkeitseinwirkungen) und Putzablösungen sichtbar. Daher wurde ein erneutes Gutachten in Auftrag gegeben. Die Untersuchungen im Jahr 2009 haben ergeben, dass sich der Zustand des historischen Mauerwerks wesentlich verbessert hat. Zum einen hat sich der Feuchtegehalt im Mauerwerk halbiert und die Schadsalzkonzentration im Sanierungsputz ist wesentlich höher als zum Zeitpunkt der letzten Sanierung. Dies ist ein Beweis für den Erfolg der 1991 begonnenen Sanierungsmaßnahme. Mit dem Aufbringen des Sanierungsputzes erfolgte ein Schadsalztransport aus dem Mauerwerk zur Oberfläche in die Putzschicht. Nach den Worten des Gutachters zeigt dies in relativ langsamen Schritten eine fortschreitende Genesung des „Patienten“ an. Dabei muss bedacht werden, dass die über Jahrhunderte erfolgte Durchfeuchtung und Belastung nicht in der - historisch betrachtet - kurzen Zeit seit der letzten Sanierung beseitigt werden kann. Der Sanierungsweg und damit verbunden der Prozess der Austrocknung und der Entsalzung des Mauerwerks sollte von regelmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen in zeitlichen Abständen von maximal 10 Jahren begleitet werden (Kostenaufwand von ca. 67.000 €). Bei diesen regelmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen wird der Anstrich erneuert. Dies ist erforderlich, damit durch Witterungseinflüsse (Niederschläge etc.) kein Feuchteeintrag in die Putzschicht und das Mauerwerk erfolgen kann. Nur so können ein Rückwanderungsprozess der schädlichen Salze in das Mauerwerk und Frostschäden durch Vermeiden eines Feuchtegehalts im Putz vermieden werden. Dieses Sanierungskonzept von Herrn Koch empfiehlt, den Sanierputz im Sockelbereich (bis ca. 2 m Höhe über Boden) zu entfernen und durch einen neuen Putz und einen neuen Anstrich zu ersetzen. An den übrigen Fassadenteilen sind die losen Putzstücke und der Farbanstrich zu entfernen. Es ist danach ein flächendeckender Überputz und ein wetterfester Kalkanstrich aufzubringen. Die Gesamtsanierungsmaßnahme wird vom Gutachter auf ca. 150.000 € geschätzt. Im Hinblick auf die finanziellen Restriktionen des Kreishaushalts hat das Gebäudemanagement zusammen mit dem Gutachter geprüft, ob die Maßnahme auch in mehreren Schritten erfolgen kann. Als Ergebnis wird festgestellt, dass diese schrittweise Sanierung möglich ist, wobei die Sanierung des umlaufenden Sockelbereiches dringend erforderlich ist und durchgeführt werden sollte. Das Gebäudemanagement schlägt daher vor, diese Teilsanierung im Jahr 2011 umzusetzen. Die stufenweise erfolgende Sanierung wurde mit der zuständigen Vertreterin des Landesamtes für Denkmalpflege abgestimmt. In einem weiteren Abschnitt wäre zu einem späteren Zeitpunkt die übrige Fassade, nach den Vorgaben des Sanierungskonzepts von Herrn Koch, instand zu setzen. Im Zuge dieser Maßnahme sollten - wenn bereits ein Gerüst steht - auch die vorhandenen Holzfenster abgeschliffen und neu lackiert werden. Aus dem Gutachten geht eindeutig hervor, dass die Erneuerung des Außenputzes alle 10-12 Jahre erfolgen sollte. Ansonsten ist mit weiteren Schädigungen des Mauerwerks zu rechnen, die zu einer jährlichen Kostenerhöhung von 5 % bei den Sanierungsmaßnahmen führen würden. Da die letzte Fassadensanierung (1991-1992) nun bereits rund 20 Jahre zurückliegt, sollte zeitnah gehandelt werden. Finanzierung und FolgekostenDas Gebäudemanagement empfiehlt eine Sanierung der Fassade in zwei Abschnitten: 1. Bauabschnitt: Teilsanierung im umlaufenden Sockelbereich der Schlossfassade im Jahr 2011 mit einem Kostenaufwand von rund 50.000 €. 2. Bauabschnitt: Sanierung der restlichen Fassade zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Kostenaufwand von ca. 100.000 €. Sichtvermerke
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