Die Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und des
Landesjugendamtes zu Sonderaufwendungen im Rahmen des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) für vollstationäre Hilfen werden im Ostalbkreis
ab 01.01.2008 in der jeweils gültigen Fassung angewandt.
08.04.2008 - Jugendhilfeausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.