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Vorlage - 029/08  

 
 
Betreff: Antrag der "Europa MINIKÖCHE gGmbH"
auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
08.04.2008 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung:

 

Die gemeinnützige Gesellschaft „Europa MINIKÖCHE“ mit Sitz in 73566 Bartholomä wird gem. § 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Rechtliche Grundlagen

 

Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen und aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind sowie die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten (§ 75 Abs. 1 SGB VIII).

 

Die Vorschrift gem. § 75 SGB VIII sieht ein abgestuftes Recht für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vor. Sie unterscheidet zwischen der Anerkennung nach pflichtgemäßem Ermessen (Abs. 1), der Anerkennung auf die ein Rechtsanspruch besteht (Abs. 2) sowie der Anerkennung kraft Gesetzes (Abs. 3).

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird gem. § 11 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) vom Jugendamt ausgesprochen, wenn der Träger im Wesentlichen im Bezirk des Jugendamtes tätig ist. Zuständig für diese Anerkennung innerhalb des Ostalbkreises ist damit das Landratsamt Ostalbkreis – Geschäftsbereich Jugend und Familie.

 

 

II. Antrag der gemeinnützigen Gesellschaft „Europa MINIKÖCHE“

 

Die Gesellschaft mit Sitz in 73566 Bartholomä hat mit Schreiben vom 19.09.2007 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII beantragt.

 

Mit dem Antrag wurden folgende Unterlagen vorgelegt:

 

- der Gesellschaftsvertrag mit Satzung vom 30.04.2007,

- eine Bescheinigung des Finanzamtes Schwäbisch Gmünd vom 10.10.2007,

- ausführliche Unterlagen und Berichte zur Arbeit der Gesellschaft.

 

Die Grundidee und die Zielsetzungen der „Europa MINIKÖCHE“ lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Das Wissen über Ernährung, Gesundheit und Umwelt soll an Kinder im Alter von 10 - 12 Jahren weitergegeben werden. Mit Hilfe der „Bartholomäischen Drei-Säulentheorie“ nach Jürgen Mädger wird bei den Kindern ein Grundstock für deren Zukunft gelegt: „Das Bewusstsein für eine gesunde Ernährung spielt eine wichtige Rolle für die Entwicklung unserer Nachkommen. Sie garantiert, dass wir aktiv unsere Umwelt mitgestalten können und bildet eine wichtige Voraussetzung für ein glückliches und erfolgreiches Leben. Neben unserer Ernährung hat der Umweltschutz einen hohen Stellenwert. Nur eine gesunde Natur bietet gesunde Lebensmittel. In diesem Zusammenhang steht auch unser regionales Bewusstsein. Im besten Fall ernähren wir uns von landwirtschaftlichen Produkten, die aus der Region stammen.“

Die Idee der Miniköche bietet den Kindern auch die Möglichkeit, verschiedene Berufsbilder des Gastgewerbes kennen zu lernen. Die Gastronomiebetriebe bilden die Plattform, die drei Themen – Gesundheit, Ernährung und Umwelt - miteinander zu verbinden. Die Inhalte werden spielerisch vermittelt und die Kinder lernen eine mögliche berufliche Zukunft kennen. Die Aktion ist somit auch gesellschaftspolitisch wertvoll.

 

Ausgehend von einem Ferienprogramm im Jahre 1989 entwickelte sich das Projekt Miniköche zu einem länderübergreifenden, europaweiten Projekt. Bedingt durch den Verwaltungs- und Organisationsumfang wurde das Projekt 2005 in die Rechtsform einer Gesellschaft übergeführt. Die inzwischen bundesweite Beachtung und Wertschätzung findet ihren besonderen Nachweis dadurch, dass im Januar 2008 die „Europa MINIKÖCHE“ unter 700 Bewerbern durch die Bertelsmannstiftung mit dem Preis „Unternehmen für die Region“ ausgezeichnet und gewürdigt wurden.

 

Die bereits langjährigen Aktivitäten der Gesellschaft zeichnen sich durch vielfältige Lern- und Bildungsaspekte sowie die Förderung von sozialen Kompetenzen von Kindern aus. Die Gesellschaft garantiert, dass ausschließlich Fachpersonal mit Zusatzqualifikation und Weiterbildung im pädagogischen und psychologischen Bereich eingesetzt wird. Insgesamt leistet die Gesellschaft in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht wertvolle Beiträge zur Jugendhilfe im Ostalbkreis und weit darüber hinaus.

 

 

III.   Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung

 

Nachdem die Gesellschaft „Europa MINIKÖCHE“ alle rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt und auch von Seiten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales - Landesjugendamt - mit Stellungnahme vom 28.11.2007 und vom Kreisjugendring mit Schreiben vom 14.11.2007 keine Bedenken geäußert worden sind, stehen einer öffentlichen Anerkennung durch den Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreises keine Hinderungsgründe entgegen.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die öffentliche Anerkennung löst keine unmittelbaren Folgekosten aus. Als anerkannter freier Jugendhilfeträger kann der Verein ggf. Fördermittel des Landes erhalten und von der Umsatzsteuer befreit werden.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Antrag des Vereins vom 19.09.2007

 

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Funk


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel