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Antrag der Verwaltung:Die gemeinnützige Genossenschaft „act for transformation“ mit Sitz in 73434 Aalen wird gem. § 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Sachverhalt/BegründungI. Rechtliche Grundlagen Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen und aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind sowie die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten (§ 75 Abs. 1 SGB VIII). Die Vorschrift gem. § 75 SGB VIII sieht ein abgestuftes Recht für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vor. Sie unterscheidet zwischen der Anerkennung nach pflichtgemäßem Ermessen (Abs. 1), der Anerkennung auf die ein Rechtsanspruch besteht (Abs. 2) sowie der Anerkennung kraft Gesetzes (Abs. 3). Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird gem. § 11 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) vom Jugendamt ausgesprochen, wenn der Träger im Wesentlichen im Bezirk des Jugendamtes tätig ist. Zuständig für diese Anerkennung innerhalb des Ostalbkreises ist damit das Landratsamt Ostalbkreis - Geschäftsbereich Jugend und Familie. II. Antrag der gemeinnützigen Genossenschaft „act for transformation“ Die Genossenschaft mit Sitz in 73430 Aalen hat mit Schreiben vom 02.01.2008 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII beantragt. Dem Antrag waren folgende Unterlagen beigefügt: - die Satzung vom 30.04.2007, - ein Auszug aus dem Genossenschaftsregister, - ein Organigramm des Vereins, - eine Bescheinigung des Finanzamtes Aalen vom 12.12.2007, - Unterlagen und Berichte zur Arbeit des Vereins. In der Satzung sind die relevanten Ziele der Genossenschaft wie folgt formuliert: Ø Vermittlung von Methoden der zivilen Konfliktbearbeitung und Gewaltfreiheit sowie die Entwicklung von Strategien zum Friedensaufbau und der Gewalt- und Kriminalprävention Ø Förderung der internationalen Gesinnung, Völkerverständigung und Toleranz sowie die Durchführung von Begegnungsmaßnahmen und Freiwilligendienste Ø Förderung der Bildung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere hinsichtlich einer Schul- und Berufsausbildung und sozialer Kompetenz Ø Förderung von Projekten aus Kultur und Sport, die besonders zur Verständigung und Toleranz beitragen Die Genossenschaft setzt ausschließlich Fachkräfte mit pädagogischer Grundausbildung und Zusatzqualifikationen in interkultureller Arbeit, Antigewalttraining und Konfliktmanagement ein. Soweit für bestimmte Projekte weiteres Personal erforderlich ist, kann die Genossenschaft auf einen Pool aus Jugend- und Heimerziehern sowie Sozialpädagogen zurückgreifen. Neben den selbst initiierten Projekten steht der Vorstand, Herr Menzel, im engen Kontakt mit der Koordinationsstelle der Landkreisverwaltung zur Gewaltprävention, Herrn Schumschal. Aktuell laufen unter Mitwirkung der Genossenschaft Projekte an der Realschule Bopfingen, der Schillerschule und der Hermann-Hesse-Schule in Aalen zu den Themen soziale Kompetenz, gewaltfreie Konfliktlösungen und Zivilcourage. In Vorbereitung sind Integrationsprojekte für Kinder und Jugendliche in den Wohnheimen für Spätaussiedler, Jüdische Kontingentflüchtlinge und Asylbewerber in Aalen und Schwäbisch Gmünd. Unter Berücksichtigung der fachlichen und personellen Voraussetzungen ist ausreichend begründet, dass die Genossenschaft einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe zu leisten imstande ist. III. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung Nachdem die Genossenschaft „act for transformation“ alle rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt, von Seiten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales - Landesjugendamt - mit Stellungnahme vom 26.02.2008 und 03.03.2008 und auch vom Kreisjugendring mit Schreiben vom 03.03.2008 keine Bedenken geäußert worden sind, stehen einer öffentlichen Anerkennung durch den Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreises keine Hinderungsgründe entgegen. Finanzierung und FolgekostenDie öffentliche Anerkennung löst keine unmittelbaren Folgekosten aus. Als anerkannter freier Jugendhilfeträger kann der Verein ggf. Fördermittel des Landes erhalten und von der Umsatzsteuer befreit werden. AnlagenAntrag des Vereins vom 02.01.2008
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