1.Der kreisweiten
Umsetzung der Schlichtungspraxis in Familienrechtssachen nach dem Cochemer
Modell wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt mit den
Familiengerichten, Fachanwälten, Verfahrenspflegern und den Psychologischen
Beratungsstellen die vorbereitenden Abstimmungsgespräche zu führen.
2.Die vakante Stelle bei der Psychologischen
Beratungsstelle des Ostalbkreises wird wiederbesetzt.
08.04.2008 - Jugendhilfeausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.