Antrag der Verwaltung:Antrag der Verwaltung: 1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung im Sinne der gemeinsamen Empfehlung der Kommunalen Spitzenverbände, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Sozialministeriums Baden-Württemberg, mit den Kindergartenträgern von Kindergärten mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet und den Städten und Gemeinden im Ostalbkreis über den Abschluss vertraglicher Vereinbarungen zur verlässlichen Finanzierung dieser Tageseinrichtungen erneut zu verhandeln. 2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit den Einrichtungsträgern von Kindergärten mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet dahingehend zu verhandeln, dass eine Entscheidung über die dem Ostalbkreis vorliegenden Förderanträge erst nach Abschluss der derzeit in Baden-Württemberg noch anhängigen Verwaltungsstreitverfahren, bzw. nach Vorliegen einer Finanzierungsempfehlung der Kommunalen Spitzenverbände getroffen wird.
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