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Vorlage - 047/05  

 
 
Betreff: Antrag des Vereins "Jugendkulturinitiative Schwäbisch Gmünd e.V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
18.07.2005 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Der Verein Jugendkulturinitiative Schwäbisch Gmünd e.V., mit Sitz in 73525 Schwäbisch Gmünd, wird gem. § 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

I. Rechtliche Grundlagen:

 

Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen und aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind sowie die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten (§ 75 Abs. 1 SGB VIII).

 

Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter vorgenannten Voraussetzungen, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird gem. § 11 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) vom Jugendamt ausgesprochen, wenn der Träger im Wesentlichen im Bezirk des Jugendamtes tätig ist. Zuständig für diese Anerkennung innerhalb des Ostalbkreises ist damit das Landratsamt Ostalbkreis - Geschäftsbereich Jugend und Familie.

 

 

II. Antrag des Vereins „Jugendkulturinitiative Schwäbisch Gmünd e.V.“:

 

Der Verein mit Sitz in 73525 Schwäbisch Gmünd, hat mit Schreiben vom 21.03.2005 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII beantragt.

 

Dem Antrag waren folgende Unterlagen beigefügt:

 

- die Vereinssatzung,

- der Nachweis über die Eintragung ins Vereinsregister,

- der Freistellungsbescheid des Finanzamtes Schwäbisch Gmünd,

- Unterlagen über die Arbeit des Vereins.

 

Der Verein besteht seit Juli 2000 und betreibt als Trägerverein das selbstverwaltete Jugendkulturzentrum „Esperanza“ in Schwäbisch Gmünd. Ergänzend dazu organisiert und führt der Verein Veranstaltungen wie Konzerte, Vernissagen und Workshops als Alternative zu kommerziellen und konsumorientierten Freizeitbeschäftigungen für Jugendliche durch.

 

Die Arbeit des Vereins wird auch durch die Stadt Schwäbisch Gmünd in Form der Bezuschussung von Mietkosten unterstützt. Darüber hinaus trägt der Verein alle weiteren Kosten bislang durch Mitgliedsbeiträge und Spenden selbst.

 

 

III. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung:

 

Nachdem der Verein „Jugendkulturinitiative Schwäbisch Gmünd e.V.“ die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt und auch von seiten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg sowie des Kreisjugendrings keine Bedenken geäußert worden sind, stehen einer öffentlichen Anerkennung durch den Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreises keine Hinderungsgründe entgegen.

 

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Die öffentliche Anerkennung löst keine unmittelbaren Folgekosten aus.

Anlagen:

Anlagen:

 

Antrag des Vereins vom 21.03.2005

 

 

Sichtvermerke:

 

 

Fachbereich __________________________________________________

 Dauser

Dezernent __________________________________________________

 Rettenmaier

Dezernat I __________________________________________________

 Wolf

Dezernat II __________________________________________________

 Hubel

Landrat __________________________________________________

 Pavel