Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Kenntnisnahme. Sachverhalt/Begründung:
I. Ausgangssituation und Allgemeines:
Bereits in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 02.12.2004 und 08.03.2005 wurde über die Neuregelung der Tagesbetreuung für Kinder durch das in Kraft treten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) zum 01.01.2005, berichtet.
Am 08.03.2005 hat der Jugendhilfeausschuss empfohlen, von der im Tagesbetreuungsausbaugesetz vorgesehenen Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderungsangebots für Kinder in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebrauch zu machen und die entsprechende Verpflichtung bis spätestens 01. Oktober 2010 zu erfüllen. Dies hat der Kreistag am 05.04.2005 beschlossen.
Zwischenzeitlich hat sich das Verfahren zur Vorgehensweise hinsichtlich der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben weiter konkretisiert.
II. Gemeinsame Verfahrensgrundsätze der Kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes:
Ende Februar 2005 haben sich die Kommunalen Landesverbände und das Sozialministerium Baden-Württemberg auf gemeinsame Verfahrensgrundsätze zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes in Baden-Württemberg geeinigt. Diesen Verfahrensgrundsätzen liegt der Gedanke zugrunde, dass analog zum Kindergartenbereich die Verantwortung für den qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder auf Ebene der Städte und Gemeinden angesiedelt werden soll. Ungeachtet der ungenügenden Finanzierungssicherheit des Tagesbetreuungsausbaugesetzes haben die Verfahrensgrundsätze zum Ziel, die Planung zum bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote auf der Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sollen sie auch den Städten, Gemeinden und Landkreisen als Grundlage für die zu treffenden Entscheidungen dienen.
Die Verfahrensgrundsätze enthalten im Wesentlichen folgende Ausführungen:
- Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige besteht auch zukünftig nicht. Vielmehr wird die bereits bisher bestehende „objektiv-rechtliche“ Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, für Kinder unter drei Jahren „nach Bedarf“ Betreuungsangebote vorzuhalten, unter Einbeziehung der Kindertagespflege konkretisiert.
- Die gesetzlichen Vorschriften enthalten Mindestvoraussetzungen und sind, spätestens bis zum Ablauf der Übergangsfrist, unter jährlicher Fortschreibung und Mitteilung des Ausbaustufen einzuhalten.
- Die Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes erfordert insgesamt eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Stadt- und Landkreisen und den Städten und Gemeinden. Diese Zusammenarbeit bezieht sich insbesondere auf die Planungsparameter der verschiedenen Ebenen, die Bedarfserhebung und die Feststellung des Ausbauzustandes sowie die Statistik.
- Städte und Gemeinden legen auf Grundlage ihrer örtlichen Bedarfsplanungen die jährlichen Ausbaustufen selbst fest. Dabei sollten auch überörtliche Lösungen in Betracht gezogen werden. Diese Festlegungen der Städte und Gemeinden sind Grundlage für die nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von den örtlichen Jugendhilfeträgern für die Kreisebene festzulegenden jährlichen Ausbaustufen.
- Der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand sind auf der örtlichen Ebene von den Städten und Gemeinden jährlich zu erheben. Dies erfordert eine fundierte Ermittlung der aktuellen Bedarfssituation und des Ausbaustands. Die Daten sind rechtzeitig an die Kreise weiterzuleiten, so dass diese bis zum 15. März eines Jahres eine entsprechende Feststellung treffen können. Die Umsetzung erfolgt erstmals bis zum 15. März 2006.
- In Baden-Württemberg hat es sich bewährt, die Verantwortung für das Angebot an Kindergartenplätzen auf der Ebene der Städte und Gemeinden anzusiedeln. Diese Verfahrensweise soll deshalb auch bei der Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes übernommen und entsprechend bei der Änderung des Kindergartengesetzes berücksichtigt werden.
III. Gemeinsame Hinweise und Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände, des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg und des Landesjugendamtes zur Bedarfsplanung für die Tagesbetreuung von Kindern unter 3 Jahren:
Mit Rundschreiben Nr. 407/2005 vom 13.05.2005 übermittelte der Landkreistag Baden-Württemberg gemeinsame Hinweise und Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände zur Bedarfsplanung für die Tagesbetreuung von Kindern unter 3 Jahren.
Das Konzept entstammt einer Arbeitsgruppe die ausschließlich von Praktikern besetzt war. Als Resümee wurde eine Aufstellung erarbeitet, die den Verfahrensablauf konkretisiert und den für den Ausbau der Kinderbetreuung verantwortlichen Städten und Gemeinden im Sinne einer Handlungsempfehlung praktische Hinweise für die Ermittlung und Feststellung des Betreuungsbestands und –bedarfs sowie des Ausbaustands geben soll. Das Konzept wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt.
IV. Weitere Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes im Ostalbkreis:
Ergänzend zu den Empfehlungen zum Verfahrensablauf und zur Bedarfsplanung fand im Ostalbkreishaus am 01.07.2005 eine Informationsveranstaltung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) für alle Städte und Gemeinden des Ostalbkreises und des Landkreises Heidenheim statt. Inhalte dieser Veranstaltung waren außer einem Fachreferat insbesondere nochmals die Möglichkeiten der Bedarfsplanung und Bedarfsdeckung sowie deren praktische Umsetzung. Finanzierung und Folgekosten:
Die Folgekosten für die Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes sind derzeit noch nicht einschätzbar.
Sichtvermerke:
Fachbereich __________________________________________________ Dauser Dezernent __________________________________________________ Rettenmaier Dezernat I __________________________________________________ Wolf Dezernat II __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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