1.Das Angebot der stationären Chirurgie an der Klinik am
Ipf Bopfingen wird in der ersten Jahreshälfte 2005 eingestellt. Der Haushaltsplanentwurf
2005 umfasst lediglich das erste Quartal. Der dort ausgewiesene
ausgleichspflichtige Fehlbetrag von -144.039 € ist der limitierende Faktor
bezüglich des Schließungstermins.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, im ambulanten
chirurgischen Bereich die Variante A oder die Variante B weiter zu verfolgen.
Im Falle des Votums für die Variante A wird die Verwaltung beauftragt, für die
frei werdenden Gebäudeteile eine externe Nachfolgenutzung im Bereich Medizin /
Pflege zu finden.
3.Die Notarztversorgung in der Raumschaft Bopfingen muss
aufrecht erhalten bleiben. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem
Bereichsausschuss ein langfristig tragfähiges Konzept zu erarbeiten und in der
nächsten Krankenhausausschusssitzung vorzutragen. Der Aufbau eines
eigenständigen Notarztsystems ist im Kreishaushalt darzustellen und zu
finanzieren.
01.12.2004 - Ausschuss für Kliniken und Gesundheit
Ö 4 - geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Krankenhausausschuss
empfiehlt bei zwei Gegenstimmen und vier Enthaltungen dem Punkt 1 des Antrages
der Betriebsleitung dem Kreistag zuzustimmen
Der Krankenhausausschuss empfiehlt einstimmig dem Kreistag,
dem Punkt 3 des Antrages der Betriebsleitung zuzustimmen.