Bürgerinformationssystem
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Antrag
der Betriebsleitung: 1. Das Angebot der stationären Chirurgie an der Klinik am
Ipf Bopfingen wird in der ersten Jahreshälfte 2005 eingestellt. Der Haushaltsplanentwurf
2005 umfasst lediglich das erste Quartal. Der dort ausgewiesene
ausgleichspflichtige Fehlbetrag von -144.039 € ist der limitierende Faktor
bezüglich des Schließungstermins. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im ambulanten
chirurgischen Bereich die Variante A oder die Variante B weiter zu verfolgen.
Im Falle des Votums für die Variante A wird die Verwaltung beauftragt, für die
frei werdenden Gebäudeteile eine externe Nachfolgenutzung im Bereich Medizin /
Pflege zu finden. 3. Die Notarztversorgung in der Raumschaft Bopfingen muss
aufrecht erhalten bleiben. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem
Bereichsausschuss ein langfristig tragfähiges Konzept zu erarbeiten und in der
nächsten Krankenhausausschusssitzung vorzutragen. Der Aufbau eines
eigenständigen Notarztsystems ist im Kreishaushalt darzustellen und zu
finanzieren. Begründung Der Krankenhausausschuss hat
in seiner Sitzung am 1. Dezember 2004 mehrheitlich den Positionen 1 und 3 des
Antrags der Betriebsleitung zugestimmt und dem Kreistag zur Entscheidung
empfohlen. Aktueller Sachstand
bezüglich Ziffer 3 (Notarztversorgung): Im Auftrag des Landkreises
und des Vorsitzenden des Bereichsausschusses wurden weitere Gespräche geführt.
Die Gespräche verliefen allesamt positiv, im Ergebnis lässt sich festhalten,
dass es möglich sein wird, den Notarztdienst Montag bis Freitag von 7:30 Uhr
bis 16:30 Uhr mit Einzelpersonen abzudecken. Da es sich um mehrere Personen
handeln wird, ist auch eine Ausfallregelung und Vertretungsmöglichkeit gegeben.
Die bisherigen Gesprächsergebnisse zeigen, dass dieses System gegenüber dem
heutigen wesentlich konstanter und berechenbarer sein wird und maximal um etwa
50.000 € teurer. Der zuständige Bereichsausschuss wird am 26. Januar 2004
diesen Punkt auf die Tagesordnung nehmen. Bis dahin werden die Gespräche
abgeschlossen sein, so dass eine Beschlussfassung möglich ist. Unmittelbar
danach werden die Gremien des Ostalbkreises informiert. Wir gehen heute davon
aus, dass zum 1. Februar 2005 die neue Regelung in Kraft treten kann. Der
Ostalbkreis wird bei dieser Variante ca. 50.000 € pro Jahr für die
Aufrechterhaltung der Notarztversorgung in der Raumschaft Bopfingen beisteuern
müssen. Bezüglich Ziffer 2 des
Antrags der Betriebsleitung wurde aus der Mitte des Krankenhausausschusses
(SPD-Fraktion, Frau Dr. Merk-Rudolph) eine weitere Variante (Variante C,
„Poliklinik“) ins Spiel gebracht. Über Ziffer 2 wurde deshalb nicht abgestimmt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die neue Variante zu prüfen. Inhalte der Variante C Die Organisationsform
„Poliklinik“ gibt es im deutschen Gesundheitssystem nicht. Wir können deshalb nur
versuchen, die Funktionen einer Poliklinik mit den gültigen Rahmenbedingungen
in Einklang zu bringen. Der Antrag der SPD-Fraktion
lässt sich in folgende Bausteine gliedern:
Welche Personalbesetzung
im Ärztlichen Dienst wird benötigt, damit diese Funktionen adäquat abgedeckt
werden können? Montag: 1 Arzt 8-18 Uhr Ambulantes
Operieren einschließlich Nachbetreuung 1 Arzt 7.30-16.30 Uhr
Notarztdienst 1 Arzt 8-18 Uhr
Praxistätigkeit, BG-Fälle Dienstag bis Freitag: 1 Arzt 8-18 Uhr Praxistätigkeit,
BG-Fälle 1 Arzt 7.30-16.30 Uhr
Praxistätigkeit, BG-Fälle, Notarztdienst Samstag: 1 Arzt 8-13 Uhr BG-Fälle Zur Abdeckung dieser Zeiten
müssten neben Dr. Wirsing noch ca. 2,5 Vollkräfte im Ärztlichen Dienst
beschäftigt werden. Herr Dr. Wirsing kann an der Notarztversorgung nicht
teilnehmen, da er nicht über die Fachkunde Rettungsdienst und somit auch nicht
über die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin verfügt. Aufwand- und
Ertragsrechnung Erträge Die Erlöse der Institution
für
werden in einer Größenordnung
von ca. 500.000 € pro Jahr liegen. Hier gibt es keine Konvergenzphase wie im
stationären Bereich, durch die wir Erlössteigerungen in den nächsten Jahren
erwarten könnten. Vielmehr könnte es durchaus zu Einbußen bei einem weiteren
Verfall der Punktwerte kommen. Aufwendungen Aufgrund der Vorgaben ergibt
sich ein voraussichtlicher Gesamtpersonalaufwand in Höhe von mindestens 460.000
€ pro Jahr. Auch in diesem Bereich wären wir tarifgebunden und müssten die
Auswirkungen der sogenannten BAT-Schere (höhere Personalkostensteigerung als
Erlössteigerung) verkraften. Neben dem Medizinischen Sachbedarf schlagen vor
allem die (zum Großteil fixen) Kosten für den Operationssaal, z.B. Wartung,
Instandhaltung, Energiekosten, Kosten der Reinvestitionen zu Buche. Im rein
ambulanten Bereich gibt es keine pauschalen Fördermittel des Landes für
Investitionen. Abschreibung und Zinsen sind somit über die Erlöse zu
erwirtschaften. Darüber hinaus müssen natürlich auch Kosten wie Reinigung,
Büromaterial, EDV… einbezogen werden. Insgesamt ist mit Kosten von
etwa 950.000 € zu rechnen. Die Personalkosten betragen hier nur etwa 50 % der
Gesamtkosten und nicht wie sonst im Krankenhaus üblich 70 % der Gesamtkosten.
Dies ist mit der hohen Fixkostenbelastung durch den OP begründbar. Ein völlig
ungünstiges Verhältnis zwischen OP-Volumen und OP-Vorhaltung ist deutlich
erkennbar. Ergebnis Es ist mit einem
voraussichtlichen Jahresfehlbetrag in der Größenordnung von ca. 450.000 € zu
rechnen bei einer Schwankungsbreite von bis zu 100.000 €. Eine maßgebliche
Einflussgröße auf das Jahresergebnis ist bei dieser Konstruktion die Anzahl der
Leistungen. Über das normale planbare Maß hinausgehende Ausfallzeiten im Ärztlichen
Dienst oder eine neue starke Konkurrenz im Ambulanten Operieren, z.B. in
Nördlingen, können das Jahresergebnis deutlich verschlechtern. Wie oben ausgeführt, ist eine
stabile Notarztversorgung außerhalb der Klinik am Ipf mit einem Zuschuss des Ostalbkreises
von ca. 50.000 € pro Jahr möglich. Folglich würde der Ostalbkreis bei der
Variante C die ambulante chirurgische Versorgung der Region Bopfingen mit ca.
400.000 € pro Jahr bezuschussen, eine Aufgabe, die nicht zum Kerngeschäft eines
Krankenhausträgers gehört. Sichtvermerke: _________________________________ Krankenhausdirektor
_________________________________ Koordinierender
Krankenhausdirektor _________________________________ Kreiskämmerer _________________________________ Landrat
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