Bürgerinformationssystem

Vorlage - 234/04  

 
 
Betreff: Einbringung der Mittelfristigen Finanzplanung 2004 bis 2008 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
493/03
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
26.10.2004 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt von der Einbringung der Mittelfristigen Finanzplanung 2004 bis 2008 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau, die Grundlage für die Kreisstraßen- und Radwegehaushaltsplanberatungen 2005 ist, Kenntnis.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

Œ. Ausgangslage

Der Ostalbkreis ist Baulastträger von 482 km Kreisstraßen. Von den insgesamt 1.109 km klassifizierten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Ostalbkreis entfallen somit 43 % auf die Straßenbaulast des Landkreises. Mit diesem riesigen Kreisstraßennetz nimmt der Ostalbkreis die 4. Stelle im Lande Baden-Württemberg ein. Seit der Bildung des Ostalbkreises im Jahre 1973 hat der Landkreis über den Vermögenshaushalt 137,9 Mio. € in den Kreisstraßen- und Radwegeausbau investiert. Hinzu kommen weitere 74,4 Mio. € für die Unterhaltung und Instandsetzung, die in diesem Zeitraum über den Verwaltungshaushalt finanziert wurden. Mit diesem eindrucksvollen Investitionspaket von rund 213 Mio. € wurde ein ganz wichtiger Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur des Ostalbkreises, insbesondere für den ländlichen Raum und zur Verbesserung der Lebensqualität geleistet. Gleichzeitig hat der Landkreis damit auch zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich des Tiefbaus beigetragen, der sich seit Jahren in einer besonders schwierigen Auftragslage befindet.

Auch wenn es hin und wieder kritische Stimmen gegen den Straßenausbau gibt, lässt sich die Mobilität der Arbeits- und Freizeitgesellschaft nicht wegdiskutieren. Die ständig steigende Zahl von Fahrzeugen spiegelt dies wider. Dem muss Rechnung getragen werden. Waren am 31.12.1990 noch 193.028 Kraftfahrzeuge im Ostalbkreis registriert, so waren es am 31.12.2003 bereits 257.375. In 13 Jahren ist damit eine Zunahme um 64.347 Kraftfahrzeuge bzw. 33,33 % zu verzeichnen. Dieser Trend wird wohl weiter anhalten.

Dabei soll nicht unerwähnt bleiben, dass ein gut ausgebautes Kreisstraßennetz und die Substanzerhaltung der Kreisstraßen nicht nur dem Individualverkehr zugute kommt, sondern insbesondere auch dem öffentlichen Personennahverkehr und dem Schülerverkehr mit Omnibussen. Dies ist vor allem in den ländlichen Gebieten ohne Bahnlinien von großer Bedeutung. Insofern kommt dem leistungsfähigen, bedarfsorientierten und verkehrsgerechten Kreisstraßen- und Radwegeausbau auch eine eminent wirksame strukturpolitische Bedeutung zu. Zur Bewältigung der heutigen und zukünftigen Verkehrsprobleme und zur Stärkung der Wirtschaftskraft im Ostalbkreis ist eine gute Verkehrsinfrastruktur unabdingbar.

 

. Finanzsituation

Die Finanzsituation der öffentlichen Hand ist insgesamt auch auf Grund der schwierigen Wirtschafts- und Konjunkturlage äußerst besorgniserregend. Dies wirkt sich unmittelbar auch auf die Finanzsituation des Landkreises aus. Die Kostenexplosion im Bereich der Sozialen Sicherung ist dramatisch. Auch beim Kreisstraßen- und Radwegeausbau muss unter Reduzierung des Ausbaustandards kürzer getreten werden, auch wenn derzeit erfreulicherweise 4 Ausbaumaßnahmen über GVFG-Mittel gefördert werden. Gegenüber der vorjährigen Finanzplanung hat das Land jedoch die GVFG-Förderquote reduziert. Auf die nachstehenden Ausführungen wird verwiesen. Die begrenzt vorhandenen Finanzierungsmittel sind auch unter strukturpolitischen Gründen auf das Notwendige und nicht auf das Wünschenswerte zu konzentrieren. Einsparungspotenziale müssen konsequent genutzt werden.

Dieser Kurs muss in Zukunft auch weiterhin hohe Priorität haben. Die Devise lautet: Ausbau vor Neubau. Dabei müssen Straßenverbreiterung und Deckenverstärkung vor Vollausbau und Orientierung an vorhandenen Trassen mit effizienter Verschlankung und möglichst geringer Flächeninanspruchnahme mehr in den Vordergrund gestellt werden. Wenn hier diese Standards nicht reduziert werden, läuft der Ostalbkreis Gefahr, dass in Zukunft keine Ausbaumaßnahmen mehr finanziert werden können und damit der Unterhaltungsaufwand zunehmen wird. Unter sinnvoller Verknüpfung von Ökonomie und Ökologie muss die Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen.

Um aber das riesige Kreisstraßennetz im Ostalbkreis als volkswirtschaftliches Vermögen sinnvoll zu unterhalten und auszubauen und auch in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, ist es dringend erforderlich, weiterhin Kreismittel einzusetzen. Die Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten der letzten Jahre haben deutlich aufgezeigt, dass im Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufwand Handlungsbedarf besteht. Ausbau und Belagserneuerungen tragen mit dazu bei, den hohen und laufenden Unterhaltungsaufwand weiter zu minimieren.

Die Grafik (Anlage 1) über die rechnungsmäßigen, tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen des Kreisstraßen- und Radwegehaushalts in den Jahren 1973 bis 2003 zeigt, dass der Kostenaufwand für Unterhaltung und Instandsetzung stetig zunehmend war, während die Investitionen für den Um- und Ausbau in den 90-er Jahren stark rückläufig waren. Von 2000 bis 2003 konnte hier erfreulicherweise wieder mehr investiert werden.

Die Grafik (Anlage 2) zeigt das Ausbauvolumen und die Entwicklung des Zuschussbedarfs des Landkreises für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau auf. Nach dem relativ niedrigen Niveau des Jahres 2003 mit knapp 3,5 Mio. € Ausbauvolumen ist ab 2004 wieder eine Steigerung bei den Investitionen zu verzeichnen, obwohl der Zuschussbedarf des Landkreises stagniert. Nach der Mittelfristigen Finanzplanung wirken sich hier in den Jahren 2004 bis 2007 verstärkt die Maßnahmen zur Beseitigung von Bahnübergängen aus, die mit Bundes- und Landesmitteln nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz und nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden. Angesichts der schwierigen Haushaltslage des Bundes und des Landes bleibt abzuwarten, inwieweit zukünftig eine zeitnahe Förderung und Bezuschussung erfolgt. Erfreulich ist, dass derzeit 4 Kreisstraßen- und Radwegeausbaumaßnahmen mit GVFG-Mitteln gefördert werden. 5 weitere Ausbaumaßnahmen sind für weitere GVFG-Zuschüsse vorgesehen. Ab dem Jahre 2008 ist eine Senkung des Ausbauvolumens geplant, da dann vorbehaltlich der Finanzierungen durch Bund und Land die größten Investitionsvorhaben realisiert sein dürften.

Die Kilometerbeiträge des Landes nach § 25 FAG (Grafik Anlage 3) wurden in 2004 erhöht, nachdem das Land im Jahre 2003 die Kilometerbeiträge nachträglich gekürzt hat. Von den insgesamt 4.268.920 € Kilometerbeiträgen des Landes im Jahr 2005 werden 2.915.500 € für Unterhaltung und Instandsetzung (Verwaltungshaushalt) benötigt. 1.353.420 € dieser Kilometerbeiträge stehen für den Um- und Ausbau (Vermögenshaushalt) zur Verfügung. Die Entwicklung in den Folgejahren bleibt abzuwarten. Wie bekannt, wurde der Fördersatz des Bundes und des Landes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für GVFG-Maßnahmen ab 2004 leider drastisch reduziert. Durch die Einführung eines Selbstbehalts der sich nach der Größe des Landkreises und nach der Höhe der zuwendungsfähigen Kosten berechnet, beträgt die Förderquote im Ostalbkreis zwischen 33 % und 60 % anstatt wie bisher 70 %.

Die Förderquote für neue Maßnahmen zur Beseitigung von Bahnübergängen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz wurde von 80 % auf 75 % gekürzt. Die große Eisenbahnkreuzungsmaßnahme Kreisstraße 3266 Bahnübergang Burgholz wird noch mit 80 % gefördert. In absoluten Zahlen wird dies bei geplanten 11 Maßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz zu Wenigereinnahmen von rund 2,0 Mio. € führen. Gerade deshalb und weil GVFG-Förderbescheide abgewartet werden müssen, ergeben sich bei einzelnen Ausbaumaßnahmen zeitliche Verzögerungen und Verschiebungen.

 

Ž. Mittelfristige Finanzplanung

Die Mittelfristige Finanzplanung 2004 bis 2008 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau (Anlage 4) enthält die Fortschreibung der seitherigen Finanzplanung, den Ausbau bzw. die Verbesserung von Kreisstraßen und deren Einrichtungen einschließlich Rad- und Gehwege

Ù des Haushaltsjahres 2004

Ù die für den Haushaltsplan 2005 vorgesehenen und

Ù die für einen dreijährigen Zeitraum danach geplanten Maßnahmen.

Gleichzeitig wurden die Maßnahmen auf Grund der Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten und das Ergebnis der Beratung im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 20. September 2004 im Anschluss an die diesjährige Besichtigungsfahrt berücksichtigt. Das gleiche gilt für die Radwegenetzkonzeption. Verschiedene dort ausgewiesene Radwege entlang von Kreisstraßen wurden in die MIFRIFI aufgenommen.

Die Mittelfristige Finanzplanung 2004 bis 2008 (MIFRIFI) bildet die Grundlage für den Haushaltsplan 2005 und dient als Fahrplan für die nachfolgenden Planungszeiträume. Neben der Planungssicherheit auch für die Städte und Gemeinden, insbesondere bei Dorfentwicklungsmaßnahmen, wird bei der Realisierung verstärkt Wert auf durchgehend ausgebaute Verkehrsachsen gelegt. Dabei ist das Investitionsprogramm keine starre Richtschnur für eine gezielte Verbesserung des 482 km umfassenden Kreisstraßennetzes mit straßenbegleitenden Rad- und Gehwegen. Wie bisher wollen wir bei neuen Erkenntnissen und Notwendigkeiten flexibel sein.

Das Gesamtausbauvolumen der Jahre 2004 bis 2008 beläuft sich auf 24,38 Mio. €, somit 4,71 Mio. € weniger als im Planungszeitraum 2003 bis 2007. Der Zuschussbedarf des Landkreises beträgt 8,2 Mio. € also 1,1 Mio. € weniger, trotz Kürzung der GVFG-Förderung. Dies rührt daher, dass der Landkreis - wie bereits eingangs erwähnt - weniger Mittel in den Kreisstraßen- und Radwegeausbau investieren kann, aber erfreulicherweise weitere Ausbaumaßnahmen mit GVFG-Mitteln gefördert werden sollen.

Bei einem Zuschussbedarf des Landkreises im Jahr 2005 mit 1.751.340 € beläuft sich das Gesamtvolumen des Kreisstraßen- und Radwegeausbaus im Vermögenshaushalt 2005 auf 5.837.500 €.

In der Anlage 4 der MIFRIFI sind vorab auf den Seiten 1 bis 5 die jeweiligen Haushaltsansätze pro Jahr zusammengefasst. Ab Seite 6 bis Seite 42 wird jede einzelne Maßnahme - insgesamt sind es 35 - einheitlich auf einem gesonderten Blatt mit einem Ausschnitt aus der Straßenbauamtskarte und der jeweiligen Beschreibung vorgestellt. Gleichzeitig wird zum besseren Verständnis die Gesamtfinanzierung jeder einzelnen Maßnahme auf diesem gesonderten Blatt einschließlich der Folgejahre dargestellt. Die Seiten 43 bis 47 beinhalten zusammengefasst die einzelnen Maßnahmen des Vermögenshaushalts 2005.


Die einzelnen Maßnahmen enthalten auch Verkehrsmengenangaben. Bei den neuen Maßnahmen sind zusätzlich die Anteile des Schwerverkehrs (SV) mit angegeben. Die Verkehrsmengen basieren auf der 2000 bundesweit durchgeführten amtlichen Verkehrszählung bei der jedoch die Kreisstraßen nur bedingt erfasst wurden. Deshalb wurden bei allen jetzt neu und aktuell heranstehenden und geplanten Ausbaumaßnahmen vom Straßenbauamt und Straßenverkehrsamt zeitnahe Verkehrszählungen durchgeführt. Die angegebenen Zahlen weisen die jeweiligen Verkehrsmengen innerhalb von 24 Stunden aus. Im Jahr 2005 wird entsprechend dem 5-jährigen Intervall wieder bundesweit eine Straßenverkehrszählung an klassifizierten Straßen durchgeführt.

Maßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz

Mit 19,76 Mio. € sind die Maßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz Kostenschwerpunkte der nächsten Jahre. Der Anteil Bahn AG ist nicht enthalten. Dieser wird direkt abgewickelt. Hierzu zählen

l Kreisstraße 3266 Bahnübergang Burgholz (im Bau) 80 % Förderung

l Kreisstraße 3228 Bahnübergang Eichkapelle Rindelbach

l Kreisstraße 3333 Bahnübergang Schrezheim

l Kreisstraße 3238 Dewangen-Treppach

l Kreisstraße 3325 Waiblingen-B 19

l Kreisstraße 3275 Waldstetten-Unterbettringen

l Kreisstraße 3200 B 29-Röttingen (im Bau)

l Kreisstraße 3210 Eck am Berg-Tannhausen

l Kreisstraße 3253 Ortsdurchfahrt Utzstetten (im Bau)

l Kreisstraße 3315 Trochtelfingen-Kreisstraße 3316

l Kreisstraße 3205 Umgehung Kirchheim a. R. (1. Bauabschnitt)

l Kreisstraße 3253 Utzstetten bis Einmündung in die K 3258

Auf die Ausführungen unter der Ziffer 2 wird verwiesen.

Belagserneuerungen

Ein weiterer Schwerpunkt in der MIFRIFI werden in den nächsten Jahren Belagserneuerungen sein, um insbesondere auch den Unterhaltungsaufwand zu minimieren. Die dringende Notwendigkeit wurde bei den Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten in den vergangenen Jahren, zuletzt am 20. September 2004 aufgezeigt. Eine Vernachlässigung des Unterhaltungsaufwands mit allen möglichen Folgekosten wäre für das volkswirtschaftliche Vermögen Kreisstraßen und Radwege nicht zu vertreten.

Ausbau von Radwegen

Neben dem Schutz der Umwelt und dem Gesundheitsbewusstsein ist ein gut ausgebautes Radwegenetz insbesondere auch aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich. Zunehmendes Umweltbewusstsein, aber auch wirtschaftliche Gründe führen erfreulicherweise dazu, dass für Fahrten zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen, zum Sport und insbesondere zur Erholung und Freizeitgestaltung in immer stärkerem Maße auf das Fahrrad zurückgegriffen wird. Mit einem kreisweit gut ausgebauten Radwegenetz kann erreicht werden, dass das Fahrrad, welches ohne Zweifel das umweltfreundlichste und in den Städten das schnellste Verkehrsmittel ist, zu einem außerordentlich wichtigen Nahverkehrsmittel wird. Allerdings erfordert der Umstieg auf das Fahrrad auch attraktive Radwegeverbindungen, damit sie auch tatsächlich angenommen und akzeptiert werden. Eine gute Grundlage hierfür ist die vom Kreistag beschlossene kreisweite Radwegenetzkonzeption.

In der Anlage 5 ist gesondert das Radweg- und Gehweg-Ausbauprogramm der MIFRIFI 2004 bis 2008 zusammengefasst. Es beinhaltet immerhin Gesamtkosten von 2.884.003 €, die in der MIFRIFI eingestellt sind. Allerdings macht zunehmend Sorge, dass Radwegeausbauten wegen des 50 %-igen Finanzierungsanteils der betroffenen Standortgemeinden nicht zeitnah realisiert werden können.

 

. Merkliste zur MIFRIFI

Die Anlage 6 beinhaltet weitere angemeldete Ausbau- und Verbesserungsmaßnahmen an Kreisstraßen einschließlich Rad- und Gehwege, die in der MIFRIFI bis zum Jahre 2008 noch nicht berücksichtigt sind. Dabei handelt es sich, wie die Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten der letzten Jahre gezeigt haben, vielfach auch um "Wunschvorstellungen" mit einer unverbindlichen Kostenschätzung und überschlägigen Berechnungen in Höhe von 28,79 Mio. €. Es handelt sich dabei um 68 Einzelmaßnahmen. In dieser Liste wurden auch die in der neuen Radwegenetzkonzeption enthaltenen Radwege aufgenommen. Nicht enthalten ist darin der Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufwand mit derzeit jährlich rund 2,91 Mio. €. Angesichts der noch offenen Finanzierung lässt diese "Merkliste" keine verbindlichen Aussagen zur Machbarkeit zu. Insofern können aus dieser "Merkliste" weder Prioritäten noch Zusagen bzw. Verbindlichkeiten abgeleitet werden.

Finanzierungen und Folgekosten:

Finanzierungen und Folgekosten:

Die vorgelegte MIFRIFI ist Grundlage für die Haushaltsplanberatung 2005 und für die Folgejahre einschließlich der Finanzplanung.

 

Folgende Finanzierung ist vorgesehen:

Jahr

Ausbauvolumen

Zuschussbedarf Landkreis

2004

4.811.530 €

1.668.850 €

2005

5.837.500 €

1.751.340 €

2006

4.773.000 €

1.960.500 €

2007

5.744.000 €

2.347.220 €

2008

3.221.000 €

481.900 €

Gesamt

24.387.030 €

8.209.810 €

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Anlage 1 Ü Aufwendungen für Kreisstraßen und Radwege 1973 bis 2003

Anlage 2 Ü Ausbauvolumen und Zuschussbedarf für Kreisstraßen und

Radwege 2001 bis 2008

Anlage 3 Ü Laufende Zuweisungen des Landes nach § 25 FAG

Anlage 4 Ü MIFRIFI 2004 bis 2008

Anlage 5 Ü Rad- und Gehwegausbau 2004 bis 2008

Anlage 6 Ü Merkliste für weitere Maßnahmen

 

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt __________________________________________________

Eberhard Wagner

 

Fachdezernent/ __________________________________________________

Kämmerei Hubel

 

Hauptamt __________________________________________________

Wolf

 

Landrat __________________________________________________

Pavel

Stammbaum:
273/02   Einbringung der Mittelfristigen Finanzplanung 2002 bis 2006 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau   Geschäftsbereich Kämmerei   Beschlussvorlage
493/03   Einbringung der Mittelfristigen Finanzplanung 2003 bis 2007 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau   Geschäftsbereich Kämmerei   Beschlussvorlage
234/04   Einbringung der Mittelfristigen Finanzplanung 2004 bis 2008 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau   Geschäftsbereich Kämmerei   Beschlussvorlage