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Vorlage - 493/03  

 
 
Betreff: Einbringung der Mittelfristigen Finanzplanung 2003 bis 2007 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
273/02
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
28.10.2003 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt von der Einbringung der Mittelfristigen Finanzplanung 2003 bis 2007 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau, die Grundlage für die Kreisstraßen- und Radwegehaushaltsplanberatungen 2004 ist, Kenntnis.


Sachverhalt/Begründung:

 

.Ausgangslage

 

Der Ostalbkreis ist Baulastträger von 483 km Kreisstraßen. Von den insgesamt 1.111 km klassifizierten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Ostalbkreis entfallen somit 43 % auf die Straßenbaulast des Landkreises. Mit diesem riesigen Kreisstraßen­netz nimmt der Ostalbkreis die 4. Stelle im Lande Baden-Württemberg ein. Seit der Bildung des Ostalbkreises im Jahre 1973 hat der Landkreis über den Vermögens­haushalt 135,4 Mio. € in den Kreisstraßen- und Radwegeausbau investiert. Hinzu kommen weitere 71,5 Mio. € für die Unterhaltung und Instandsetzung, die in diesem Zeitraum über den Verwaltungshaushalt finanziert wurden. Mit diesem eindrucks­vollen Investitionspaket von rund 207 Mio. € wurde ein ganz wichtiger Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur des Ostalbkreises, insbesondere für den ländlichen Raum und zur Verbesserung der Lebensqualität geleistet. Gleichzeitig hat der Landkreis damit auch zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich des Tiefbaus beigetragen, der sich seit Jahren in einer besonders schwierigen Auftragslage befindet.

 

Auch wenn es hin und wieder kritische Stimmen gegen den Straßenausbau gibt, lässt sich die Mobilität der Arbeits- und Freizeitgesellschaft nicht wegdiskutieren. Die ständig steigende Zahl von Fahrzeugen spiegelt dies wider. Dem muss Rechnung getragen werden. Waren am 31.12.1990 noch 193.028 Kraftfahrzeuge im Ostalbkreis registriert, so waren es am 31.12.2002 bereits 256.700. In 12 Jahren ist damit eine Zunahme um 63.672 Kraftfahrzeuge bzw. 32,99 % zu verzeichnen. Dieser Trend wird wohl weiter anhalten.

 

Dabei soll nicht unerwähnt bleiben, dass ein gut ausgebautes Kreisstraßennetz und die Substanzerhaltung der Kreisstraßen nicht nur dem Individualverkehr zugute kommt, sondern insbesondere auch dem öffentlichen Personennahverkehr und dem Schülerverkehr mit Omnibussen. Dies ist vor allem in den ländlichen Gebieten ohne Bahnlinien von großer Bedeutung. Insofern kommt dem leistungsfähigen, bedarfs­orientierten und verkehrsgerechten Kreisstraßen- und Radwegeausbau auch eine eminent wirksame strukturpolitische Bedeutung zu. Zur Bewältigung der heutigen und zukünftigen Verkehrsprobleme und zur Stärkung der Wirtschaftskraft im Ostalbkreis ist eine gute Verkehrsinfrastruktur unabdingbar.

 

 

.Finanzsituation

 

Die äußerst dramatische Finanzsituation der öffentlichen Hand, beim Landkreis im Wesentlichen hervorgerufen durch die Kostenexplosion im Bereich der Sozialen Sicherung und die drastische Erhöhung der Umlage an den Landeswohlfahrtsverband, erfordert auch beim Kreisstraßen- und Radwegeausbau einen stringenten Sparkurs und eine weitere Reduzierung des Ausbaustandards. Die begrenzt vorhandenen Finanzierungsmittel sind auf das Notwendige und nicht auf das Wünschenswerte zu konzentrieren. Einsparungspotenziale müssen konsequent genutzt werden.

 

Dieser Kurs muss in Zukunft auch weiterhin hohe Priorität haben. Die Devise lautet: Ausbau hat vor Neubau Vorfahrt! Deckenverstärkung vor Vollausbau und Orientierung an vorhandenen Trassen mit effizienter Verschlankung und möglichst geringer Flächeninanspruchnahme stehen im Mittelpunkt und sind das Gebot der Stunde. Unter sinnvoller Verknüpfung von Ökonomie und Ökologie muss die Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen.

 

Um aber das riesige Kreisstraßennetz im Ostalbkreis als volkswirtschaftliches Vermögen sinnvoll zu unterhalten und auszubauen und auch in einem verkehrs­sicheren Zustand zu erhalten, ist es dringend erforderlich, die notwendigen Kreismittel einzusetzen. Die Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten der letzten Jahre haben deutlich aufgezeigt, dass im Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufwand Handlungsbedarf besteht. Ausbau und Belagserneuerungen tragen mit dazu bei, den hohen und laufenden Unterhaltungsaufwand weiter zu minimieren.

 

Die Grafik (Anlage 1) über die rechnungsmäßigen, tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen des Kreisstraßen- und Radwegehaushalts in den Jahren 1973 bis 2002 zeigt, dass der Kostenaufwand für Unterhaltung und Instandsetzung stetig zunehmend war, während die Investitionen für den Um- und Ausbau in den 90-er Jahren stark rückläufig waren. Ab 2000 ist hier erfreulicherweise die Tendenz wieder steigend. Dies ist auch für die Wirtschaft und damit für die Sicherung von Arbeits­plätzen ein wichtiges Signal.

 

Die Grafik (Anlage 2) zeigt das Ausbauvolumen und die Entwicklung des Zuschuss­bedarfs des Landkreises für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau auf. Nach dem fast bescheidenen Niveau des Jahres 1999 mit knapp 2 Mio. € Ausbauvolumen ist ab 2000 wieder eine Steigerung bei den Investitionen zu verzeichnen. Hier wird auch der Nachholbedarf deutlich, nachdem in den 90-er Jahren auf Grund der bekannten Sparzwänge das Ausbauvolumen und damit zwangsläufig der Kreisanteil zurückgefahren werden musste. Nach der Mittelfristigen Finanzplanung wirken sich in den Jahren 2003 bis 2007 verstärkt die Maßnahmen zur Beseitigung von Bahnübergängen aus, die mit Bundes- und Landesmitteln nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz und nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden. Angesichts der schwierigen Haushaltslage des Bundes und des Landes bleibt abzuwarten, inwieweit eine zeitnahe Förderung und Bezuschussung erfolgt. Erfreulich ist auch, dass ab 2004 verschiedene Kreisstraßen- und Radwegeausbaumaßnahmen mit GVFG-Mitteln gefördert werden sollen. Ab den Jahren 2006/2007 ist eine Senkung des Ausbauvolumens geplant, da dann vorbehaltlich der Finanzierungen durch Bund und Land die größten Investitionsvorhaben realisiert sein dürften.


Bei den Kilometerbeiträgen des Landes nach § 25 FAG (Grafik Anlage 3) bleibt abzuwarten, ob die im Haushaltserlass angekündigte Erhöhung für 2004 bleibt, nachdem das Land im Jahre 2003 die Kilometerbeiträge nachträglich gekürzt hat. Von den insgesamt 4.268.920 € Kilometerbeiträgen des Landes im Jahr 2004 werden 2.700.810 € für Unterhaltung und Instandsetzung (Verwaltungshaushalt) benötigt. 1.568.110 € dieser Kilometerbeiträge stehen für den Um- und Ausbau (Vermögenshaushalt) zur Verfügung. Die Entwicklung in den Folgejahren bleibt abzuwarten. Wie bekannt, wurde der Fördersatz des Bundes und des Landes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für GVFG-Maßnahmen seit 1999 von 80 % auf 70 % reduziert. Hiervon ausgenommen sind jedoch Maßnahmen für die Beseitigung von Bahnübergängen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Hier bleibt es bei der 80%-igen Förderung.

 

 

.Mittelfristige Finanzplanung

 

Die Mittelfristige Finanzplanung 2003 bis 2007 für den Kreisstraßen- und Radwege­ausbau (Anlage 4) enthält die Fortschreibung der seitherigen Finanzplanung, den Ausbau bzw. die Verbesserung von Kreisstraßen und deren Einrichtungen ein­schließlich Rad- und Gehwege

 

Ù des Haushaltsjahres 2003

Ù die für den Haushaltsplan 2004 vorgesehenen und

Ù die für einen dreijährigen Zeitraum danach geplanten Maßnahmen.

 

Gleichzeitig wurden die Maßnahmen auf Grund der Kreisstraßen- und Radwegebe­sichtigungsfahrten und das Ergebnis der Beratung im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 23. Juni 2003 im Anschluss an die diesjährige Be­sichtigungsfahrt berücksichtigt. Das gleiche gilt für die im Kreistag am 22. Juli 2003 eingebrachte Radwegenetzkonzeption. Verschiedene dort ausgewiesene Radwege entlang von Kreisstraßen wurden bereits in die MIFRIFI aufgenommen. Auf die gesonderte Vorlage zur Radwegenetzkonzeption wird verwiesen.

 

Die Mittelfristige Finanzplanung 2003 bis 2007 (MIFRIFI) bildet die Grundlage für den Haushaltsplan 2004 und dient als Fahrplan für die nachfolgenden Planungs­zeiträume. Neben der Planungssicherheit auch für die Städte und Gemeinden wird bei der Realisierung von Maßnahmen verstärkt Wert auf durchgehend ausgebaute Verkehrsachsen gelegt. Dabei ist das Investitionsprogramm keine starre Richtschnur für eine gezielte Verbesserung des 483 km umfassenden Kreisstraßennetzes mit straßenbegleitenden Rad- und Gehwegen. Wie bisher wollen wir bei neuen Erkenntnissen und Notwendigkeiten flexibel sein.

 

Das Gesamtausbauvolumen der Jahre 2003 bis 2007 beläuft sich auf 29,09 Mio. €, somit 4,65 Mio. € weniger als im Planungszeitraum 2002 bis 2006. Der Zuschuss­bedarf des Landkreises beträgt 9,37 Mio. € also 6,39 Mio. € weniger. Dies rührt daher, dass der Landkreis - wie bereits eingangs erwähnt - weniger Mittel in den Kreisstraßen- und Radwegeausbau investieren kann und vor allem und erfreulicherweise weitere Ausbaumaßnahmen mit GVFG-Mitteln gefördert werden sollen.

 

Bei einem Zuschussbedarf des Landkreises mit 1.668.850 € beläuft sich das Gesamtvolumen des Kreisstraßen- und Radwegeausbaus im Vermögenshaushalt 2004 auf 4.811.530 €.

 

In der Anlage 4 der MIFRIFI sind vorab auf den Seiten 1 bis 5 die jeweiligen Haushaltsansätze pro Jahr zusammengefasst. Ab Seite 6 bis Seite 46 wird jede einzelne Maßnahme - insgesamt sind es 39 - einheitlich auf einem gesonderten Blatt mit einem Ausschnitt aus der Straßenbauamtskarte und der jeweiligen Beschreibung vorgestellt. Gleichzeitig wird zum besseren Verständnis die Gesamtfinanzierung jeder einzelnen Maßnahme auf diesem gesonderten Blatt einschließlich der Folgejahre dargestellt. Die Seiten 47 bis 51 beinhalten zusammengefasst die einzelnen Maßnahmen des Vermögenshaushalts 2004.


Die einzelnen Maßnahmen enthalten auch Verkehrsmengenangaben. Bei den neuen Maßnahmen sind zusätzlich die Anteile des Schwerverkehrs (SV) mit angegeben. Die Verkehrsmengen basieren auf der 2000 bundesweit durchgeführten amtlichen Verkehrszählung bei der jedoch die Kreisstraßen nur bedingt erfasst wurden. Deshalb wurden bei allen jetzt neu und aktuell heranstehenden und geplanten Ausbaumaßnahmen vom Straßenbauamt und Straßenverkehrsamt zeitnahe Verkehrszählungen durchgeführt. Die angegebenen Zahlen weisen die jeweiligen Verkehrsmengen innerhalb von 24 Stunden aus.

Maßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz

 

Mit 21,5 Mio. € sind die Maßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs­gesetz und nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz Kostenschwerpunkte der nächsten Jahre. Auf die Ausführungen unter der Ziffer 2 wird verwiesen. Hierzu zählen

Kreisstraße 3266 Bahnübergang Burgholz (im Bau)

Kreisstraße 3228 Bahnübergang Eichkapelle Rindelbach

Kreisstraße 3333 Bahnübergang Schrezheim

Kreisstraße 3326 Hammerstadt-Dewangen (fertiggestellt)

Kreisstraße 3238 Dewangen-Treppach

Kreisstraße 3325 Waiblingen-B 19

Kreisstraße 3275 Waldstetten-Unterbettringen

Kreisstraße 3200 B 29-Röttingen

Kreisstraße 3210 Eck am Berg-Tannhausen

Kreisstraße 3253 Ortsdurchfahrt Utzstetten

Kreisstraße 3315 Trochtelfingen-Kreisstraße 3316

 

 

Belagserneuerungen

 

Ein weiterer Schwerpunkt in der MIFRIFI werden in den nächsten Jahren Belagserneuerungen sein, um insbesondere auch den Unterhaltungsaufwand zu minimieren. Die dringende Notwendigkeit wurde bei den Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten in den vergangenen Jahren, zuletzt am 23. Juni 2003 aufgezeigt. Eine Vernachlässigung des Unterhaltungsaufwands mit allen möglichen Folgekosten wäre für das volkswirtschaftliche Vermögen Kreisstraßen und Radwege nicht zu vertreten.

 

Ausbau von Radwegen

 

Neben dem Schutz der Umwelt und dem Gesundheitsbewusstsein ist ein gut ausgebautes Radwegenetz insbesondere auch aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich. Zunehmendes Umweltbewusstsein, aber auch wirtschaftliche Gründe führen erfreulicherweise dazu, dass für Fahrten zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen, zum Sport und insbesondere zur Erholung und Freizeitgestaltung in immer stärkerem Maße auf das Fahrrad zurückgegriffen wird. Mit einem kreisweit gut ausgebauten Radwegenetz kann erreicht werden, dass das Fahrrad, welches ohne Zweifel das umweltfreundlichste und in den Städten das schnellste Verkehrsmittel ist, zu einem außerordentlich wichtigen Nahverkehrsmittel wird. Allerdings erfordert der Umstieg auf das Fahrrad auch attraktive Radwegeverbindungen, damit sie auch tatsächlich angenommen und akzeptiert werden.

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Kreistags am 22. Juli 2003 (Drucksache 447/03) eine umfassende kreisweite Radwegenetzkonzeption eingebracht, die auch in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung (Drucksache 492/03) beraten wird.

 

In der Anlage 5 ist gesondert das Radweg- und Gehweg-Ausbauprogramm der MIFRIFI 2003 bis 2007 zusammengefasst. Es beinhaltet immerhin Gesamtkosten von 2.921.803 €, die in der MIFRIFI eingestellt sind.

 

 

.Merkliste zur MIFRIFI

 

Die Anlage 6 beinhaltet weitere angemeldete Ausbau- und Verbesserungsmaß­nahmen an Kreisstraßen einschließlich Rad- und Gehwege, die in der MIFRIFI bis zum Jahre 2007 noch nicht berücksichtigt sind. Dabei handelt es sich, wie die Kreis­straßen- und Radwegebesichtigungsfahrten der letzten Jahre gezeigt haben, vielfach auch um "Wunschvorstellungen" mit einer unverbindlichen Kostenschätzung und überschlägigen Berechnungen in Höhe von 28,58 Mio. €. Es handelt sich dabei um 72 Einzelmaßnahmen. In dieser Liste wurden auch die in der neuen Radwegenetzkonzeption enthaltenen Radwege aufgenommen. Nicht enthalten ist darin der Unterhaltungs- und Instand­setzungsaufwand mit derzeit jährlich rund 2,75 Mio. €. Angesichts der noch offenen Finanzierung lässt diese "Merkliste" keine verbindlichen Aussagen zur Machbarkeit zu. Insofern können aus dieser "Merkliste" weder Prioritäten noch Zusagen bzw. Verbindlichkeiten abgeleitet werden.

 


Finanzierungen und Folgekosten:

 

Die vorgelegte MIFRIFI ist Grundlage für die Haushaltsplanberatung 2004 und für die Folgejahre einschließlich der Finanzplanung.

 

 

Folgende Finanzierung ist vorgesehen:

 

Jahr

Ausbauvolumen

Zuschussbedarf Landkreis

2003

5.836.140 €

2.412.050 €

2004

4.811.530 €

1.668.850 €

2005

8.526.000 €

2.571.950 €

2006

6.803.000 €

2.164.780 €

2007

3.114.000 €

553.695 €

Gesamt

29.090.670 €

9.371.325 €

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1    Aufwendungen für Kreisstraßen und Radwege 1973 bis 2002

 

Anlage 2    Ausbauvolumen und Zuschussbedarf für Kreisstraßen und

                     Radwege 2001 bis 2007

 

Anlage 3    Laufende Zuweisungen des Landes nach § 25 FAG

 

Anlage 4    MIFRIFI 2003 bis 2007

 

Anlage 5    Rad- und Gehwegausbau 2003 bis 2007

 

Anlage 6    Merkliste für weitere Maßnahmen

 

 

 

 

Sichtvermerke:

 

 

Fachamt__________________________________________________

Raiber                                    Wagner

 

 

Fachdezernent/__________________________________________________

KämmereiHubel

 

 

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

 

Landrat__________________________________________________

Pavel

Stammbaum:
273/02   Einbringung der Mittelfristigen Finanzplanung 2002 bis 2006 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau   Geschäftsbereich Kämmerei   Beschlussvorlage
493/03   Einbringung der Mittelfristigen Finanzplanung 2003 bis 2007 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau   Geschäftsbereich Kämmerei   Beschlussvorlage
234/04   Einbringung der Mittelfristigen Finanzplanung 2004 bis 2008 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau   Geschäftsbereich Kämmerei   Beschlussvorlage