Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
1. Der Kreisschul- und Kulturausschuss begrüßt die Initiative der Verwaltung, im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms ”Zukunft Bildung und Betreuung” (IZBB) den Ganztagsbetrieb der Jagsttalschule Westhausen und der Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd durch Baumaßnahmen qualitativ zu fördern und zu stärken.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Baumaßnahmen unverzüglich durchgeführt werden können. Sachverhalt/Begründung:
1. Ausgangslage und Förderrichtlinien:
Das Investitionsprogramm des Bundes wurde zur Schaffung und zur Qualitätsverbesserung in bereits bestehenden Ganztagsschulen aufgelegt. 2004 steht dafür rund 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Durchführung des Programms liegt bei den Ländern. In Baden-Württemberg ist das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zuständig.
Für eine Förderung nach dem IZBB war entsprechend der Vorgaben durch das Kultusministerium Baden-Württemberg vom Schulträger ein pädagogisches Konzept vorzulegen. Aus der Antragstellung musste hervorgehen, dass die beantragte Förderung für Investitionen vorrangig dem Ganztagesangebot der Schule auf der Basis der vorgelegten Konzeption dient. Die Konzeption musste Angaben zur Anzahl der Ganztagsschüler und zur Nutzung der Räumlichkeiten enthalten. Der Antrag hatte sicherzustellen, dass die Förderung im Rahmen der IZBB geförderten Räume, und ggf. auch Außenanlagen, überwiegend für Zwecke der Ganztagsschule genutzt werden.
Gefördert werden u. a. qualitätsverbessernde Maßnahmen an bereits bestehenden Ganztagesschulen (räumliche und sächliche Investitionen). Entsprechend dem vorzulegenden pädagogischen Konzept, so das Ministerium, ist die Förderung von Freizeiteinrichtungen z. B. Pausenhof, Spielecken oder Sportbereichen möglich. Eine Förderung von Beruflichen Schulen ist nicht vorgesehen.
Der Zuschuss in Höhe bis zu maximal 90 % wird aus den, vom Schulträger angemeldeten und erforderlichen Investitionskosten (einschließlich Ausstattung), gewährt.
Grundsätzlich ist vor jeder Investition, für die ein Zuschuss beantragt wird, ein Antrag beim Oberschulamt einzureichen und der Bewilligungsbescheid abzuwarten. Stichtag für die Antragstellung 2004 war der 31. Januar 2004.
2. Pädagogische Konzepte und Kosten:
Nachdem Berufliche Schulen nicht gefördert werden waren die Anforderungen im Ostalbkreis auf die Jagsttalschule in Westhausen und die Klosterbergschule in Schwäbisch Gmünd beschränkt.
Bereits bei der Erweiterung der Jagsttalschule Westhausen wurde im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung die dringende Erneuerung der Außenspielflächen erörtert, die seit 1978 in Betrieb sind.
Bei der Beratung und Darstellung der Schulraumsituation der Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd wurde seinerzeit festgelegt, dass mit der Erweiterung des Kreisberufsschulzentrums Schwäbisch Gmünd freiwerdende Räume in der unmittelbar angrenzenden Fachschule für Galvano- und Leiterplattentechnik für die Klosterbergschule umgewidmet werden.
Um diese Konzeptionen umzusetzen ist das Bundesinvestitionsprogramm “Zukunft Bildung und Betreuung” ein Glücksfall für den Ostalbkreis.
In enger Abstimmung mit den Schulleitungen der Jagsttalschule und der Klosterbergschule, dem Oberschulamt Stuttgart und der Verwaltung, wurde den Erfordernissen der Schule entsprechend Konzepte erarbeitet, die eine Qualitätsverbesserung des Ganztagsbetriebs ermöglichen.
a) Jagsttalschule
An der Jagsttalschule - Schule für Geistigbehinderte in Westhausen - werden im Schuljahr 2003/04, 162 Schülerinnen und Schüler unterrichtet.
Im Rahmen der Förderung IZBB soll die Umgestaltung des vorhandenen Spielbereichs auch zur Erhöhung der witterungsunabhängigen Nutzzeiten erfolgen. Der Spielplatzbereich an der Jagsttalschule grenzt westlich und östlich an den bestehenden Schulbau an und ist aufgeteilt in den Unterstufenbereich im Westen, den Mittel- und Oberstufen- sowie Werkstufenbereich im Osten.
Als Qualitätsverbesserung ist im Osten vorgesehen, den vorhandenen Sportrasenplatz zu drainieren, mit einem Ballfangzaun zu ergänzen sowie ein Volleyballnetz zu beschaffen. Um auch bei schlechter Witterung den Spieldrang der Schülerinnen und Schüler befriedigen zu können ist zusätzlich der Bau einer wetterfesten Außensportanlage geplant. Außerdem soll die Spielplatzanlage durch diverse, die Motorik, Sensorik und Koordinationsfähigkeit fördernde, nach neuesten Erkenntnissen gestaltete Spielgeräte, ergänzt werden.
Als weiterer Punkt ist konzipiert, den vorhandenen Pavillon durch ein wetterdichtes Dach, der teilweisen Schließung der offenen Seiten und Verlegung des Zugangs so umzugestalten, dass auch hier eine ganzjährige Nutzung möglich ist.
Im Unterstufenbereich ist die Ergänzung des Spielbereichs mit altersentsprechenden Spielgeräten und der Gestaltung eines Erlebnispfades vorgesehen. Damit können auch die Pausenzeiten pädagogisch sinnvoll und aggressionsabbauend genutzt werden.
Die Ganztagsbetreuung stellt nicht nur während der Unterrichtszeiten und damit an die Unterrichtsräume hohe qualitative Anforderungen, sondern es dürfen auch die Pausenzeiten, die Freispielzeiten und die Unterrichtsmöglichkeiten im Freien - vor allem in den Sonderschulen - nicht vernachlässigt werden.
Der Kostenvoranschlag vom 19.12.2003, einschließlich Bauwerkausstattung und Möblierung sowie Außenanlagen und Baunebenkosten, beläuft sich auf insgesamt 204.090,55 €. Kostenermittlung siehe Anlage 1
b) Klosterbergschule
An der Klosterbergschule - Schule für Geistig- und Köperbehinderte in Schwäbisch Gmünd - werden im Schuljahr 2003/04, 127 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Förderung durch IZBB wurde für zwei Bereiche beantragt:
- qualitätsverbessernde Maßnahmen im Bereich des Pausenhofs - zusätzliche Räume für die Klosterbergschule im Gebäude der Fachschule für Leiterplattentechnik.
b.1) Außenbereich:
Frische Luft und Bewegung in den Schulpausen ist ein primäres Anrecht der Schülerinnen und Schüler. Bei Regen kann an der Klosterbergschule keine Pause im Freien stattfinden. In den darauffolgenden Stunden sind die Schüler unausgeglichen und motorisch nicht ausgelastet. Eine Teil-Überdachung des Pausenhofs würde diesem entgegenwirken und ermöglicht gleichzeitig eine Um- bzw. Neugestaltung dieses Areals.
Eine Schaukel für Schwerstbehinderte bietet dieser Schülergruppe ein völlig neues Pausengefühl und die Möglichkeit mit anderen Schülern direkt in Kontakt zu kommen. Bei einer gleichzeitigen Verbindung der beiden Häuser würde sich das Wechseln - besonders mit Rollstuhlfahrer - bei nasser Witterung von dem einen in das andere Haus vereinfachen.
Für eine qualitative Verbesserung ist vorgesehen, die Pausenhoffläche anstatt des vorhandenen Asphaltbelages, mit einem gefälligen Pflasterbelag in unterschiedlichen Steingrößen und Farben zu gestalten. In den Böschungsbereichen sind zusätzliche Sitzmöglichkeiten, und sehr wichtig, in den kleinen Grünzonen Spielgeräte für die Kinder vorgesehen. Zu diesen vorgesehenen neuen Spielgeräten ist auch die vorhandene Grünzone mit Rasenflächenbepflanzung und einem entsprechenden Fallschutz unter den Geräten aufzuwerten.
Des Weiteren ist ein Pausenhofdach vorgesehen, worunter auch Spielgeräte angeordnet und abgestellt werden können.
b.2) Umbau:
In einer Werkstufenklasse sollen moderne Arbeitsformen, die zu einem selbständigen Lernen führen, zentraler Inhalt sein. Unter modernen Arbeitsformen ist eine offene Unterrichtsform zu verstehen, die den Schülern höchstmögliche Freiheit, bei gleichzeitiger, notwendiger Sicherheit geben. Nur in einem solchen Klima sind die Schülerinnen und Schüler für das spätere Leben zu größtmöglicher Selbständigkeit zu erziehen und gelangen zu einer umfassenden Entwicklung der Persönlichkeit.
Für die Entwicklung dieser offenen Arbeitsformen wurden im zweiten Obergeschoss der Fachschule für Leiterplattentechnik in der frei gewordenen Hausmeisterwohnung drei Räume in ein Klassenzimmer, einen Universalraum für Werken und Gestalten sowie eine Küche umgebaut.
Eine differenzierte, anregende Lernumwelt mit flexiblen Lernangeboten und praktischer Lerntätigkeit lassen sich Dank diesem räumlichen Angebot im Ganztagsbetrieb sehr gut umsetzen.
Diese Räume sind bestimmt für den Ganztagsbetrieb als ”Trainingswohnung” für die Werkstufen. Ein vielfältiges, ineinander verzahntes Lernangebot kann den Schülern zur Verfügung gestellt werden und dient ihnen als Vorbereitung für die Selbstverwirklichung in sozialer Integration.
Der Kostenvoranschlag vom 18. und 19.12.2003, einschließlich Bauwerkausstattung, Möblierung sowie Außenanlagen beläuft sich auf insgesamt 140.201,-- €. Kostenermittlung siehe Anlage 2
3. Antragstellung und Bewilligung:
Mit Schreiben vom 23. April 2004 hat das Oberschulamt mitgeteilt, dass aufgrund der Anträge des Ostalbkreises beim Ministerium für Jugend, Kultus und Sport folgende Zuschüsse angemeldet wurden:
Jagsttalschule: Investitionen 87.000,-- € Ausstattung 83.000,-- € 170.000,-- €
Klosterbergschule: Investitionen 74.000,-- € Ausstattung 48.000,-- € 122.000,-- €
Diese Förderung entspricht bei der Jagsttalschule 83 % der beantragten Kosten und bei der Klosterbergschule sind es 87 %.
Entsprechend dieser Anmeldung wurden dem Ostalbkreis durch das Oberschulamt Stuttgart mit Schreiben vom 28. Juli 2004 beide Projekte der Jagsttalschule und der Klosterbergschule im Rahmen des Investitionsprogramms des Bundes “Zukunft Bildung und Betreuung” grundsätzlich als förderungsfähig anerkannt. Beide Projekte werden mit der beantragten Summe 170.000,-- € Jagsttalschule und 122.000,-- € Klosterbergschule in das Programm aufgenommen und bewilligt.
Die Baumaßnahmen an der Jagsttalschule und Klosterbergschule können unmittelbar nach der Beschlussfassung im Kreisschul- und Kulturausschuss begonnen werden. Der Ausbau der Wohnungen der Klosterbergschule wurde wegen der Dringlichkeit in Abstimmung mit dem Oberschulamt Stuttgart bereits umgesetzt und im April 2004 der Schule übergeben, nachdem ursprünglich bereits 2003 Haushaltsmittel bereitgestellt wurden.
Finanzierung und Folgekosten:
Mit der o. g. Zuschussbewilligung ergibt sich für den Ostalbkreis als Schulträger eine äußerst günstige und erfreuliche Finanzierung. Ohne die IZBB-Mittel könnten die geplanten Maßnahmen nicht so zügig umgesetzt werden.
Die Differenz der Kosten an der Jagsttalschule in Höhe von 34.090,-- € (Kreisanteil), wird aus eingesparten Mitteln beim Erweiterungsbau für die Jagsttalschule finanziert.
Die Kosten für die Maßnahmen an der Klosterbergschule sind voll finanziert. Anlagen:
Anlage 1 - Kostenanschlag und Baupläne Jagsttalschule Anlage 2 - Kostenanschlag und Baupläne Klosterbergschule
Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Höschle Kikowatz
Fachdezernent/ __________________________________________________ Kämmerei Hubel
Hauptamt __________________________________________________ Wolf
Landrat __________________________________________________ Pavel
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