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Vorlage - 505/03  

 
 
Betreff: Kosten der Schulen für Erziehungshilfe am Heim
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
357/03
Federführend:Sozialdezernat / Kreisjugendamt   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
04.12.2003 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Dem Verwaltungsvorschlag unter Ziffer III. wird zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

I.Ausgangslage:

 

Erstmals am 12.06.2001 wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses über die rechtliche Problematik der Kostenübernahme des Schulbesuchs von Schülerinnen und Schüler der privaten Schulen für Erziehungshilfe am Heim im Ostalbkreis im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe berichtet. Danach folgten in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.03.2003 ein Beschlussvorschlag und schließlich auch eine Beschlussfassung des Kreistags in der Sitzung am 27.05.2003.

 

Wie bereits mehrfach dargestellt, gibt es an den beiden Schulen für Erziehungshilfe in der privaten Trägerschaft der St. Canisius gGmbH in Schwäbisch Gmünd und am Kinder- und Jugenddorf Marienpflege in Ellwangen, Finanzierungsprobleme für die an diesen Schulen sowohl extern als auch intern beschulten Schülerinnen und Schüler.

 

Hintergrund dieser Problematik ist der nicht ausreichende Sachkostenzuschuss des Landes Baden-Württemberg.

 

Die privaten Schulträger, St. Canisius gGmbH und Kinder- und Jugenddorf Marienpflege, forderten daher bereits im Rahmen der Neuregelung des Pflegesatzwesens in der Jugendhilfe im Jahr 2000, unter Berufung auf den zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Dachverbänden der Träger der freien Jugendhilfe abgeschlossenen Rahmenvertrag, eine ergänzende Finanzierung der ungedeckten Aufwendungen für alle Schülerinnen und Schüler ihrer Schulen für Erziehungshilfe, durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, d.h., durch den Landkreis.

 

Im Rahmen des vorgesehenen Verfahrens hat daraufhin der durch den Ostalbkreis mit den Pflegesatzverhandlungen beauftragte Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern mit den betroffenen privaten Schulträgern der St. Canisiusschule in Schwäbisch Gmünd und der Rupert-Mayer-Schule in Ellwangen, eine Entgeltvereinbarung geschlossen. Danach belief sich das festgelegte Entgelt auf täglich 8,00 € bis 10,00 € je Schüler und Schultag.

 

Nachdem das Kreisjugendamt aus rechtlichen Gründen zunächst nur bereit war dieses Schulentgelt für die gleichzeitig in den Jugendhilfeeinrichtungen der St. Canisius gGmbH und des Kinder- und Jugenddorfs Marienpflege teil- und vollstationär untergebrachten Kinder und Jugendlichen, nicht aber für die sogenannten externen Schülerinnen und Schüler, die lediglich die Schulen selbst besuchen, zu bezahlen, wurde nach intensiven Verhandlungen vereinbart, die Entgelte für interne und externe Schülerinnen und Schüler ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bis zum Ende des Schuljahres 2001/2002 vorläufig zu übernehmen.

 

Im Jahre 2002 haben die Kommunalen Spitzenverbände den bestehenden Rahmenvertrag zum 31.12.2002 gekündigt. Gleichzeitig hat auch der Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern im Einvernehmen mit den örtlichen Jugendhilfeträgern die mit den Trägern der Schulen für Erziehungshilfe geschlossenen Einzelvereinbarungen zum 31.12.2002 gekündigt.

 

Unabhängig davon hat der Landkreistag Baden-Württemberg mit Rundschreiben vom 24.10.2002 den öffentlichen Jugendhilfeträgern empfohlen, die Kosten der genannten Schulentgelte ab 01.01.2003 auch weiterhin zu übernehmen. Ergänzend wurde zu diesem Zeitpunkt eine Arbeitsgruppe des Landkreistags Baden-Württemberg und des Landes, unter Beteiligung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums, zur Lösung dieser Problematik gebildet. Diese Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich mehrfach getagt, ohne jedoch einen einvernehmlichen Lösungsvorschlag zu erzielen.

 

Am 16.12.2002 hat Herr Landrat Pavel entschieden, der Empfehlung des Landkreistags Baden-Württemberg zu folgen und die Kosten der Schulentgelte ab 01.01.2003 weiterhin im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe zu übernehmen. Diese Entscheidung wurde durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses in der Sitzung am 25.03.2003 und des Kreistags in der Sitzung am 27.05.2003 bestätigt.

 

Der Beschluss des Kreistags lautete wie folgt:

 

“Der Ostalbkreis übernimmt vorläufig – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – gemäß den abgeschlossenen Entgeltvereinbarungen die Kosten der Schulentgelte der Schulen für Erziehungshilfe am Heim im Ostalbkreis für die dort beschulten internen und externen Schülerinnen und Schüler aus dem Ostalbkreis. Vom Land wird erwartet, dass bis 31.12.2003 eine einheitliche Regelung getroffen wird.”

 

 

II.Derzeitige Situation:

 

Nach Rücksprache mit dem Landkreistag Baden-Württemberg haben die seitherigen Verhandlungen innerhalb der Arbeitsgruppe mit dem Land Baden-Württemberg bislang zu keinem gemeinsamen Lösungsvorschlag geführt. Die aus den Gesprächen gewonnenen Erkenntnisse lassen auch nicht auf eine rasche Problemlösung schließen.

 

Aus diesem Grunde wird die Vertreterin des Landkreistags in die nächste Sitzung der Kinder- und Jugendhilfekommission (Kommunale Spitzenverbände, Dachverbände der freien Träger und Landeswohlfahrtsverbände) am 16.12.2003 erneut diese Thematik und insbesondere auch die seitherige Haltung des Landes, einbringen. Das Ergebnis der Erörterung in der Kinder- und Jugendhilfekommission wird den Landkreisen zusammen mit einer entsprechenden neuen Empfehlung des Landkreistags übermittelt werden.

 

Ergänzend bemüht sich derzeit der Landeswohlfahrtsverband Baden in einem besonders geeigneten Präzedenzfall eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 78 g SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) herbeizuführen, um insbesondere den bislang von den Jugendhilfeeinrichtungen als privaten Schulträgern pauschal bezifferten Betrag des Schulentgelts in reine Schulaufwendungen und ggf. ergänzende Jugendhilfeaufwendungen splitten zu lassen. Sofern sich die freien Träger der Jugendhilfe jedoch mit der Entscheidung der Schiedsstelle nicht einverstanden erklären wäre hiergegen auch noch der weitere Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (§ 78 g Abs. 2 Satz 2 SGB VIII).

 

 

 

III.Antrag der Verwaltung:

 

Bis zum Zeitpunkt einer anderweitigen Empfehlung durch den Landkreistag Baden-Württemberg, bzw. ggf. bis zum Abschluss des durch den Landeswohlfahrtsverband Baden angestrengten Schiedsstellenverfahrens, übernimmt der Ostalbkreis vorläufig auch weiterhin - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - die Kosten der Schulentgelte der Schulen für Erziehungshilfe am Heim im Ostalbkreis für die dort beschulten internen und externen Schülerinnen und Schüler aus dem Ostalbkreis.

 

 

Finanzierungen und Folgekosten:

 

Finanzierung und Folgekosten:

 

Die Kosten der Schulentgelte der Schulen für Erziehungshilfe am Heim im Ostalbkreis belaufen sich derzeit auf rd. 470.000 €. Die Finanzierung erfolgt über den allgemeinen Jugendhilfehaushalt (Haushaltsstelle 1.4550) und ist in vollem Umfange in den Jugendhilfehaushalt für das Jahr 2004 eingeplant.

Anlagen:

Anlagen:

 

- keine

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt__________________________________________________

Dauser

 

Fachdezernent__________________________________________________

Rettenmaier

 

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel

Stammbaum:
357/03   Kosten der Schulen für Erziehungshilfe am Heim   Sozialdezernat / Kreisjugendamt   Beschlussvorlage
505/03   Kosten der Schulen für Erziehungshilfe am Heim   Sozialdezernat / Kreisjugendamt   Beschlussvorlage