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Vorlage - 008/2023  

 
 
Betreff: Genehmigung der Budget- und Entgeltvereinbarung 2020 im Bereich des KHEntgG für die Kliniken Ostalb gkAöR
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR Entscheidung
14.02.2023 
Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Verwaltungsrat Kliniken Ostalb beschließt:

 

Der Budget- und Entgeltvereinbarung 2020 im Bereich des Krankenhausentgeltgesetzes für die Betriebsstätten der Kliniken Ostalb gkAöR wird zugestimmt.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Budget- und Entgeltverhandlungen für das Jahr 2020 hatten sich aus zwei Gründen besonders herausfordernd und langwierig gestaltet.

 

Ein wichtiger Faktor war die Corona-Pandemie. So standen zum Beispiel die für die Vereinbarungen auf Ortsebene notwendigen Landesvereinbarungen viel später als üblich zur Verfügung. Auch die Verhandlungen mit den Kostenträgern konnten aufgrund der Corona-Einschränkungen zunächst nicht wie gewohnt in Präsenz durchgeführt werden und es waren lange Zeit grundsätzliche Fragen zu den budgetrelevanten Pandemieauswirkungen und Ausgleichsmechanismen (z.B. Ganzjahresbudgetausgleich) offen bzw. strittig.

 

Ebenfalls völlig neu und sehr komplex waren die Auswirkungen des Ende 2018 vom Bund verabschiedeten Pflegepersonalstärkungsgesetzes. Über dieses Gesetz wird ab 2020 ein großer Teil der bis dahin über die DRG-Fallpauschalen vergüteten Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System ausgegliedert (sogenannte aGDRG´s) und gesondert nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanziert. Die Krankenhausvergütung erfolgt damit ab dem Jahr 2020 über eine Kombination von gekürzten Fallpauschalen- und einem Pflegebudget für die Pflegepersonalkosten. Dies stellte die nachhaltigste Veränderung im DRG-System seit seiner Einführung im Jahr 2003 dar.

 

In der Umsetzung musste in einem ersten Schritt eine bundeseinheitliche Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten gefunden und im Weiteren dann das Ausgliederungsvolumen aus dem DRG-Topf festgelegt werden.

 

So musste für die Kliniken eine Berechnungssystematik zur Ermittlung der hausindividuellen Pflegebudgets konsentiert werden. Konkret ging es darum, festzulegen welche Kostenanteile eines Klinikums pflegebudgetfähig sind und welche nicht. Über die Ausgestaltung und Auslegung dieser Abgrenzungsvereinbarungen entbrannte schnell ein erbitterter Streit auf Bundes- und Landesebene zwischen den Krankenhausverbänden und den Verbänden der Krankenkassen sowie den Verhandlungspartnern vor Ort.

 

Die Krankenkassen hatten die Sorge, dass durch eine krankenhausfreundliche Auslegung der Abgrenzungsvereinbarungen das aus dem DRG-Topf ausgegliederte Volumen von den tatsächlich auf Ortsebene vereinbarten Pflegebudgets deutlich überschritten werden könnte.

 

Die Krankenhausseite hatte wiederum die Sorge, dass durch eine restriktive und formalistische Auslegung der Krankenkassen die hausindividuellen Pflegebudgets in Summe deutlich niedriger als das Ausgliederungsvolumen aus dem DRG-Topf sein würden. Buchungstechnische und statistische Effekte haben diese Sorge bestärkt.

 

Viele strittige Fragestellungen zum Pflegebudget wurden so Gegenstand von Schiedsverfahren, die im Krankenhausbereich jeweils auf Landesebene zu führen sind. Zwei für die Kliniken Ostalb materiell wichtige Auslegungsfragen zum Pflegebudget konnten erst im ersten Halbjahr 2022 in zwei Verfahren vor der Schiedsstelle Baden-Württemberg verhandelt werden: Erstens die Berücksichtigung des in der Zentralen Notaufnahme für die bettenführenden Aufnahmestationen zuständigen Pflegepersonals und zweitens die (anteilige) Berücksichtigung von MitarbeiterInnen ohne Berufsabschluss und mit pflegefremden Berufsabschlüssen in der Pflege bzw. in den „Pflegeentlastenden Maßnahmen“ und damit im Pflegebudget. In beiden Verfahren folgte die Schiedsstelle in großen Teilen den Argumenten der Klinikseite, ohne jedoch ein Präjudiz durch eine Schiedsstellenentscheidung zu treffen. Zur Thematik Pflegepersonal in bettenführender Aufnahmestation der ZNA konnten wir im Schiedsverfahren auf der Krankenhausbank den für das Verfahren führenden Zollernalbkreis aktiv mit begleiten.

 

Viele verhandlungsrelevante Sachverhalte außerhalb des Pflegebudgets konnten zwischen den Kliniken Ostalb und den Kostenträgern in einer ersten Verhandlungsrunde bereits am 15. Juli 2021 und nachfolgend auf dem Schriftweg konsentiert werden.

 

Über Ausgestaltung des Pflegebudgets wurde am 17.11.2021 und am 31.3.2022 intensiv verhandelt. Eine finale Einigung konnte aber erst nach Abschluss der Schiedsverfahren in einer weiteren Verhandlungsrunde am 25.10.2022 erzielt und entsprechend eine wesentliche Verbesserung der Verhandlungsergebnisse erreicht werden.

 

In den darauffolgenden Wochen erfolgte die umfassende Abstimmung der Nebenrechnungen und Erstellung der Unterlagenpakete für die Budgets der drei Klinikstandorte der Kliniken Ostalb gkAöR.

 

Die Vertragsparteien haben eine Umsetzung der Budget- und Entgeltvereinbarung ab dem 01.03.2023 vereinbart. Dem Regierungspräsidium Stuttgart wird die Vereinbarung nach Unterzeichnung und Zustimmung der zuständigen Gremien zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

 

Die Ergebnisse im Detail:

 

1. Betriebsstätte Ostalb-Klinikum Aalen

1. Erlösbudget (mit Überliegern ohne Ausgleiche):

49.633.890,48 €, darin enthalten 385.295,14 € für Zusatzentgelte gemäß Anlagen 2 und 5 zur FPV 2020

 

2. Krankenhausindividuelle Entgelte gemäß Anlage 3 zur FPV 2020:

16.009,50 €

3. Krankenhausindividuelle Entgelte gemäß Anlagen 4 und 6 zur FPV 2020:

98.794,12 €

 

4. Summe der Bewertungsrelationen (mit Überlieger):

13.410,466

 

5. Mittelwert der vereinbarten Bewertungsrelationen (CMI) (mit Überlieger): 0,724

 

6. Pflegebudget i. H. v. 16.108.366,28 €, darin enthaltende pflegeentlastende Maßnahmen i. H. v. 420.007,07 €

 

7. Das krankenhausindividuelle Ausbildungsbudget beträgt 2020 (ohne Ausgleiche):

2.174.383,51 €.

 

8. Für die besonderen Aufgaben onkologischer Schwerpunkte für die stationäre Versorgung von Patienten nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 KHEntgG wurde ein Gesamtbetrag i. H. v. 34.207,80 € für Brückenpflege vereinbart.

 

9. Der Verrechnungsbetrag für Ausgleiche beträgt 418.423,27 €.

 

 

2. Betriebsstätte St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen

1. Erlösbudget (mit Überliegern ohne Ausgleiche):

24.294.776,36 €, darin enthalten 156.384,95 € für Zusatzentgelte gemäß Anlagen 2 und 5 zur FPV 2020

 

2. Krankenhausindividuelle Entgelte gemäß Anlage 3 zur FPV 2020:

3.154,67 € 

 

3. Krankenhausindividuelle Entgelte gemäß Anlagen 4 und 6 zur FPV 2019:

21.715,01 €

 

4. Summe der Bewertungsrelationen (mit Überlieger):

6.572,920

 

5. Mittelwert der vereinbarten Bewertungsrelationen (CMI) (mit Überlieger): 0,734

 

6. Pflegebudget i. H. v. 7.008.398,89 €, darin enthaltende pflegeentlastende Maßnahmen i. H. v. 195.415,53 €

 

 

7. Das krankenhausindividuelle Ausbildungsbudget beträgt 2020 (ohne Ausgleiche):

1.589.859,03 €.

 

8. Der Verrechnungsbetrag für Ausgleiche beträgt 217.615,65 €.

 

 

3. Betriebsstätte Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd

1. Erlösbudget (mit Überliegern ohne Ausgleiche):

55.721.278,68 €, darin enthalten 903.037,04 € für Zusatzentgelte gemäß Anlagen 2 und 5 zur FPV 2020

 

2. Krankenhausindividuelle Entgelte gemäß Anlage 3 zur FPV 2020:

42.976,42 €

 

3. Krankenhausindividuelle Entgelte gemäß Anlagen 4 und 6 zur FPV 2020:

439.094,90 €

 

4. Summe der Bewertungsrelationen (mit Überlieger):

14.927,089

 

5. Mittelwert der vereinbarten Bewertungsrelationen (CMI) (mit Überlieger): 0,750

 

6. Pflegebudget i. H. v. 17.141.258,38 €, darin enthaltende pflegeentlastende Maßnahmen i. H. v. 288.078,65 €

 

7. Das krankenhausindividuelle Ausbildungsbudget beträgt 2020 (ohne Ausgleiche):

2.239.865,33 €.

 

8. Für die besonderen Aufgaben der geriatrischen und onkologischen Schwerpunkte für die stationäre Versorgung von Patienten nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 KHEntgG wurde ein Gesamtbetrag i. H. v. 471.716,48 € vereinbart.

 

9. Der Verrechnungsbetrag für Ausgleiche beträgt -542.943,33 €.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Jahresabschluss 2020 mussten für die ertragswirksamen Bestandteile der Budget- und Entgeltverhandlungen mangels eines Abschlusses zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung Annahmen getroffen werden. Mit den nun vorliegenden Budgetabschlüssen sind die damals getroffenen Annahmen vollumfänglich gedeckt, es entstehen keine periodenfremden Aufwendungen. Budgetüberschüsse aus 2020 und entsprechend 2021 (Verhandlungen 2021 stehen aktuell an) fließen ertragssteigernd in den Jahresabschluss 2022 als positiver Einmaleffekt mit ein. Die Vereinbarungsgrundsätze in den Bereichen Pflegepersonal in ZNAs und für Pflegehilfskräfte/pflegeentlastende Berufe wirken auch künftig positiv auf das jährlich zu vereinbarende Pflegebudget.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender

gez. T. Schneider, Finanzvorstand

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender