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Vorlage - 028/2020  

 
 
Betreff: Zentrum für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH
- Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung des Zentrums für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
18.02.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen (offen)   
Anlagen:
Bilanz zum 31.12.2018
G+V zum 31.12.2018

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten Gesellschafterversammlung

 

  1. der Änderung des Gesellschaftervertrages - Vermögensverwendung „Auslobung des Förderpreises Gmünder Gestalter“,

 

  1. dem Mietvertrag Forum Gold und Silber,

 

  1. der Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und der Vorjahre,

 

  1. der Ergebnisverwendung,

 

  1. der Entlastung des Geschäftsführers,

 

  1. der Entlastung des Aufsichtsrates,

 

  1. dem Auflösungsbeschluss
     

zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Ostalbkreis ist seit der Gründung im Jahr 1998 an der Zentrum für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH beteiligt.

 

Gegenstand des Unternehmens ist die Bündelung der in Schwäbisch Gmünd und in der Region vorhandenen Gestaltungspotentiale und Designbüros in einem Zentrum für Gestaltung. Dies geschieht insbesondere durch Medienarbeit, Projektarbeit, Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Veranstaltungen, Aus- und Weiterbildung, Büro-, Labor-, und Werkstattangebote sowie durch Schaffung von Arbeitsplätzen für qualifizierte Hochschulabsolventen. Die Gesellschaft enthält sich jeglicher Einflussnahme auf den Wettbewerb der Büros untereinander und tritt mit diesen nicht in Wettbewerb.

 

Am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 240.307,18 € ist der Ostalbkreis mit einer Einlage in Höhe von 76.693,78 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungs-verhältnis von 31,91 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen

erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafter-versammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Zentrum für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH mit derzeit 31,91 % beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

Nach dem Ausscheiden der früheren Geschäftsführerin Frau Salander im Jahr 2002 fanden keine unternehmerischen Tätigkeiten mehr statt. Die Gesellschafter beabsichtigen daher, die Gesellschaft zu liquidieren und das restliche Vermögen für die Auslobung eines Förderpreises des Vereins Gmünder Gestalter e.V. einzusetzen, bis dieses aufgebraucht ist. Hierzu übernimmt die Gesellschafterin Stadt Schwäbisch Gmünd das gesamte Reinvermögen aus der Gesellschaft und verpflichtet sich gegenüber den anderen Gesellschaftern, das erhaltene Vermögen bis zu dessen Verbrauch zur Auslobung und Vergabe des Förderpreises Gmünder Gestalter zu verwenden.

 

 

Zu 1. Änderung des Gesellschaftervertrages – Vermögensverwendung

„Auslobung des Förderpreises Gmünder Gestalter“

 

Die Änderung des Gesellschaftervertrages erfolgt mit der Zielsetzung der Auflösung der Gesellschaft. Gleichzeitig soll die Verpflichtung mit aufgenommen werden, dass die vorhandenen Mittel für die Auslobung des Förderpreises der Gmünder Gestalter vorzusehen sind.

 

Der Förderpreis der Gmünder Gestalter soll zukünftig jährlich gemeinsam durch den Ostalbkreis und die Stadt Schwäbisch Gmünd ausgelobt werden. Die Entscheidung über die Preisvergabe wird gemeinsam durch den Ostalbkreis und die Stadt Schwäbisch Gmünd getroffen. Für die Auslobung des Förderpreises wird das restliche Reinvermögen der Zentrum für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH verwendet. Die Details zur zukünftigen Verfahrensweise werden derzeit ausgearbeitet.

 

 

 

 

 

 

Folgende Änderungen des Gesellschaftervertrages sind daher vorgesehen:

 

§ 4 Dauer der Gesellschaft

 

2. Die Gesellschaft wird nach Eintragung gemäß des Beschlusses der Gesellschafter vom TT.MM.2020 geänderten Gesellschaftsvertrages in das Handelsregister aufgelöst.

 

§ 17 Liquidation

 

2. Wird die Gesellschaft aufgelöst, wird ihr Vermögen der Gesellschafterin Stadt Schwäbisch Gmünd ausgeschüttet, welche sich im Gegenzug gegenüber den übrigen Gesellschaftern verpflichtet, das erhaltene Vermögen bis zu dessen Verbrauch zur Auslobung und Vergabe des Förderpreises Gmünder Gestalter zu verwenden.

 

 

Zu 2.) Mietvertrag Gold und Silber

 

Beim Bau des Forums Gold und Silber wurde ursprünglich beabsichtigt, den Gestaltern im Forum eine Möglichkeit zur Präsentation von Arbeiten zu bieten. Daher wurde von den Gesellschaftern Stadt Schwäbisch Gmünd und Ostalbkreis beschlossen, die Miete während der Landesgartenschau 2014 zu übernehmen. Eine Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung fand nicht statt und soll somit nachgeholt werden.

 

 

Zu 3.) Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und der Vorjahre

 

Die Gesellschaft hat jedes Jahr über die Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 8 des Gesellschaftsvertrages und über die Verwendung des Reinergebnisses bzw. Deckung des etwaigen Verlustes einen Beschluss zu fassen. Der Jahresabschluss 2018 wurde von der Steuerberaterin Elisabeth Hahn erstellt und weist zum 31.12.2018 eine Bilanzsumme von 69.926,22 € aus. Der Jahresfehlbetrag betrug 2.500,23 € und soll mit dem Eigenkapital verrechnet werden.

 

 

Zu 4.) Ergebnisverwendung

 

Der Jahresfehlbetrag 2018 von 2.500,23 € wird mit dem Eigenkapital verrechnet.

 

 

Zu 5.) Entlastung des Geschäftsführers

 

Als Geschäftsführer war bis 31.12.2018 Herr Eberhard Steiner tätig. Dieser hat mit

Schreiben vom 12.12.2018 angekündigt, seine Tätigkeit zum 31.12.2018 niederzulegen. Mit Schreiben vom 20.12.2018 wurde ihm vom Gesellschafter Stadt Schwäbisch

Gmünd bescheinigt, dass die Kündigung akzeptiert werde. Herr Steiner hat während der Jahre 2006 bis einschließlich 2018 die Geschäftsführertätigkeit im Ehrenamt und gewissenhaft ausgeführt.

 

 

Zu 6.) Entlastung des Aufsichtsrates

 

Die letzte Sitzung des Aufsichtsrates fand am 24.01.2006 statt. Eine operative Tätigkeit

des Aufsichtsrates war seither nicht mehr gegeben.

 

 

Zu 7.) Auflösungsbeschluss

 

Zur Liquidation der ZfGW GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung formell einen Auflösungsbeschluss. Der Auflösungsbeschluss wird folgende Punkte beinhalten:

 

 - Auflösung der GmbH

 - Berufung eines Liquidators

 - Vergütung des Liquidators

 

Die Auflösung der ZfGW GmbH wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Eine Abberufung des Geschäftsführers ist nicht notwendig, da Herr Steiner sein Amt als Geschäftsführer zum 31.12.2018 niedergelegt hat.

 

Finanzierung und Folgekosten

 

entfällt.

 

 

Anlagen

 

1. Bilanz zum 31.12.2018

2. G+V zum 31.12.2018

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bernhard, Geschäftsbereich

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz zum 31.12.2018 (430 KB)    
Anlage 2 2 G+V zum 31.12.2018 (32 KB)    
Stammbaum:
028/2020   Zentrum für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH - Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung des Zentrums für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH   Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement   Beschlussvorlage
028-1/2020   Zentrum für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH - Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung des Zentrums für Gestaltung und Wirtschaftskommunikation GmbH   Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement   Beschlussvorlage