Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Das im Jahr 2013 letztmals aufgelegte Beschaffungsprogramm für Sonderfahrzeuge der Feuerwehren im Ostalbkreis soll für die Jahr 2020-2023 fortgeschrieben und um „Kraftbetriebene Drehleitern“ (DLK) erweitert werden.
Sachverhalt/Begründung
Allgemeine Informationen
Der Ausschusses für Umweltschutz- und Kreisentwicklung beschloss in den Sitzungen am 24.11.2006 und am 24.09.2013 die Bezuschussung von Sonderfahrzeugen der Feuerwehren im Ostalbkreis.
Nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg sollen die Landkreise die Gemeinden unterstützen bei der Planung und Beschaffung der für den überörtlichen Einsatz der Feuerwehren notwendigen Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen.
Mit der Förderung kommt der Landkreis dieser Aufgabe als verlässlicher Partner der Städte und Gemeinden nach und trägt damit auch den Besonderheiten des Landkreises mit seiner großen Fläche, seiner dispersen Siedlungsstruktur und seiner hohen Gewerbe- und Industriedichte Rechnung.
Aus den Beschlüssen ergeben sich folgende Förderanteile des Ostalbkreises
Hinweis: Das Land Baden-Württemberg gewährt für Feuerwehrfahrzeuge pauschale Zuschüsse gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen - VwV-Z-Feu).
Die Landkreisförderung von 10% des mittleren Beschaffungswertes errechnet sich entsprechend des Beschlusses des Ausschusses für Umweltschutz- und Kreisentwicklung aus dem Jahr 24.11.2006 folgendermaßen:
Die Standortkommunen übernehmen die Unterhaltung und die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen und führen den Zweck des überörtlichen Einsatz durch.
Aufnahme von Drehleitern in das Beschaffungsprogramm?
Der Kreisfeuerwehrverband richtete am 31. Oktober 2019 ein Schreiben an Herrn Landrat Pavel und plädierte für eine Aufnahme von Drehleitern in das Beschaffungsprogramm des Landkreises (vgl. Anlage).
Drehleitern werden zur Rettung von Menschen und Tieren aus Höhen oder Tiefen, als Angriffsweg für Feuerwehr, zum Vortragen eines Löschangriffs oder für die technische Hilfeleistung verwendet. Die Drehleiter DLK 23/12 ist das am häufigsten beschaffte Hubrettungsfahrzeug in Deutschland und in der Regel auch die „Standard-Drehleiter“ der Feuerwehren. Dies insbesondere auch deshalb, da mit dieser Drehleiter der geforderte zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr bis zur Hochhausgrenze sichergestellt und die entsprechenden Anforderungen des Baurechts erfüllt werden können.
Auch auf Grund der heutigen Bauweise der Gebäude ist ein direkter und schneller Löschangriff über die Dachhaut notwendig um das Ausbreiten des Feuers in verschalten Dachkonstruktionen schnell unter Kontrolle zu bringen. Solar- und Photovoltaikanlagen erschweren diese Einsätze erheblich. Industriebetriebe sind meist durch ausgedehnte Hallenkomplexe gekennzeichnet. Hier werden die Drehleitern als verlängerter Arm für Löschangriffe und Riegelstellungen verwendet, um dadurch die Gefahr der Einsatzkräfte zu minimieren.
Die Rettung adipösen (schwergewichtige) Menschen ist mittlerweile im gesamten Ostalbkreis an der Tagesordnung. Dies wird meist über Dachbalkone oder Fensteröffnungen über die DLK vorgenommen. Die Anzahl der Einsatzzahlen im Flächenlandkreis wie dem Ostalbkreis werden Einsätze für Hubrettungsfahrzeuge aus den verschiedensten Gründen häufiger und müssen von den Stützpunktfeuerwehren abgedeckt werden.
Derzeit gibt es bei folgenden Standorten/Feuerwehren Drehleitern im Ostalbkreis:
Die Landkreisverwaltung empfiehlt deshalb, entlang der Bitte des Kreisfeuerwehrverbandes, alle DLK ab dem Jahr 2018 mit in das Förderprogramm mit aufzunehmen, um eine Gleichbehandlung der Städte und Gemeinden zu wahren. Die laufenden Kosten (Wartung, Erneuerung der Hydraulikschläuche usw.) betragen im Schnitt pro Jahr ca. 5.000 - 7.000 €. Diese Kosten werden von den Gemeinden übernommen.
Beschaffungsprogramm 2020-2023 Das Beschaffungsprogramm für Sonderfahrzeuge der Feuerwehren im Ostalbkreis für die Jahre 2020-2023 sähe demnach folgendermaßen aus:
Finanzierung und Folgekosten: Haushaltsmittel für die Bezuschussung des GW-L2 „W“ der Stadt Schwäbisch Gmünd sind im HH 2019 beinhaltet und können ins Jahr 2020 übertragen werden, wenn das Fahrzeug abgerechnet wird.
Die Haushaltsmittel zur Förderung der drei für das Jahr 2020 geplanten ELW 1 von Bopfingen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen sowie des Führungs- und Kommunikationsanhängers der Stadt Aalen in Höhe von 29.332 € sind in im Haushaltsplanentwurf für 2020 beinhaltet. Für das Haushaltsjahr 2020 müssten demnach noch 169.332 € Haushaltsmittel für die Bezuschussung der beiden Drehleitern von Bopfingen und Schwäbisch Gmünd bereitgestellt werden.
Für die folgenden Jahre 2021 bis 2023 sind haushaltsplanmäßige Beträge wie folgt einzustellen:
Anlagen
- Schreiben Kreisfeuerwehrverband - Sonderfahrzeuge - 31.10.2019
Sichtvermerke
gez. Feil, Brand- und Katastrophenschutz gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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