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Vorlage - 269/2019  

 
 
Betreff: Bezuschussung der Sonderfahrzeuge der Feuerwehren im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
29.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Schreiben Kreisfeuerwehrverband - Sonderfahrzeuge - 31.10.2019

Antrag der Verwaltung

 

Das im Jahr 2013 letztmals aufgelegte Beschaffungsprogramm für Sonderfahrzeuge der Feuerwehren im Ostalbkreis soll für die Jahr 2020-2023 fortgeschrieben und um „Kraftbetriebene Drehleitern“ (DLK) erweitert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Allgemeine Informationen

 

Der Ausschusses für Umweltschutz- und Kreisentwicklung beschloss in den Sitzungen am 24.11.2006 und am 24.09.2013 die Bezuschussung von Sonderfahrzeugen der Feuerwehren im Ostalbkreis.

 

Nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg sollen die Landkreise die Gemeinden unterstützen bei der Planung und Beschaffung der für den überörtlichen Einsatz der Feuerwehren notwendigen Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen.

 

Mit der Förderung kommt der Landkreis dieser Aufgabe als verlässlicher Partner der Städte und Gemeinden nach und trägt damit auch den Besonderheiten des Landkreises mit seiner großen Fläche, seiner dispersen Siedlungsstruktur und seiner hohen Gewerbe- und Industriedichte Rechnung.

 

Aus den Beschlüssen ergeben sich folgende Förderanteile des Ostalbkreises

 

Sonderfahrzeug

Förderung Landkreis

Schlauchwagen

10% der mittleren Beschaffungskosten

Rüstwagen

10% der mittleren Beschaffungskosten

Gerätewagen Gefahrgut

Nach Abzug Z-Feu ein Drittel Standortkommune, zwei Drittel Landkreis

Gerätewagen Atemschutz

Nach Abzug Z-Feu ein Drittel Standortkommune, zwei Drittel Landkreis

Gerätewagen Transport

Nach Abzug Z-Feu ein Drittel Standortkommune, zwei Drittel Landkreis

Gerätewagen Logistik der Zentralen Schlauchwerkstätten

Nach Abzug Z-Feu ein Drittel Standortkommune, zwei Drittel Landkreis

Einsatzleitwagen

10% der mittleren Beschaffungskosten

Hinweis: Das Land Baden-Württemberg gewährt für Feuerwehrfahrzeuge pauschale Zuschüsse gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen - VwV-Z-Feu).

 

Die Landkreisförderung von 10% des mittleren Beschaffungswertes errechnet sich entsprechend des Beschlusses des Ausschusses für Umweltschutz- und Kreisentwicklung aus dem Jahr 24.11.2006 folgendermaßen:


Förderbetrag = Aktueller Z-Feu -Regelbetrag der Fahrzeugkategorie x 10 ./. 3

 

Die Standortkommunen übernehmen die Unterhaltung und die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen und führen den Zweck des überörtlichen Einsatz durch.

 

 

Aufnahme von Drehleitern in das Beschaffungsprogramm?

 

Der Kreisfeuerwehrverband richtete am 31. Oktober 2019 ein Schreiben an Herrn Landrat Pavel und plädierte für eine Aufnahme von Drehleitern in das Beschaffungsprogramm des Landkreises (vgl. Anlage).

 

Drehleitern werden zur Rettung von Menschen und Tieren aus Höhen oder Tiefen, als Angriffsweg für Feuerwehr, zum Vortragen eines Löschangriffs oder für die technische Hilfeleistung verwendet.

Die Drehleiter DLK 23/12 ist das am häufigsten beschaffte Hubrettungsfahrzeug in Deutschland und in der Regel auch die „Standard-Drehleiter“ der Feuerwehren. Dies insbesondere auch deshalb, da mit dieser Drehleiter der geforderte zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr bis zur Hochhausgrenze sichergestellt und die entsprechenden Anforderungen des Baurechts erfüllt werden können.

 

Auch auf Grund der heutigen Bauweise der Gebäude ist ein direkter und schneller Löschangriff über die Dachhaut notwendig um das Ausbreiten des Feuers in verschalten Dachkonstruktionen schnell unter Kontrolle zu bringen. Solar- und Photovoltaikanlagen erschweren diese Einsätze erheblich. Industriebetriebe sind meist durch ausgedehnte Hallenkomplexe gekennzeichnet. Hier werden die Drehleitern als verlängerter Arm für Löschangriffe und Riegelstellungen verwendet, um dadurch die Gefahr der Einsatzkräfte zu minimieren.

 

Die Rettung adipösen (schwergewichtige) Menschen ist mittlerweile im gesamten Ostalbkreis an der Tagesordnung. Dies wird meist über Dachbalkone oder Fensteröffnungen über die DLK vorgenommen. Die Anzahl der Einsatzzahlen im Flächenlandkreis wie dem Ostalbkreis werden Einsätze für Hubrettungsfahrzeuge aus den verschiedensten Gründen häufiger und müssen von den Stützpunktfeuerwehren abgedeckt werden.

 

Derzeit gibt es bei folgenden Standorten/Feuerwehren Drehleitern im Ostalbkreis:

 

Feuerwehr

Beschaffungsjahr (Alter)

Ersatzbeschaffung im Jahr

 

Aalen

1993   (26)

2021

Aalen

2011   (9)

2035

Schwäbisch Gmünd

2018   (1)

2043

Schwäbisch Gmünd

2013   (7)

2038

Bopfingen

2018   (1)

2043

Ellwangen

2005   (14)

2030

Heubach

1998   (22)

2025

Lorch

1991   (28)

2019

Mutlangen

1992   (27)

2019

Neresheim

2005   (14)

2030

 

Die Landkreisverwaltung empfiehlt deshalb, entlang der Bitte des Kreisfeuerwehrverbandes, alle DLK ab dem Jahr 2018 mit in das Förderprogramm mit aufzunehmen, um eine Gleichbehandlung der Städte und Gemeinden zu wahren. Die laufenden Kosten (Wartung, Erneuerung der Hydraulikschläuche usw.) betragen im Schnitt pro Jahr ca. 5.000 - 7.000 €. Diese Kosten werden von den Gemeinden übernommen.

 

 

Beschaffungsprogramm 2020-2023
 

Das Beschaffungsprogramm für Sonderfahrzeuge der Feuerwehren im Ostalbkreis für die Jahre 2020-2023 sähe demnach folgendermaßen aus:


Jahr

Fahrzeug

Anschaffungskosten

Zuschuss

Standort

Betrag

2019

GW-L2 “W“

(Abrechnung 2020)

ca. 250.000 €

10%

Schwäbisch

Gmünd

18.333 €

2020

ELW 1

ca. 180.000 €

10%

Bopfingen

7.333 €

2020

ELW 1

ca. 180.000 €

10%

Schwäbisch

Gmünd

7.333 €

2020

ELW 1

ca. 180.000 €

10%

Ellwangen

7.333 €

2020

FüKom-Anhänger

ca. 180.000 €

10%

Aalen

7.333 €

2020

DLK

(beschafft in 2018)

ca. 650.000 €

10%

Bopfingen

84.666 €

2020

DLK

(beschafft in 2018)

ca. 650.000 €

10%

Schwäbisch Gmünd

84.666 €

2021

RW 2

ca. 450.000 €

10%

Bopfingen

43.333 €

2021

DLK

ca. 650.000 €

10%

Mutlangen

84.666 €

2022

DLK

ca. 650.000 €

10%

Lorch

84.666 €

2023

DLK

ca. 650.000 €

10%

Aalen

84.666 €

Gesamtsumme Feuerwehr

514.328 €

 


Finanzierung und Folgekosten:

Haushaltsmittel für die Bezuschussung des GW-L2 „W“ der Stadt Schwäbisch Gmünd sind im HH 2019 beinhaltet und können ins Jahr 2020 übertragen werden, wenn das Fahrzeug abgerechnet wird.

 

Die Haushaltsmittel zur Förderung der drei für das Jahr 2020 geplanten ELW 1 von Bopfingen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen sowie des Führungs- und Kommunikationsanhängers der Stadt Aalen in Höhe von 29.332 € sind in im Haushaltsplanentwurf für 2020 beinhaltet. Für das Haushaltsjahr 2020 müssten demnach noch 169.332 € Haushaltsmittel für die Bezuschussung der beiden Drehleitern von Bopfingen und Schwäbisch Gmünd bereitgestellt werden.

 

Für die folgenden Jahre 2021 bis 2023 sind haushaltsplanmäßige Beträge wie folgt einzustellen:

  • 2021: 127.999 €
  • 2022: 84.666 €
  • 2023: 84.666 €


 

 

 

 

 


Anlagen

 

- Schreiben Kreisfeuerwehrverband - Sonderfahrzeuge - 31.10.2019

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Feil, Brand- und Katastrophenschutz

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben Kreisfeuerwehrverband - Sonderfahrzeuge - 31.10.2019 (2372 KB)