Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beschließt:
Sachverhalt / Begründung:
Auf die Sitzungsvorlagen des Kreistags vom 5. November 2019 (Nr. 240-2019) und der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung vom 13. November 2019 (Nr. 240-1/2019 nö) wird verwiesen.
Hintergrund:
Die Landkreisverwaltung ist bestrebt, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf der Ostalb möglichst rasch gemäß der gesellschaftspolitischen Vorstellung, der Erwartung der Kreispolitik sowie im Sinne der Fahrgäste auszugestalten. Dabei sind u. a. folgende Elemente eines erfolgreichen ÖPNV unerlässlich:
Hauptvorteil für den Landkreis, bzw. die Fahrgäste, ist der Umstand, dass anhand des Restrukturierungsprozess und der damit verbundenen Beschlussanträge nun sehr viel schneller und umfangreicher der gesamte ÖPNV-Verkehrsraum des Ostalbkreises entwickelt, auf seine effiziente Erstellung hin überplant und – sofern von der Kreispolitik befürwortet – aufgewertet werden kann. Dies ist fester Bestandteil des Abkommens mit den Unternehmen, die sich verpflichtet haben, hierbei aktiv mitzuwirken und eigene Interessen gegenüber einer integrierten (unternehmensübergreifenden) Verkehrsplanung hintenanzustellen.
Dieser Prozess wird extern gutachterlich begleitet. Es wird im neu etablierten Aufsichtsrat und gegenüber dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung eine laufende Berichterstattung erfolgen.
Der neu zu gründende Verbund ist mit weitreichenden Kompetenzen und Handlungsvollmachten ausgestattet. Das Aufgabenspektrum deckt sich mit dem anderer vollwertiger Verkehrsverbünde und geht in seiner Konkretisierung mitunter gar darüber hinaus. Es fände fortan eine von den öffentlich besetzten Institutionen begleitete (und bewertete) Entscheidungsfindung statt. Das Aufrechterhalten partikularer Eigeninteressen wäre in diesem Korsett deutlich erschwert.
Als sogenannter Mischverbund organisiert, bestünde einerseits durch die Öffentlichkeit (bzw. ihrer gewählten Repräsentanten) die Möglichkeit, den politischen Gestaltungswillen ebenso abzubilden, wie andererseits die Einbindung des unbestritten vorhandenen Fachwissens durch die ortansässigen Busunternehmen gewinnbringend einzusetzen.
Die Entscheidungsfindung in den Gremien würde gemäß den Vorstellungen des Landkreises stattfinden. Im Aufsichtsrat bedarf es einer einfachen Mehrheit (bei Patt entscheidet der Aufsichtsratsvorsitzende, also der Landrat), in der Gesellschafterversammlung bedarf es 75 % des Stammkapitals. Da der Landkreis 50 % der Gesellschaftsanteile besäße, würden keine Entscheidungen gegen bzw. ohne den Landkreis getroffen werden können. In der Gesellschafterversammlung wird der Ostalbkreis durch den Landrat und 20 weitere Mitglieder aus der Mitte des Kreistages vertreten. Die Stimmabgabe erfolgt einheitlich. Das dringliche Ziel der Schaffung schlagkräftiger Strukturen ist damit umgesetzt.
Die Akzeptanz des ÖPNV hängt – neben dem (Fahrplan-) Angebot – ganz entscheidend mit der Einfachheit des Systems zusammen. Dazu gehören auch günstige, leicht nachvollziehbare tarifliche Strukturen und Fahrpreise in denen sich die Fahrgäste in ihren Bedürfnissen wiederfinden. Die Reform der komplexen Ostalb-Tarifstruktur mit seinen 230 Zonen ist aktuell mit externer Begleitung am anlaufen und würde in den Prozess „ÖPNV – neu denken“ eingebettet werden. Kernfokus ist der Abbau von Zugangshemmnissen für die Bürgerinnen und Bürger.
Dies alles findet seine Entsprechung in den beantragten zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 1 Mio. Euro für das Jahr 2020. Im Falle der Zustimmung würde in der Sitzung des zuständigen Ausschusses am 4. Februar 2020 eine Konkretisierung der Maßnahmen und Vorberatung erfolgen.
Gesellschaftsvertrag:
Gemäß den Vorschlägen in der nichtöffentlichen Ausschusssitzung vom 13. November 2019 wurde der Gesellschaftsvertrag angepasst (vgl. Anlage). Der Landkreis sieht sich durch die Inhalte nunmehr umfänglich in seinen Interessen abgebildet.
Umgang mit dem Beschluss zur Linienbündelung:
Der Beschluss der Linienbündelung war (und ist) elementar, um den erwähnten Grundsatzzielen zu entsprechen. Nur so konnte die Voraussetzung geschaffen werden, den dringend notwendigen Reformprozess anzustoßen. Daher bleibt der Linienbündelungsbeschluss weiterhin Beschlusslage, das Verfahren ist somit ergebnissoffen.
Gemäß Beschlussantrag würden die Harmonisierungszeitpunkte der acht definierten Linienbündel um vier Jahre verschoben. Die Laufzeitentreppe würde sich neu wie folgt gestalten:
Es sei angemerkt, dass dies nicht – z. B. nach einem halben Jahr – rückgängig gemacht werden kann. Bei erteilter Konzession ergeben sich für die entsprechenden Laufzeiten gleichermaßen Rechte und Pflichten für den Unternehmer. Hierbei geht es vor allem auch um Planungssicherheit für alle Beteiligten, insbesondere natürlich für die Busunternehmen hinsichtlich ihrer Investitionstätigkeit. Nichtsdestotrotz ist eine Prozessevaluation, wie im Beschlussantrag formuliert, nach spätestens zwei Jahren vorgesehen. Handlungsalternative:
Im Falle einer Ablehnung des Beschlussantrages würde die Gründung eines ÖPNV-Vollverbundes „OstalbMobil“ als Mischverbund so wie vorgestellt nicht umgesetzt werden können, bzw. sich auf nicht absehbare Zeit verschieben. Die ÖPNV-Leistungen des Landkreises würden gemäß der Bündelungskonzeption und Laufzeitentreppe unter Berücksichtigung der politischen Vorgaben des fortzuschreibenden Nahverkehrsplanes in ein wettbewerbliches Vergabeverfahren übertragen. Die Landkreisverwaltung sieht sich hierfür gut aufgestellt, etwa durch die renommierte externe Prozessbegleitung. Entsprechende Planungen sind erarbeitet.
Dennoch wird eindeutig dafür plädiert, den Prozess „ÖPNV – neu denken“ nun mit allen Partnern gemeinsam, mit einvernehmlichen Zielsetzungen ausgestattet, aktiv und elanvoll anzugehen. Auf diese Weise ließen sich schlichtweg am schnellsten Veränderungsprozesse erreichen. Diese Überlegungen sind ohne ein gewisses Maß an Vertrauensvorschuss nicht denkbar. Angesicht der Tatsache, dass die Busunternehmen im Landkreis ihre Leistung aus betrieblicher Perspektive heraus sehr gut erbringen, erscheint dies auch gerechtfertigt.
Nächste Schritte:
Formell handelt es sich bei der Neugründung von OstalbMobil um eine Verschmelzung der beiden Gesellschaften OstalbMobil GmbH und FahrBus Ostalb GmbH. Dabei werden die Gesellschaftsanteile sowie der Geschäftsbetrieb von FahrBus Ostalb von OstalbMobil aufgekauft. Da der Ostalbkreis Gesellschafter würde, muss er seine Zustimmung hierzu erklären und die im Beschlussantrag in Punkt 3 erwähnten Finanzmittel in Höhe von 50.000 Euro für die Stammeinlage in die neue OstalbMobil GmbH und seinen Anteil von 89.000 Euro für den Kauf des Geschäftsbetriebes von FahrBus Ostalb bewilligen. Die dafür notwendigen Vertragswerke wurden von der von FahrBus Ostalb, OstalbMobil sowie vom Ostalbkreis gemeinsam mandatierten Ernst & Young Law GmbH - Rechtsanwaltsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft erarbeitet.
Im Falle der Zustimmung des Kreistages zum Restrukturierungsprozess (inkl. der notwendigen namentlichen Benennung der Mitglieder des Aufsichtsrates) würde – wohl noch im November – die Anmeldung im Handelsregister erfolgen. Im Dezember wäre die Unterzeichnung der Verträge vorgesehen.
Die Gründung der neuen OstalbMobil GmbH als Verschmelzung von FahrBus Ostalb und der jetzigen OstalbMobil-Gesellschaft unter Beteiligung des Ostalbkreises würde zum 1. Januar 2020 umgesetzt - sowie in der verbindlichen Zusage „ÖPNV neu denken“ angekündigt, die alle Busunternehmer am 16. September 2019 unterschrieben haben.
Finanzierung und Folgekosten
Der Erhöhung des Stammkapitals der OstalbMobil GmbH durch eine Einlage in Höhe von 50.000 € und dem Kauf der Hälfte des Geschäftsbetriebs der FahrBus Ostalb GmbH in Höhe von 89.000 € durch den Ostalbkreis wird zugestimmt.
Anlagen
Anlage 1 Gesellschaftsvertrag Anlage 2 Verbindliche Zusage
Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nahverkehr gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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