Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis. Die Kreistagsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Freie Wähler und AfD werden gebeten, in Hinblick auf die Sitzung des Kreistags am 26. November 2019, Mitglieder eines Vollverbund-Aufsichtsrates zu benennen.
Sachverhalt/Begründung
Die ÖPNV-Struktur des Ostalbkreises zeichnet sich durch eine äußerst kleinteilige Organisationsstruktur aus. So gibt es derzeit nicht weniger als 19 konzessionierte Busunternehmen. Selbst für das mittelstandsgeprägte Baden-Württemberg ist dies eine beachtlich hohe Zahl.
Landesweit einmalig existieren zwei autarke, unterschiedliche Aufgabenspektren wahrnehmende Verbundorganisationen nebeneinander: die OstalbMobil GmbH und die FahrBus Ostalb GmbH. Erstere vereinigt alle im ÖPNV tätigen Unternehmen, letztere den Großteil, nicht aber die großen Stadtbusunternehmen Aalens und Schwäbisch Gmünds.
Beide Institutionen sind sogenannte Unternehmensverbünde, getragen ausschließlich von den jeweiligen Verkehrsunternehmen. Finanziert über entsprechende vertragliche Regelungen durch den Ostalbkreis, entweder hälftig (OstalbMobil) oder anteilig (FahrBus Ostalb).
Die Erledigung von Aufgaben geschieht daher dezentral. In der Konsequenz sind damit langwierige Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse verbunden. Dieser Umstand ist nicht länger hinnehmbar, verlangen doch Gesellschaft und Politik ein höheres Maß an Zielstrebigkeit bei der Umsetzung mobilitätspolitischer Vorstellungen.
Eine zeitgemäße institutionelle Struktur des Ostalb-ÖPNV ist lang getragener Wunsch des Ostalbkreises. Diese soll an einer Stelle zentrale Aufgaben konzentriert wahrnehmen und losgelöst von individuellen Eigeninteressen einzelner Unternehmen agieren.
Die im Jahr 2015 gegründete OstalbMobil GmbH verfügt derzeit, wenngleich ausgezeichnete Arbeit leistend, weder über die personelle Ausstattung, noch über adäquate Kompetenzen, um die an sie formulierten Aufgaben abbilden zu können. Analog gilt dies für die FahrBus Ostalb GmbH. Daher sollen beide miteinander fusionieren, bzw. der Geschäftsbetrieb von FahrBus an OstalbMobil übergehen (Formel: Aus OstalbMobil und FahrBus wird OstalbMobil).
ÖPNV – neu denken
Hintergrund:
Gemäß Beschlussfassung zur Linienbündelung bereitet der Landkreis derzeit die wettbewerblichen Verfahren entlang der sogenannten Laufzeitentreppe vor. Davon unbenommen war es stets Ziel, außerhalb dieses Weges, auf dem Verhandlungsverfahren mit den Verkehrsunternehmen zu gemeinsam getragenen Lösungen zu kommen, welche den ÖPNV im Ostalbkreis tiefgreifend reformieren und nachhaltig voranbringen. In der letztlichen Konsequenz könnten Ausschreibeverfahren überflüssig werden.
In mehreren Verhandlungsrunden erklärten sich die Unternehmen bereit, engagiert an einem solchen Prozess mitzuwirken. Resultat war die „verbindliche Zusage“ (siehe Anhang), getragen und gezeichnet von allen Verkehrsunternehmen. Auf diese Weise ließen sich im Einvernehmen tarifliche Maßnahmen rasch umsetzen (z. B. überfällige Einführung eines Senioren-Tickets) und verkehrliche Planungen inkl. Aufwertungen kurz- bzw. mittelfristig (Erarbeitung eines großen Verkehrskonzeptes) angehen.
In der „verbindlichen Zusage“ wird ein grundsätzlich guter Ansatz gesehen, gemeinsam den Neustrukturierungsprozess des Ostalb-ÖPNV in die Hand zu nehmen. (Hinweis: die enthaltenden Aspekte befinden sich noch im Verhandlungsstadium und bedürfen der Konkretisierung).
Im Gegenzug besteht die Bereitschaft seitens des Landkreises, die Laufzeitentreppe der Linienbündelungskonzeption in einem ersten Schritt zu verschieben und bei Erfolg der Reformmaßnahmen u. U. auszusetzen.
Aufgaben und Organisation des künftigen Vollverbundes
Es ist aus Sicht der Landkreisverwaltung zwingend notwendig, die neue OstalbMobil GmbH als sogenannten Mischverbund zu organisieren. Somit würde der Landkreis Mitgesellschafter werden und über die Organe der Gesellschaft (Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat) entlang seines Finanzierungs-/Stammkapitalanteils zu 50 % beteiligt. Zur exemplarischen Einordnung enthält die Vorlage eine Anlage zur Organisationsstruktur im Landkreis Schwäbisch Hall („KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH“).
Dieses Vorgehen stützt sich auf landesseitige Bestrebungen, den Aufgabenträgern (i. d. R. Landkreisen) insgesamt größeres Gewicht und Gestaltungsspielräume zu übertragen.
Der Verbund erbringt für seine Gesellschafter und verbundenen Unternehmen nachstehende Aufgaben. Diese sollen zentralisiert in einem kooperativen Miteinander entwickelt bzw. erledigt werden:
Der Verbund erbringt alle notwendigen Arbeiten zur Gestaltung und Umsetzung des OstalbMobil-Tarifs. Dieser ist der verpflichtend anzuwendende Fahrpreis gegenüber dem Fahrgast im gesamten Bedienungsgebiet. Zusätzliche Förderungen (z. B. Fahrpreisreduzierungen) können durch Dritte (z. B. Firmen, Städte, Gemeinden) in Abstimmung mit dem Verbund und dem Aufgabenträger erfolgen. 1.1 Pflege des OstalbMobil-Tarifs 1.2 Weiterentwicklung des OstalbMobil-Tarif und der Produktpalette 1.3 Vorbereitung und Umsetzung einer großen Tarifreform 1.4 Unterstützung der Genehmigungsbehörden bei Tarifmaßnahmen
Eine denkbare organisatorische Gestaltung findet sich im Anhang.
Bewertung:
Die große Chance einer starken Verbundgesellschaft ist, dass das funktionierende ÖPNV-System im Ostalbkreis bestehen bleibt. Die neue Struktur ermöglicht durch die Einbeziehung aller relevanten Partner des Ostalb-ÖPNV die Chance eines höheren Einvernehmens und den Abbau von Konfrontationslinien zwischen den Verkehrsunternehmen, da diese in einer Verbundgesellschaft mitarbeiten. Minderheitenpositionen bzw. –Interessen werden gegenüber dem heutigen Zustand deutlich erschwert. Ein wichtiger Punkt ist, dass der Landkreis und die Kreispolitik über die Gremien der Verbundgesellschaft direkten Einfluss nehmen (Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung). Vor allem aber können viele Maßnahmen zum Ausbau des ÖPNV in allen Raumschaften des Ostalbkreises schneller für die Fahrgäste umgesetzt werden. Knackpunkt ist aber immer: Der Vollverbund muss schlagkräftig sein und muss seine nach der Verträgen übertragenen Aufgaben und Kompetenzen adäquat nutzen. Gerade im Bereich der Verkehrsgestaltung muss die Aufgabenwahrnehmung weit über den derzeitigen Stand hinausgehen.
Prozessbeförderung:
Um diesen notwendigen Prozess optimal zu unterstützen, möchte der Landkreis für das kommende Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen ein Budget von 1 Million Euro beantragen.
Darüber hinaus wurde bereits Kontakt mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg aufgenommen, um auszuloten inwiefern hier landesseitige Unterstützungen, z. B. im Rahmen von Modellvorhaben denkbar sind.
Weiteres Verfahren:
Vor Verbundgründung zum 1. Januar 2020 müssen die Namen der künftigen Aufsichtsratsmitglieder aus gesellschaftsrechtlichen und notariellen Gründen notwendigerweise bekannt sein. Bislang ist folgende Aufteilung für den Aufsichtsrat geplant: Er bestünde aus sechs Mitgliedern des Kreistages, zzgl. dem Landrat. Zudem sind sieben Mitglieder von Seiten der Verkehrsunternehmen vorgesehen. Darüber hinaus wäre noch ein Vertreter des Landes, jedoch nur in beratender Funktion, Teil des Gremiums.
Dies bedeutet, dass die Fraktion der CDU zwei Mitglieder, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Freie Wähler und AfD jeweils ein Mitglied in den Aufsichtsrat künftig entsenden können. Sie werden daher gebeten, diese Mitglieder für den Aufsichtsrat zu bestimmen und der Kreisverwaltung zu übermitteln, so dass in der Sitzung des Kreistags am 26. November die Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden können. Den Aufsichtsratsvorsitz übernähme der amtierende Landrat, welcher bei Stimmengleichheit die entscheidende Stimme besäße.
Der Gründungs- und Verhandlungsprozess zwischen den beteiligten Partnern, dem Landkreis, den Unternehmen, OstalbMobil und FahrBus, läuft derzeit – begleitet durch die gemeinsam beauftragte Unternehmensberatung Ernst&Young – auf Hochtouren.
Zur Sitzung am 26. November 2019 ergeht eine umfassende, diese Sitzungsvorlage ergänzende Berichterstattung, welche den Verhandlungsgang und die Abwägungsprozesse für einzelne den Gesellschaftervertrag der neuen OstalbMobil GmbH und die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der neuen OstalbMobil GmbH betreffenden Regeln, widerspiegeln wird. Dies betrifft auch ggf. anzupassende Regelungen bei der Finanzierungsstruktur („Haustarif-Systematik“).
In der Sitzung erginge dann auch der Beschlussvorschlag zur „Umsetzung der Neustrukturierung von OstalbMobil“ (entstehend aus der Fusion von OstalbMobil und FahrBus). Finanzierung und Folgekosten
Obgleich der Landkreis von insgesamt schlagkräftigeren Strukturen ausgeht und Synergien erwartet, sind mit dieser Maßnahme alleine keine signifikanten Einsparpotentiale verbunden.
Insgesamt muss davon ausgegangen werden, dass die öffentlichen Ausgaben für den ÖPNV in den kommenden Jahren steigen werden. Der Wunsch mehr Fahrgäste für öffentliche Verkehrsmittel zu gewinnen, ist notwendigerweise mit höheren Investitionen in die ÖPNV-Bedienung, sei es dem quantitativen Ausbau von Verkehrsangeboten, als auch qualitativ, etwa bei der Ausstattung der Fahrzeuge (E-Antriebe, Digitalisierung) oder der Senkung von Nutzungshemmnissen (z.B. niedrigere, verständlichere Fahrpreise) verbunden. Auch wenn damit das angestrebte Ansteigen der Fahrgastzahlen und somit der anteiligen Nutzerfinanzierung erreicht werden sollte, so wird es den notwendigerweise erforderlichen Mitteleinsatz nur bedingt ausgleichen können.
Anlagen
Anlage 1: „Verbindliche Zusage - ÖPNV neu denken“ Anlage 2: Organisationsstruktur „KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH“ Anlage 3: Mögliches Organigramm der neuen GmbH
Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nahverkehr gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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