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Vorlage - 247/2019  

 
 
Betreff: Klimaschutz im Ostalbkreis -
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
29.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
17.12.2019 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

1.)   Der Ostalbkreis übernimmt auch künftig alle Anstrengungen, um bei seinem Verwaltungshandeln sowie bei der Verwaltung und Sanierung seiner Liegenschaften eine weitere CO2 - Reduktion zu erzielen.
 

2.)   Der Ostalbkreis bekräftigt das in der Erklärung zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden genannte Ziel einer weitgehend klimaneutralen Verwaltung bis zum Jahr 2040.
 

3.)   Der Ostalbkreis tritt dem internationalen Klimabündnis der Europäischen Kommunen in Partnerschaft mit indigenen Völkern bei.
 

4.)   Der Ostalbkreis begrüßt die im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplanes flächendeckende Überplanung durch den Regionalverband Ostwürttemberg, mit der über eine objektive Bewertung geeignete Flächen für die Freiflächenphotovoltaik ausgewiesen werden sollen.
 

5.)   Der Ostalbkreis wird bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans und bei der Neuausschreibung der Verkehrsleistungen die Klimarelevanz besonders berücksichtigen. Nachhaltige Mobilität wird unterstützt durch die konsequente Umsetzung der Radwegekonzeption und des Projekts „ÖPNV neu denken“ mit einer Neustrukturierung unter anderem der Tarifstruktur.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragen mit der Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency (Klimavorbehalt), der Kreistag möge beschließen:

 

  1. Der Klimaschutz wird als globale Anforderung an das Handeln der Verwaltung zu einem Kernziel im Ostalbkreis.
     
  2. Bei allen Entscheidungen, die einem Ausschuss oder dem Kreistag vorgelegt werden, soll die Verwaltung des Ostalbkreises künftig neben den fiskalischen Auswirkungen auch die Klimarelevanz explizit darstellen, um damit die Berücksichtigung des Klimaschutzes bei allen Entscheidungen zu ermöglichen.
     
  3. Der Ostalbkreis setzt sich zum Ziel, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden.
     
  4. Der Ostalbkreis tritt dem internationalen Klimabündnis der Europäischen Kommunen in Partnerschaft mit indigenen Völkern bei (https://www.klimabuendnis.org/home.html).
     
  5. Die Verwaltung soll berichten, inwieweit die Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts mit Beschluss des Kreistags vom Dezember 2013 (Vorlage 219/2013) umgesetzt sind.
     
  6. Der Ostalbkreis regt die Ausweisung von geeigneten Flächen für die Nutzung von Freiflächen-Photovoltaik durch die Städte und Kommunen des Landkreises an. Als Positivbeispiel kann das Bewertungssystem der Stadt Neresheim dienen.
     
  7. Der Ostalbkreis soll bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans und bei der Neuausschreibung der Verkehrsleistungen die Klimarelevanz besonders berücksichtigen.

 

I.) Klimaschutzaktivitäten auf Landkreisebene

 

Die Anträge Ziffer 1 - 3 der Resolution befassen sich mit Klimaschutzaktivitäten auf Landkreisebene.

Der Ostalbkreis setzt seit vielen Jahren auf eine aktive Klimapolitik. Dazu zählt u.a. das Engagement für regenerative Energien, klimabewusstes Bauen und Steigerung der Energieeffizienz bei landkreiseigenen Liegenschaften, Verbesserung des ÖPNV, die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und die Teilnahme am European Energy Award.

 

1.) Klimaschutzkonzept

 

Der Ostalbkreis hat bereits im Jahr 2002 unter fachlicher Begleitung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg durch die Energieagentur Lippe ein CO²-Minderungskonzept erstellt. Im Sinne einer Fortschreibung des oben genannten Berichts hat das Institut für Energiewirtschaft und rationelle Energieanwendung (IER) der Universität Stuttgart im September 2008 den Endbericht über das Potenzial erneuerbarer Energien im Ostalbkreis vorgelegt.

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass bei entsprechender Reduktion des Strom- und Wärmebedarfs um 20 % bis zum Jahr 2025 und unter Berücksichtigung der in der Studie zusätzlich diskutierten Potenziale rund die Hälfte der Strom- und Wärmenachfrage im Ostalbkreis durch erneuerbare Energien gedeckt werden könnte. Windkraft und Biomasse wurden als vorrangige Energieträger gesehen.

Am 18.05.2010 hat der Kreistag ausgehend von den aus diesen wissenschaftlichen Studien abgeleiteten Empfehlungen folgendes Klimaschutzziel beschlossen:

„Der Ostalbkreis setzt sich zum Ziel, in den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises 50 % des gesamten Energie- und Wärmebedarfs bis zum Jahr 2025 über regenerative Energien zu decken“.

 

Im Jahr 2012 ließ der Ostalbkreis ein Klimaschutzkonzept mit dem zugehörigen Maßnahmenplan erarbeiten, das am 09.10.2012 in den Kreistag eingebracht wurde.

Der Ostalbkreis nahm am European Energy Award (EEA) für Landkreise teil und nutzte diesen systematischen Prozess als Instrument zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept des Ostalbkreises. Nach dem ersten internen Audit und dem Abschluss der Ist-Analyse wurde das energiepolitische Arbeitsprogramm (EPAP) erarbeitet.

 

Das EPAP enthält Einzelmaßnahmen zu den Bereichen


- Entwicklungsplanung, Raumordnung
- Kommunale Gebäude, Anlagen
- Ver– und Entsorgung
- Mobilität
- Interne Organisation
- Kommunikation, Kooperation
 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmte dem energiepolitischen Arbeitsprogramm am 25.10.2016 zu und ermächtigte die Landkreisverwaltung, die aufgeführten Maßnahmen in Einzelprojekten umzusetzen. Die Umsetzung des EPAP wurde im Rahmen des zweiten internen Audits des EEA–Prozesses neu bewertet. Das externe Audit zur Zertifizierung wurde dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 23.10.2018 vorgestellt.

Die Ergebnisse wurden in einem gesonderten Bericht der EEA–Beraterin zusammengefasst und folgendermaßen beschrieben: „Viele Maßnahmen aus dem energiepolitischen Maßnahmenprogramm wurden im letzten Jahr umgesetzt. Geändert haben sich auch zwischendurch Bewertungssystem beziehungsweise die Bewertungshilfen. Auch die EEA – Tools für die Einordnung der Energieverbräuche und des Wasserverbrauchs in den Gebäuden sind weiterentwickelt worden. Bei der Bewertung haben sich unter anderem die Abwertungsmöglichkeiten, die Gewichtung nach Basis, Umsetzung und Wirkung geändert. Planungsgemäß entfallen einige Maßnahmen, da sie nicht mehr in den zulässigen Betrachtungszeitraum fallen. Somit ist ein direkter Vergleich mit den Vorjahreswerten nicht immer möglich.“

Der Ostalbkreis wurde mit dem European Energy Award ausgezeichnet und die Arbeit des Energieteams wird zur Umsetzung der entwickelten Maßnahmen des EPAP fortgesetzt.

 

2.) Reduktion der CO2 - Emissionen

 

In den aktuellen Beschlüssen des Klimakabinetts der Bundesregierung wird zu den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 ausgeführt, dass sich Deutschland für das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 in Europa einsetzt.

 

Bereits am 14.01.2016 hat der Ostalbkreis die unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden (Landkreistag, Städtetag, Gemeindetag) unterzeichnet. Dieser Klimaschutzpakt enthält die Kernbotschaft, dass der Ostalbkreis sich zum Ziel setzt, bis zum Jahr 2040 eine weitgehend klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.

 

Im Rahmen des Jahresberichts 2018 des Energiekompetenzzentrums Ostalb e.V. (EKO) (Vorlage 007/2019) wurde im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung darüber informiert, dass im August 2018 der erste Statusbericht kommunaler Klimaschutz Baden-Württemberg, den die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erstellt hat, erschienen ist.

 

Aus Sicht der Landesregierung nehmen die Gemeinden, Städte und Landkreise eine Schlüsselrolle beim Klimaschutz ein. Der in 2018 erstellte Statusbericht ergab einen zusammenfassenden Überblick zu den kommunalen Klimaschutzaktivitäten im Land. An Hand der dazu erhobenen statistischen Daten war es der KEA möglich, landesspezifisch für jeden Landkreis eine zusammenfassende Betrachtung vorzunehmen.

 

Führt man nun Aussagen aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept des Ostalbkreises (2012), dem Energiebericht des Landes (Juli 2018) und dem Statusbericht kommunaler Klimaschutz (August 2018) zusammen, so lassen sich folgende Kernaussagen für den Ostalbkreis herleiten:

 

Auf Bundesebene stagnieren die CO2-Emmissionen bei rd. 10 Tonnen CO2 pro Einwohner und Jahr. Der Landesdurchschnitt lag nach den o.g. Betrachtungen der KEA bei ca.
6 t CO2/EW/a. Im Ostalbkreis lagen die CO2-Emmissionen in 2010 (Datenbasis Klimaschutzkonzept 2012) auf dem Niveau des Bundes bei rd. 10 Tonnen CO2 pro Einwohner und Jahr. Für 2017 wurde ein Wert von 6,4 t/CO2/EW/a ermittelt, was gleichbedeutend mit einer Reduktion der CO2-Emmissionen im Ostalbkreis von rd. einem Drittel wäre.

 

Da jedoch die KEA bei ihren Betrachtungen im Rahmen des o.g. Statusberichts von verbraucherbezogenen CO2-Emmissionen spricht, d.h. der Sektor Verkehr wurde nur unzureichend bei der Gesamtbilanzierung berücksichtigt, liegen die tatsächlichen Pro-Kopf- CO2-Emmissionen sicherlich darüber.
 

Aus der Landtagsdrucksache 16/6083 des Landtags von Baden-Württemberg vom 14.05.2019 kann aktuell entnommen werden, dass in Baden-Württemberg die durchschnitt­lichen Treibhausgasemissionen nach Angaben des Statistischen Landesamts im Jahr 2017 bei 7,1 Tonnen CO2 je Einwohner/in lagen und den o.g. Landesdurchschnittswert nicht bestätigen. Somit ist auch davon auszugehen, dass die für den Ostalbkreis dargestellte Reduktion geringer ausfällt, wenngleich sie immer noch deutlich ist. Konkrete Daten liegen hierzu nicht vor. Die Fortschreibung des o.g. Statusberichts kommunaler Klimaschutz Baden-Württemberg wird im letzten Quartal 2019 erwartet.

Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung lag auf Bundesebene nach den o.g. Unterlagen in der Größenordnung von 30 %, während er auf Landesebene bei rd. 25 % lag.  Im Hinblick auf den Verbrauch bedeutete dies, dass in 2016 (Betrachtungsjahr) der Stromverbrauch im Land zu 21 % aus erneuerbaren Energien (EE) gedeckt wurde.

 

Dieser Deckungsanteil lag nach Abschätzungen der KEA im Ostalbkreis bei ca. 28 %. Die erneuerbaren Energieträger unterteilen sich hierbei auf Photovoltaik (45 %), Biomasse (30 %) und Windkraft (25 %). Stromerzeugung aus Wasserkraft hat im Ostalbkreis keine große Bedeutung.

 

Ausgehend von den im Klimaschutzkonzept des Landkreises dargestellten Anteilen erneuer­barer Energie am Gesamtstromverbrauch von ca. 11 % in 2010 und 15 % in 2012 bedeutet der momentane Anteil von 28 % EE-Strom im Ostalbkreis eine markante Erhöhung dieses Anteils.

 

Die weitere Reduzierung der CO2-Emmissionen im Ostalbkreis und die Zunahme des Anteils an erneuerbaren Energien beim Stromverbrauch weisen für den Ostalbkreis in die richtige Richtung und zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen im Bereich Energieversorgung und Klimaschutz im Sinne der Energiewende Wirkung erzielen.

 

3.) Maßnahmen der Landkreisverwaltung

 

Der Ostalbkreis ist seit vielen Jahren bemüht, seine Entscheidungen klimagerecht zu treffen. Klimaschutz wird als ganzheitliches Thema betrachtet, weshalb sich auch am Energieteam, das mit dem EEA-Prozeß gegründet wurde, ein Querschnitt aus verschiedenen Geschäftsbereichen beteiligt.

 

  • Der Ostalbkreis war landesweit federführend bei der Umsetzung der Energiewende. Mit der landesweit ersten Fortschreibung des Teilregionalplans Erneuerbare Energien des Regionalverbandes Ostwürttemberg konnten Kommunen im Ostalbkreis frühzeitig ihre Flächennutzungspläne anpassen und Investoren Genehmigungsanträge stellen. Demzufolge wurden bis Ende des Jahres 2016 durch die Landkreisverwaltung insgesamt 100 Windenergieanlagen genehmigt mit dem Ergebnis, dass nur noch vereinzelte geeignete Standorte für Windenergieanlagen zur Verfügung stehen und die genehmigten Windenergieanlagen weitestgehend errichtet und in Betrieb sind.
  • Der Ostalbkreis legt bei der Bewirtschaftung seiner Gebäude wie auch bei der Sanierung einen besonderen Schwerpunkt auf Klimaschutzziele. Für alle Gebäude wird zu 100 % zertifizierter Ökostrom bezogen. Rund zwei Drittel der kreiseigenen Gebäude sind mit Photovoltaik-Anlagen belegt. Weitere Anlagen, eventuell in Verbindung mit Batteriespeichern, werden systematisch geprüft.

    Bei der Wärmeversorgung der kreiseigenen und angemieteten Gebäude im engeren Sinne (Verwaltungs- und Schulgebäude - ohne Kliniken) beträgt der Anteil erneuerbarer Energien im Jahr 2018 bereits 40 %. Dieser Wert wird vor allem durch kreiseigene Holzhackschnitzel- und Holzpelletsheizanlagen erzielt.

    Über den Wasser- und Energieverbrauch informieren der Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft sowie die Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR jährlich im Energiebericht. Zuletzt wurde im Kreistag am 15.10.2019 eine Gesamtbetrachtung der Kreisgebäude (Verwaltungs- und Schulgebäude sowie Klinikgebäude) hinsichtlich des Wasser-, Strom- und Wärmeverbrauchs und des Anteils erneuerbarer Energien dargestellt. Der Bericht ermöglicht so einen Gesamtüberblick über die Verbrauchs- und Kostensituation und macht deutlich, in welchen Feldern sich Potentiale zur Steigerung der Energieeffizienz, für Investitionen in erneuerbare Energien und zur Kostenreduzierung ergeben.

    Im Hinblick auf den Strom- und Wärmebedarf der Landkreisverwaltung (ohne Kliniken) ergibt die Addition der Verbrauchswerte, dass mittlerweile rd. 48 % des gesamten Energie- und Wärmebedarfs regenerativ abgedeckt ist.

    Im Hinblick auf die Sanierung bzw. Erneuerung von Heizungsanlagen lässt der Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft durch das beauftragte Ingenieurbüro jeweils eine CO2 - Bilanz der möglichen Ausführungsvarianten erstellen. Unter Abwägung von ökonomischen und ökologischen Zielen wird den Gremien eine Lösung unter Berücksichtigung des Aspekts der erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung empfohlen.


     
  • Die kostenlose Beratung durch eine vollständig unabhängige Energieagentur, durch unser EKO, ist Teil des dauerhaften Engagements für Klimaschutz Im Ostalbkreis. Mit der Einzelberatung, sehr intensiver Präsenz auf Messen und z.B. fifty-fifty-Projekten an Schulen erzielt das EKO eine sehr hohe Breitenwirkung mit dem Ziel, Energieeinsparung und Energieeffizienz sowie energetische Sanierungen von Privatgebäuden zu steigern.
  • Auch das Fuhrparkmanagement trägt mit seinen Maßnahmen zum Klimaschutz bei. Es wurden inzwischen acht Elektrofahrzeuge, davon drei sog. Hybrid-Fahrzeuge angeschafft. Für kurze Strecken, bei denen das Fahrrad dem PKW überlegen ist, stehen den Mitarbeitern insgesamt fünf Dienstfahrräder, davon ein Pedelec und ein E-Bike, zur Verfügung. Selbstverständlich werden auch für Dienstreisen mit Fahrrädern Reisekosten erstattet, um einen zusätzlichen Anreiz für nachhaltige Mobilität zu schaffen. Des Weiteren verfügt die Landkreisverwaltung über eine E-Ladestation beim Ostalbkreishaus.
  • Der Landkreis hat mit Zustimmung des Kreistages das Jobticket eingeführt, die Mitarbeiter erhalten für ihr ÖPNV-Monatsticket einen Zuschuss von 50 % der Kosten der Monatskarte, maximal 30 €.
  • Es ist in Vorbereitung, den Mitarbeitern über eine Mitfahrbörse Gelegenheit zu geben, Fahrgemeinschaften zu bilden.
  • Es wurden Spritsparkurse als Fortbildungsangebote für Mitarbeiter eingeführt, das Extranet enthält Hinweise zum Spritsparen, an den Dienststellen wurden Fahrradabstellplätze eingerichtet und in Schwäbisch Gmünd wurde für den Posttransport im Stadtgebiet ein Fahrradkurier beauftragt.
  • In der Landkreisverwaltung wurde der zweiseitige Druck voreingestellt und bei Ausschreibungen wird das TCO-Siegels oder der Blaue Engel eingefordert. (Das TCO-Siegel zertifiziert Notebooks, Monitore, Computer und Beamer, die besonders sozialverträglich produziert wurden). Soweit möglich wurde der Bezug der Tageszeitungen auf e-Paper umgestellt, es werden nachhaltige Werbeartikel und Reinigungsmittel mit blauem Engel verwendet. Der Landkreis verwendet kein Glyphosat bei der Grünanlagenpflege an seinen Liegenschaften und auch die Straßenbauverwaltung verwendet kein Glyphosat. Seit zwei Jahren führt der Geschäftsbereich Straßenbau im Rahmen eines Förderprogrammes zur Stärkung der biologischen Vielfalt Maßnahmen zur Aushagerung am Straßenbegleitgrün durch.
  • Sofern vergaberechtlich zulässig, werden Umweltaspekte bei Beschaffungen als Qualitätsmerkmal vorgegeben und die Kreisverwaltung hat in ihren Verwaltungsgebäuden und so weit wie möglich auch in den Kliniken den Verzicht auf Plastik- und Papiergeschirr umgesetzt.
  • Auch der Ausbau des Radwegenetzes trägt durch nachhaltige Mobilität zum Klimaschutz bei. Der Geschäftsbereich Straßenbau hat bereits im Jahr 2012 ein Radwegekonzept mit einer Bestandserfassung, Bewertung und Ausbauplanung erstellt und arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung des Konzepts.
  • Der Geschäftsbereich Landwirtschaft wirbt mit der Internetplattform „Regionalvermarkterportal“ für heimische Produkte.

 

Mit zahlreichen Klimaschutz-Aktivitäten hat die Landkreisverwaltung ihre Verantwortung wahrgenommen und eine deutliche CO2-Reduktion erzielt. Dies belegt die Energie- und CO2-Bilanz für den Ostalbkreis. Die dargestellte grundsätzlich positive Entwicklung gibt Anlass, die Anstrengungen mit dem Ziel fortzusetzen, die CO2-Emmissionen im Ostalbkreis weiter zur reduzieren und den Anteil an erneuerbaren Energien beim Strom- und Wärmeverbrauch zu erhöhen.

Der Ostalbkreis möchte seiner Vorbildfunktion im Bereich des Klimaschutzes in Zukunft eine noch höhere Bedeutung beimessen und klimaschützende Maßnahmen verstärken.

Und dies im Sinne des Antrages der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN insbesondere auf das Handeln in Bezug auf eigene Liegenschaften und das eigenständige Handeln der Verwaltung beziehen. So können verbindliche Vorgaben zum Energieeffizienzstandard bei Kreisgebäuden für Neubau und Sanierung beschlossen werden.
Bei Ausschreibungen von Bau- oder Verkehrsleistungen kann eine CO2- Bilanzierung eingefordert werden. Im Hinblick auf die Beschaffung der Verbrauchsgüter oder den Betrieb können Nutzungsdauer und Nachhaltigkeitsaspekte als feste Kriterien vorgegeben werden. Auch das Veranstaltungsmanagement kann unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit überprüft werden und beispielsweise ein Leitfaden für ressourcenschonende Produkte, Abfallvermeidung, Terminierung unter Berücksichtigung des ÖPNV erstellt werden. Der Landkreis wird den zuständigen Gremien bei gesellschaftspolitischen Themenbereichen soweit möglich die Auswirkungen auf das Klima aufzeigen und als Impulsgeber für die Gesellschaft und für alle gesellschaftlichen Gruppierungen agieren.
 

So hat der Landkreis jüngst vorgeschlagen, für eine klimagerechte Waldbewirtschaftung einen kommunalen Interessensausgleich zu leisten. Eine intensivierte Beratung und Betreuung der zahlreichen körperschaftlichen und privaten Waldbesitzer durch das Forstpersonal des Kreises soll die Wohlfahrtswirkungen der heimischen Wälder nachhaltig unterstützen. Klima- und Erholungsfunktion stehen dabei im Vordergrund.

Der Kreis stellt zu diesem Zweck zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 240.000 €/a zur Verfügung.
 

Ein besonderer Schwerpunkt soll das Thema Mobilität darstellen. Auch mit den Überlegungen zum ÖPNV ist der Ostalbkreis Vorreiter für eine nachhaltige Mobilität. Dabei geht es um eine höhere Attraktivität des ÖPNV, um eine intelligente Steuerung des Individualverkehrs und des erforderlichen Parkraummanagements sowie der Schaffung der Infrastruktur für die Elektromobilität und den Radverkehr.

 

II) Klimabündnis der Europäischen Kommunen

 

Mit dem Antrag Ziffer 4 der Resolution wird der Beitritt zu dem internationalen Klimabündnis der Europäischen Kommunen in Partnerschaft mit indigenen Völkern vorgeschlagen:

 

Das Klimabündnis der Europäischen Kommunen in Partnerschaft mit indigenen Völkern bildet mit über 1700 Städten, Kreisen und Gemeinden sowie Bundesländern und Provinzen, NGOs und anderen Organisationen in ganz Europa das weltweit größte Städtenetzwerk, gemessen an der Mitgliederzahl, das lokale Maßnahmen für den globalen Klimaschutz ergreift. Es wurde seit seiner Gründung im Jahr 1990 zu einer mächtigen Gemeinschaft im Kampf für Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel.
 

In Baden-Württemberg sind 95 Kommunen Mitglied im Klimabündnis, zwei der Mitglieder, die großen Kreisstädte Aalen und Schwäbisch Gmünd, sind aus dem Ostalbkreis.

 

Kommunen, die Mitglied im Klimabündnis werden wollen, verabschieden einen Beschluss zur Mitgliedschaft im Klimabündnis, mit welchem sie die folgenden freiwilligen Selbstverpflichtungen mittragen:
 

  • CO2-Emissionen alle fünf Jahre um zehn Prozent vermindern - gleichbedeutend mit der Halbierung der Emissionen pro Einwohner bis 2030 (Basisjahr 1990)
     
  • Emissionen auf 2,5 Tonnen CO2-Äquivalente pro Einwohner und Jahr senken - durch Energieeinsparungen, Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien
     
  • gemeinsam mit indigenen Völkern Klimagerechtigkeit anstreben - durch Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen, Bewusstseinsbildung und Verzicht auf Tropenholz aus Raubbau

 

Die Mitgliedsbeiträge für das Klimabündnis sind so gestaltet, dass Kommunen nur 0,0073 € pro Einwohner und Jahr bezahlen. Für den Ostalbkreis würde dies einem Jahresbeitrag von ca. 2.800 € entsprechen. Durch die Mitgliedschaft im Klimabündnis erhält Klimaschutz eine höhere Bedeutung in der europäischen Politik.

 

III) Umsetzung Klimaschutzkonzept

 

Die Verwaltung berichtet entsprechend Antrag Ziffer 5 über die Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts:
 

Der Kreistag hat am 17.12.2013 folgende Maßnahmen und Vorschläge aus dem Klimaschutzkonzept beschlossen (Vorlage 219/2013):
 

      Innerhalb der Landkreisverwaltung wird strukturell eine Stabsstelle „Klimaschutz“ geschaffen, die im Dezernat IV angesiedelt ist.

 

      Es wird ein Mitarbeiter zum Klimaschutzmanager des Ostalbkreises qualifiziert, der diese Aufgabe in Nebenfunktion betreut.

 

      Die Landkreisverwaltung beauftragt einen externen Dienstleister, regelmäßig die Energie- und CO2-Bilanz des Ostalbkreises fortzuschreiben.

 

      Die vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept werden in die systematische Bearbeitung des European Energy Awards (eea) integriert, sofern der Ost-albkreis an diesem eea-Prozess teilnimmt.

 

 

Die einzelnen Beschlussvorschläge sind in Umsetzung. Das Thema Klimaschutz ist bei der Umweltdezernentin, beim Geschäftsführer des EKO und beim Energieteam angesiedelt. Eine beim Ostalbkreis in Teilzeit angestellte Energieberaterin des Energiekompetenz
Ostalb e.v. (EKO) wurde im Mai 2017 zur Klimaschutzmanagerin für Kommunen qualifiziert. Sie ist in erster Linie Ansprechpartnerin für die Kommunen.

 

Die insgesamt 15 vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept, von denen lediglich vier Maßnahmen in den eigenen Zuständigkeitsbereich des Ostalbkreises fallen, wurden in den systematischen Prozess des European Energy Awards (eea) aufgenommen und innerhalb des dort erstellten energiepolitischen Arbeitsprogramms (EPAP) neu betrachtet, priorisiert und weitestgehend umgesetzt.

Dies betrifft insbesondere auch die regelmäßige Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz des Ostalbkreises. Angedacht war, alle fünf Jahre eine Fortschreibung anzustreben. Da jedoch in 2018 erstmals der Statusbericht kommunaler Klimaschutz Baden-Württemberg erschienen ist, wurde zunächst von einer eigenen Fortschreibung abgesehen und die dort ermittelten Daten genutzt (siehe oben).

 

IV) Freiflächenphotovoltaik

 

Mit Ziff. 6 der Resolution wird beantragt, der Ostalbkreis solle die Ausweisung von geeigneten Flächen für die Nutzung von Freiflächen-Photovoltaik durch die Städte und Kommunen des Landkreises anregen. Als Positivbeispiel könne das Bewertungssystem der Stadt Neresheim dienen.

Bereits am 18.05.2010 hat der Kreistag beschlossen, dass der Ostalbkreis die Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen auf Dach- und Alternativflächen begrüßt. Die Einbeziehung von landwirtschaftlichen Nutzflächen sollte vermieden werden (Drucksache 058/2010). Insbesondere sehr großflächige Photovoltaikanlagen sind nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Energieerzeugung zu betrachten. Der Kreistag hat sich bei genannten Entscheidung davon leiten lassen, dass aus Umwelt- und Naturschutzsicht Photovoltaikanlagen auf Dächern eine ideale Lösung darstellen. Diese Flächen sind für die Natur ohnehin nur in geringem Maße wertvoll und dienen so noch zusätzlich der Produktion von umweltfreundlichem Strom.
 

Im Vergleich zu anderen Technologien zur Stromerzeugung sind die Auswirkungen von Solarparks auf Natur und Landschaft begrenzt. Dennoch stellt auch ihre Errichtung am jeweiligen Standort immer einen Eingriff in den Naturhaushalt dar. Durch die notwendige Umzäunung entsteht eine Barrierewirkung, ein gewisser Anteil der Fläche wird versiegelt und verschattet, zudem können Auswirkungen auf Vögel und Insekten nicht ausgeschlossen werden.

In den sogenannten benachteiligten Gebieten dürfen Photovoltaikanlagen aufgrund der Freiflächenöffnungsverordnung auch auf Flächen errichtet werden, die nicht im Erneuerbaren Energien Gesetz dafür vorgesehen sind. Der Ostalb­kreis gehört zu dieser Gebietskulisse. Dabei handelt es sich oft um naturschutzfachlich hochwertige Flächen, die durch eine zusätzliche Flächenkonkurrenz schnell entwertet werden oder verloren gehen. Für Freiflächenanlagen sollen bevorzugt Flächen mit hoher Vorbelastung und geringer naturschutzfachlicher Bedeutung gewählt werden. Landwirtschaftlich besonders wertvolle Flächen sollten auch nicht in Anspruch genommen werden.
 

Dazu müssen die Anstrengungen beim Ausbau der Photovoltaik aber verstärkt auf die Dachanlagen gelegt werden, da die zunehmende Flächeninanspruchnahme durch andere Nutzungskonkurrenzen wie von Landwirtschaft, Siedlung und Verkehr, zu denen auch die Erzeugung von Energie zählt, zu einem verstärkten Druck auf die Landschaft und somit auf Arten führen.
 

Als Motivationshilfe für diesen Ansatz kann die Internetseite des Energieatlas Baden-Württemberg (www.energieatlas-bw.de) genutzt werden. Dort finden Interessierte eine flurstücksgenaue Kartendarstellung, aus der hervorgeht, ob die Dachflächen ihrer Gebäude für die Installation einer PV-Anlage grundsätzlich geeignet sind.

 

Der Regionalverband Ostwürttemberg wird unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessenslagen der Umsetzung der Energiewende, des Klimawandels, der Erzeugung regionaler Lebensmittel auf hochwertigen Böden und des Naturschutzes im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplanes eine flächendeckende Überplanung vornehmen. Dabei werden mit einer objektiven Bewertung geeignete Flächen für die Freiflächenphotovoltaik ausgewiesen werden. Diese Vorgehensweise mit dann für die gesamte Region Ostwürttemberg festgeschriebenen Kriterien wird begrüßt.

 

V) Nahverkehrsplan

 

Die mit Ziffer 7 beantragte Berücksichtigung der Klimarelevanz bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans und bei der Neuausschreibung der Verkehrsleistungen wird im Einzelnen bei der Beratung und Beschlussfassung über den Nahverkehrsplan und der Ausschreibung in den zuständigen Gremien thematisiert werden.


 

In der Umweltausschusssitzung vom 22. Oktober 2019 wurde zur Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans im Linienbündel Aalen-Stadt ein Lenkungskreis aus Mitgliedern des Kreistages etabliert. In diesem Lenkungskreis bleibt es den Kreistagsmitgliedern unbenommen, die Klimarelevanz bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans auch beim beauftragten Berater einzufordern.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

 

Im Haushalt des Ostalbkreises stehen für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen noch Restmittel i.H.v. 25.000 € zur Verfügung. Diese Haushaltsmittel können eingesetzt werden für die weitere Umsetzung der Maßnahmen aus dem energiepolitischen Arbeitsprogramm aus dem EEA-Prozess.
 

Der Mitgliedsbeitrag für das Klimabündnis beträgt ca. 2.800 € pro Jahr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bodamer, EKO

gez. Seefried, Dezernat IV

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency (99 KB)