Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
1. Der Kreistag nimmt das Mittelfristige Ausbauprogramm 2019 - 2023 (MIFRIFI) für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau zur Kenntnis. Das Mittelfristige Ausbau- programm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen zum Kreisstraßen- und Radwegeausbau.
2. Das Mittelfristige Ausbauprogramm wird an den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 29.11.2019 zur Beratung verwiesen.
Sachverhalt/Begründung
Allgemein
Der Ausbau und die Instandhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist für den Ostalbkreis von großer Bedeutung. Nur mit einer intakten und funktionierenden Verkehrsinfrastruktur bleibt die regionale Wirtschaft konkurrenzfähig und der Ostalbkreis ein prosperierendes Gemeinwesen.
Zur Verkehrsinfrastruktur gehören neben der flächendeckenden Breitbandversorgung und einer Schieneninfrastruktur mit dichten Fahrplantakten insbesondere auch ein leistungsfähiges und verkehrssicheres Straßennetz auf allen Ebenen: Bundes-, Landes-, Kreis- und Stadt-/Gemeindestraßen.
Im Ostalbkreis gibt es zusammen 1.113 km Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Von diesen ist bei 1.058 km der Ostalbkreis als untere Straßenbaubehörde für den Betrieb und die Unterhaltung verantwortlich. (Anm: Differenz sind Landes- und Kreisstraße in der Baulast der Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd).
476 km davon stehen als Kreisstraßen in der Straßenbaulast des Landkreises (das sind ca. 43 % der B-, L- und K-Straßen). Aufgabe des Ostalbkreises ist es, hier den Betrieb, die Unterhaltung und Erhaltung sowie die Planung und Durchführung von Um-, Aus- und Neubauten dieser Straßen mit ausreichenden Haushaltsmitteln auszustatten.
Bundesstraßen
Die Bedeutung der B 29 als wichtigste Verkehrsachse und Lebensader des Ostalbkreises wurde schon häufig im Kreistag thematisiert. Die Notwendigkeit eines verkehrssicheren und leistungsfähigen Ausbauzustandes ist unbestritten. Der Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur hat dies mit der Aufnahme sämtlicher Projekte
entlang dieser überregionalen Verkehrsverbindung in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegplans anerkannt und bekräftigt.
Die B 29 Ortsumfahrung Mögglingen konnte im April 2019 für den Verkehr freigegeben werden.
Für den 4streifigen Ausbau der B 29 zwischen Essingen und Aalen werden derzeit die Bauvorbereitungen getroffen. Mit dem Bau soll in 2020 begonnen werden.
Für den Abschnitt der B 29 zwischen dem Einhorn Tunnel und der Umfahrung Mögglingen wurden Mitte September 2019 die Vorplanungen vorgestellt.
Auch bei der B 29a Ortsumfahrung Ebnat laufen die Bauvorbereitungen, sodass ggf. noch in 2020 mit dem Bau begonnen werden kann.
Für die Verbesserung im Bereich Unterkochen sind die städtebaulichen und planerischen Konzepte in konkrete Entwurfspläne umzusetzen. Ebenso ist für den Aufstieg von Unterkochen nach Ebnat am Albtrauf eine Planung zu beginnen, damit das vom Bund geforderte Gesamtkonzept zur Verbindung der B 19 mit derBAB A7 aufgezeigt werden kann.
Für den 3spurigen Ausbau im Abschnitt Lauchheim - Aufhausen im Bereich der Röttinger Höhe wurde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Erlangung des Baurechts in 2019 erscheint greifbar.
Im Bereich der Westumgehung Aalen plant der Geschäftsbereich Straßenbau im Auftrag des Regierungspräsidiums die Ertüchtigung des Abschnittes zwischen dem Kellerhaus und der Anschlussstelle Westhausen an der A 7. Der RE-Vorentwurf ist fertiggestellt und liegt dem Regierungspräsidium zur Prüfung vor, bevor er dem Verkehrsministerium zur Genehmigung eingereicht wird. Derzeit werden die Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche des Regierungspräsidiums eingearbeitet.
Für die Ertüchtigung weiterer Knotenpunkte an der Westumgehung hat der Geschäftsbereich Straßenbau im Auftrag des Regierungspräsidiums für den Anschluss Affalterried eine erste Planung erstellt, die nun mit dem Regierungspräsidium abgestimmt werden muss. Die Vorplanung des Bereichs Hüttlingen-Albanus wurde bereits im Sommer 2019 beauftragt. Erste Ergebnisse werden Anfang 2020 erwartetet.
Für die B 29 neu von der Röttinger-Höhe bis zur Landesgrenze wurde mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Linienbestimmung begonnen, nachdem im Sommer die grundsätzliche Entscheidung über die Notwendigkeit eines Linienbestimmungsverfahrens für das Gesamtvorhaben gefallen ist. Dieses ist Voraussetzung, um die Planungen für die B 29 Ortsumgehung Pflaumloch und B 29 Ortsumgehung Trochtelfingen zum Baurecht führen zu können.
Sanierungen und Erhaltungsmaßnahmen an Bundesstraßen
Folgende Sanierungen und Erhaltungsmaßnahmen konnten 2019 durchgeführt werden:
Landesstraßen
Als einzige Ausbaumaßnahme im Ausbauprogram des Landes ist noch die L 1161 Nordumfahrung Heubach zu realisieren. Hier fehlt noch das Baurecht, um im Rahmen des Lückenschlussprogramms die L 1161 Schwäbisch Gmünd - Mögglingen rasch komplettieren zu können.
Sanierungen und Erhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen
In diesem Jahr wurden im Ostalbkreis nur wenige Sanierungen von Landesstraßen durchgeführt oder begonnen. Damit kann der riesige Nachholbedarf nur zu einem geringen Teil abgearbeitet werden. Viele Landesstraßen sind weiterhin in einem besorgniserregenden Zustand, zahlreiche Abschnitte verschlechtern sich weiter. Für den Ostalbkreis ist ein Investitionsrückstand im Erhaltungsbereich bei den Landesstraßen insbesondere in den ländlichen Räumen festzustellen. Deshalb ist es erforderlich, dass noch erheblich mehr finanzielle Mittel in die Erhaltung und den Ausbau der Landesstraßen investiert werden.
Folgende Maßnahmen wurden in 2019 bereits fertiggestellt oder begonnen und werden voraussichtlich noch bis zum Jahresende fertiggestellt:
Kreisstraßen
Im Jahr 2019 konnten realisiert werden bzw. werden noch fertiggestellt:
Belagssanierungen:
Bauwerksanierungen:
Das Mittelfristige Ausbauprogramm 2019 - 2023 zeigt den zukünftigen Handlungs- und Finanzierungsrahmen auf. Die Erfolge der erhöhten Mittelbereitstellung für Beläge und Erhaltungsmaßnahmen der letzten Jahre ließen sich aus dem Vergleich der Zustandserfassungen und -bewertungen 2010 und 2014 ablesen. Diese Erfolge müssen verstetigt werden. Die Erhaltung von Fahrbahnflächen ist eine Daueraufgabe, die ständig weitergeführt und mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden muss. Eine Reihe von heute noch passablen Fahrbahnbelägen wird innerhalb von wenigen Jahren an das Ende ihrer baustoffimmanenten Liegedauer kommen und zur Erneuerung anstehen. Dies werden große Flächen bereits ausgebauter Straßen sein. Die Zustandserfassung und -bewertung, die 2018 durchgeführt wurde, zeigt den gebotenen Handlungsrahmen für die Fortsetzung eines umfangreichen Erhaltungsprogrammes auf.
Für die Beseitigung von Frost- und sonstigen Fahrbahnschäden, die Sanierung von Fahrbahnflächen sind folgende Investitionen vorgesehen:
Die Sanierung von Bauwerken wird nach der Sanierung der Fahrbahnen zukünftig größeren Raum einnehmen müssen, der von einfachen Reparaturen an den Brücken und Stützkonstruktionen bis hin zu Ersatzneubauten reichen wird. Aufgrund ihres Alters, das sich langsam dem Ende ihrer Lebensdauer nähert, wächst im Bereich der Brücken und Stützbauwerke der Finanzierungsbedarf. Das Land Baden-Württemberg hat dem Rechnung getragen und einen Sanierungsfonds Kommunaler Brücken 2018 - 2020 aufgelegt, aus dem Brückensanierungen der Landkreise, Städte und Gemeinden bezuschusst werden. Die Brückensanierung wird als Zuschusstatbestand zukünftig in das Landesgemeindefinanzierungsgesetz aufgenommen. Der Ostalbkreis hat von dem Sanierungsfonds bereits mit den zwei o. g. Bauwerken profitiert und etwa 50 % der Sanierungskosten gefördert bekommen. In der vorliegenden MIFRIFI sind die größeren Bauwerkssanierung, für die ein Zuschuss beantragt wird, als eigenständige Erhaltung- und Sanierungsmaßnahmen dargestellt.
Die nachstehende Beträge für die Sanierung von Bauwerken beziehen sich deshalb nur auf die kleineren Sanierungen und Instandhaltungen, die im Rahmen eine Jahresvertrages abgearbeitet werden. Dafür sind in den kommenden Jahren folgende Finanzierungsbeträge eingeplant:
Finanzierung und Folgekosten
Das Mittelfristige Ausbauprogramm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen 2020 und für die Folgejahre einschließlich der Finanzplanung. Das Investitionsvolumen hat eine Größenordnung, die zum Ausdruck bringt, dass der Landkreis in der Erhaltung seiner Verkehrsinfrastruktur eine wichtige, zukunftsweisende Aufgabe sieht, zu deren Erledigung er die notwendigen Haushaltsmittel bereitstellt.
Folgende Finanzierung ist vorgesehen:
Anlagen
Mittelfristiges Ausbauprogramm 2019 bis 2023
Sichtvermerke
gez. Weiß, Geschäftsbereich Straßenbau gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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