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Vorlage - 151/2017  

 
 
Betreff: Einbringung des Mittelfristigen Ausbauprogramms 2017 - 2021 der Kreisstraßen und -radwege
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
17.10.2017 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
01.12.2017 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
MIFRIFI 2017-2021

Antrag der Verwaltung

 

1.Der Kreistag nimmt das Mittelfristige Ausbauprogramm 2017 - 2021 (MIFRIFI) für               den Kreisstraßen- und Radwegeausbau zur Kenntnis. Das Mittelfristige Ausbau              programm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen zum Kreisstraßen- und               Radwegeausbau.

 

2.Das Mittelfristige Ausbauprogramm wird an den Ausschuss für Umweltschutz und               Kreisentwicklung am 01.12.2017 zur Beratung verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Allgemein

 

Der Ausbau und die Instandhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist für den Ostalbkreis von großer Bedeutung. Nur mit einer intakten und funktionierenden Verkehrsinfrastruktur bleibt die regionale Wirtschaft konkurrenzfähig und der Ostalbkreis ein prosperierendes Gemeinwesen.

 

Zur Verkehrsinfrastruktur gehören neben der flächendeckenden Breitbandversorgung und einer Schieneninfrastruktur mit dichten Fahrplantakten insbesondere auch ein leistungsfähiges und verkehrssicheres Straßennetz auf allen Ebenen: Bundes-, Landes-, Kreis- und Stadt-/Gemeindestraßen.

 

Im Ostalbkreis gibt es zusammen 1.113 km Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Von diesen ist bei 1.058 km der Ostalbkreis als untere Straßenbaubehörde für den Betrieb und die Unterhaltung verantwortlich. (Anm: Differenz sind Landes- und Kreisstraße in der Baulast der Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd).

 

480 km davon stehen als Kreisstraßen in der Straßenbaulast des Landkreises ( das sind ca. 43 % der B-, L- und K-Straßen). Aufgabe des Ostalbkreises ist es, hier den Betrieb, die Unterhaltung und Erhaltung sowie die Planung und Durchführung von Um-, Aus- und Neubauten dieser Straßen mit ausreichenden Haushaltsmitteln auszustatten.

 

 

Bundesstraßen

 

Die Bedeutung der B 29 als wichtigste Verkehrsachse und Lebensader des Ostalbkreises wurde schon häufig im Kreistag thematisiert. Die Notwendigkeit eines verkehrssicheren und leistungsfähigen Ausbauzustandes ist unbestritten. Der Bundeminister für Verkehr und Infrastruktur hat dies mit der Aufnahme sämtlicher Projekte

  • B 29 Schwäbisch Gmünd - Aalen
  • B 29 a Unterkochen - Ebnat
  • B 29 n Röttingen - Nördlingen

entlang dieser überregionalen Verkehrsverbindung in den Vordringlichen Bedarf in seinem Entwurf für den Bundesverkehrswegplan anerkannt und bekräftigt.

 

Nun gilt es die Planungen voranzutreiben.

 

 

Die B 29 Ortsumfahrung Mögglingen und der 4streifige Ausbau der B 29 zwischen Essingen und Aalen sind bereits in Bau bzw. in der Bauvorbereitung.

 

Auch bei der B 29a als südlicher Teil der Anbindung der B 29 an die BAB A 7 sind mit der Bedarfsplaneinstufung die Weichen gestellt, so dass die Ortsumfahrung Ebnat nach Schaffung des Baurechts zeitnah realisiert kann und so dass für die Verbesserung im Bereich Unterkochen die planerischen Konzepte in konkrete Entwurfspläne umgesetzt werden können.

 

Im Bereich östlich der A 7 müssen die Verkehrsverhältnisse auf der B 29 ebenfalls deutlich verbessert und die Bundesstraße für die wachsenden Verkehrsbedürfnisse ertüchtigt werden. Für den 3spurigen Ausbau im Abschnitt Lauchheim - Aufhausen im Bereich der Röttinger Höhe muss die Planung jetzt rasch zum Abschluss gebracht werden, damit das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann. Ein Baubeginn ist überfällig. Die Region hat auf eine teure planfreie Lösung verzichtet, das muss sich jetzt in einer beschleunigten Realisierung niederschlagen.

 

Im Bereich der Westumgehung Aalen plant der Geschäftsbereich Straßenbau im Auftrag des Regierungspräsidiums die Ertüchtigung des Abschnittes zwischen dem Kellerhaus und der Anschlussstelle Westhausen an der A 7. Der RE-Vorentwurf ist fast fertiggestellt, der Landschaftspflegerische Begleitplan ist noch aufzustellen.

 

Die Planung zur Ertüchtigung weiterer Knotenpunkte an der Westumgehung wird der Geschäftsbereich Straßenbau in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium angehen. Mit der Vermessung des Bereichs Affalterried wird noch im Herbst 2017 begonnen.

 

 

Landesstraßen

 

Sanierungen und Erhaltungsmaßnahmen

 

In diesem Jahr wurden im Ostalbkreis nur wenige Sanierungen von Landesstraße durchgeführt oder begonnen. Damit kann der riesige Nachholbedarf nur zu einem geringen Teil abgearbeitet werden. Viele Landesstraßen sind weiterhin in einem besorgniserregenden Zustand, zahlreiche Abschnitte verschlechtern sich weiter. Für den Ostalbkreis wird der riesige Investitionsrückstand im Erhaltungsbereich bei den Landesstraßen insbesondere in den ländlichen Räumen immer mehr zum Standortnachteil. Deshalb ist es erforderlich, dass noch erheblich mehr finanzielle Mittel in die Erhaltung und den Ausbau der Landesstraßen investiert werden.

 

Folgende Maßnahmen wurden begonnen und werden voraussichtlich noch bis zum Jahresende fertiggestellt:

 

  • L 1075  Horn - Heuchlingen
  • L 1165  Essingen - Lauterburg
  • L 1073 Pommertsweiler - Adelmannsfelden

 

 

Aus- und Neubauvorhaben

 

Die Bauarbeiten zur L 1161 Ortsumfahrung Bargau liegen gut im Zeitplan. Die Verkehrsfreigabe ist für den 02.11.2017 vorgesehen.

 

Nun gilt es in der Fortsetzung der L 1161 die planerischen und baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um im Rahmen des Lückenschlussprogramms die Nordumfahrung Heubach rasch komplettieren zu können.

 

Ebenso in Bau ist die Beseitigung des Bahnübergangs Bopfingen im Zuge der L 1070, an dem noch Restarbeiten zu erledigen sind, der aber bereits unter Verkehr ist.

Kreisstraßen

 

Im Jahr 2017 konnten realisiert werden bzw. werden noch fertiggestellt:

 

 

Belagssanierungen:

 

  • K 3207 Unterwilflingen - Geislingen Reststücke
  • K 3220 von K 3215 bis K 3221 bei Tragenroden
  • K 3272 Waldhausen - Rattenharz
  • K 3298 Aufhausen - Michelfeld

 

Bauwerksanierungen:

 

  • Die Egerbrücke im Zuge der K 3315 ist in Bau. Die Fertigstellung wird im Frühjahr 2018 erfolgen.

 

 

Das Mittelfristige Ausbauprogramm 2017 - 2021 zeigt den zukünftigen Handlungs- und Finanzierungsrahmen auf. Die Erfolge der erhöhten Mittelbereitstellung für Beläge und Erhaltungsmaßnahmen der letzten Jahre ließen sich aus dem Vergleich der Zustandserfassungen und -bewertungen 2010 und 2014 ablesen. Diese Erfolge müssen verstetigt werden. Die Erhaltung von Fahrbahnflächen ist eine Daueraufgabe, die ständig weitergeführt und mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden muss. Eine Reihe von heute noch passablen Fahrbahnbelägen wird innerhalb von wenigen Jahren an das Ende ihrer baustoffimmanenten Liegedauer kommen und zu Erneuerung anstehen. Dies werden große Flächen bereits ausgebauter Straßen sein. Die nächste Zustandserfassung und -bewertung steht für 2018 an.

 

 

Für die Beseitigung von Frost- und sonstigen Fahrbahnschäden, die Sanierung von Fahrbahnflächen sind folgende Investitionen vorgesehen:

 

Jahr

Summe

2018

1.285.000 €

2019

1.740.000 €

2020

1.885.000 €

2021

2.270.000 €

 

 

Die Sanierung von Bauwerken wird nach der Sanierung der Fahrbahnen zukünftig größeren Raum einnehmen müssen, der von einfachen Reparaturen an den Brücken und Stützkonstruktionen bis hin zu Ersatzneubauten reichen wird. Aufgrund ihres Alters, das sich langsam dem Ende ihrer Lebensdauer nähert, wächst im Bereich der Brücken und Stützbauwerke der Finanzierungsbedarf. Deutlich wird dies an den hohen Finanzierungsbeträgen in 2017 für den Ersatzneubau der Egerbachbrücke im Zuge der K 3315 bei Trochtelfingen und der Brücke über den Egerbach, die in 2017/2018 realisiert wird.


Für die Sanierung von Bauwerken bzw. den Ersatzneubau der Egerbachbrücke sind in den kommenden Jahren folgende Finanzierungsbeträge eingeplant:

 

Jahr

Summe

2018

860.000 €

2019

765.000 €

2020

890.000 €

2021

795.000 €

 

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

 

Das Mittelfristige Ausbauprogramm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen 2018 und für die Folgejahre einschließlich der Finanzplanung. Die Ansätze für die Folgejahre bleiben auch in den Folgejahren auf dem Niveau von etwa 3 Mio. € (Zuschussbedarf des Landkreises). Das Investitionsvolumen hat eine Größenordnung, die zum Ausdruck bringt, dass der Landkreis in der Erhaltung seiner Verkehrsinfrastruktur eine wichtige, zukunftsweisende Aufgabe sieht, zu deren Erledigung er die notwendigen Haushaltsmittel bereitstellt.

 

 

Für die Folgejahre bis 2021 sind in etwa gleich hohe Haushaltsansätze eingeplant.

 

Folgende Finanzierung ist vorgesehen:

 

Jahr

Ausbauvolumen

Zuschussbedarf Landkreis

2017

5.221.100 €

3.761.100 €

2018

5.236.000 €

2.961.140 €

2019

5.281.000 €

2.939.000 €

2020

7.626.000 €

3.343.000 €

2021

12.244.000 €

3.166.500 €

Gesamt

35.608.100 €

16.170.740 €

 


 

 

 


Anlagen

 

Mittelfristiges Ausbauprogramm 2017 bis 2021 wird als Tischvorlage aufgelegt.

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich Straßenbau

__________________________________________

 

Weiß

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MIFRIFI 2017-2021 (17584 KB)