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Vorlage - 100/2017  

 
 
Betreff: Technologiezentrum Aalen GmbH i.L.
Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH i.L.
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
30.05.2017 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH i.L. am

19. Juni 2017 der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Erstellung der Liquidationsschlussbilanz zuzustimmen.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Ostalbkreis ist seit der Gründung im Jahr 1986 an der Technologiezentrum Aalen GmbH beteiligt.

 

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Technologienzentrums in Aalen. Das Technologiezentrum soll jungen technologieorientierten Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des produktionsorientierten Dienstleistungsgewerbes den Aufbau eines am Markt erfolgreichen Unternehmens erleichtern. Dies geschieht insbesondere durch die Bereitstellung von Gemeinschaftseinrichtungen, Büro- und Werkstatträumen, von zentralisierten Verwaltungs- und Bürodienstleistungen sowie das Angebot von Beratungsdiensten. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Leistungen gleicher oder ähnlicher Art zu erbringen. Sie darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und wieder aufgeben.

 

Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31.12.2015 auf 26.010 €. Nach Erhöhung der Stammeinlage im Jahr 2002 beläuft sich der Anteil des Ostalbkreises auf
7.680 €. Die VR-Bank Aalen eG veräußerte ihren Geschäftsanteil mit notariellem Kaufvertrag vom 16.05.2013 an die Stadt Aalen. Der Ostalbkreis ist somit nach der Stadt Aalen (bis 16.05.2013: 31,10 % ab 16.05.2013: 41,14 %) größter Gesellschafter mit einem Beteiligungsverhältnis von 29,53 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen

erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Technologienzentrum Aalen GmbH i.L. mit 29,53 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

Die Technologiezentrum Aalen GmbH i.L. befindet sich derzeit in der Liquidationsphase. In der Gesellschafterversammlung am 19.06.2017 soll für die Erstellung der Liquidationsschlussbilanz der Abschlussprüfer bestellt werden. In einer weiteren Gesellschafterversammlung im Oktober 2017 ist vorgesehen, den Jahresabschluss 2016 und die Liquidationsschlussbilanz zu beschließen.

 

Gemäß § 17 Abs. 2 p) des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Wahl des Abschlussprüfers. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für die Erstellung der Liquidationsschlussbilanz zu befürworten.

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 


Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich

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Bernhard

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel