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Vorlage - 098/2017  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co.KG
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
30.05.2017 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
PEGASUS - Anlage 1
PEGASUS - Anlage 2

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG am 28. Juni 2017

 

  1. den testierten Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einem Jahresüberschuss von 1.013,09 € festzustellen und der Verrechnung des Jahresüberschusses mit den Kapitalverlustkonten der Gesellschafter zuzustimmen,

 

  1. der Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats für das Geschäftsjahr 2016 zuzustimmen und

 

  1. den Abschlussprüfer für das Jahr 2017 zu bestellen.

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG wurde am 14.07.1997 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Anteilen oder stillen Beteiligungen an Unternehmen im Bereich der Industrie, des Handels und des Dienstleistungsgewerbes insbesondere kleinerer und mittlerer Größe im Bereich der Region Ostwürttemberg. Auf diese Weise soll die Gründung neuer Unternehmen und die Sicherung bestehender Unternehmen durch Verbreiterung der Eigenkapitalbasis gefördert werden. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Beratung solcher Unternehmen oder deren Unterstützung auf andere Weise. Ein weiterer Unternehmensgegenstand ist die Unterstützung von Initiativen und Projekten zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Ostwürttemberg. Insbesondere können Projekte zur Stärkung der Gründungsdynamik gefördert werden.

 

An den Kommanditeinlagen in Höhe von 1.426.504,35 € ist der Ostalbkreis mit einer Einlage in Höhe von 102.258,38 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 7,17 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S GmbH & Co. KG mit 7,17 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu 1.) Feststellung des Jahresergebnisses 2016 und Verrechnung des Jahresüberschusses mit den Kapitalverlustkonten

 

Der gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags erstellte Jahresabschluss für das Jahr 2016 wurde von der Kanzlei Helmer & Partner aus Heidenheim geprüft.

 

Der Jahresabschluss der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S GmbH & Co. KG zum 31.12.2016 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 970.606,02 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 1.013,09 € aus.

 

Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen den Jahresabschluss festzustellen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.013,09 € wird mit den Verlustvortragskonten verrechnet.

 

Nach § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu 2.) Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats für das Geschäftsjahr 2016

 

Analog § 46 Abs. 5 GmbHG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Beirat zu befürworten.

 

 

 

Zu 3.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Gemäß § 10 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 soll wiederum die Kanzlei

Helmer & Partner aus Heidenheim beauftragt werden.

 

Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2017 zu befürworten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Bilanz

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich     

__________________________________________

 

Bernhard

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PEGASUS - Anlage 1 (154 KB)    
Anlage 2 2 PEGASUS - Anlage 2 (153 KB)