Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ostalbkreis übernimmt die Gewährträgerschaft für die Aufnahme der Kliniken Ostalb gkAöR in die Zusatzversorgungskasse (ZVK) und gibt nach Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde die entsprechende Verpflichtungserklärung ab.
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 29.11.2016 die Umwandlung der Eigenbetriebe Ostalb-Klinikum Aalen, St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen und Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd in die gemeinnützige kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (gkAöR) Kliniken Ostalb beschlossen. Die Gründung der Kliniken Ostalb gkAöR erfolgte in der konstituierenden Sitzung am 20.12.2016.
Durch den Übergang der Beschäftigten der bisherigen Eigenbetriebe Ostalb-Klinikum Aalen, St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen und Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd in die Kliniken Ostalb gkAöR dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. In diesem Zusammenhang ist seitens der Kliniken Ostalb gkAöR sicherzustellen, dass die Zusatzversorgung für die Mitarbeiter/-innen weiterhin gesichert ist.
In § 13 der Anstaltssatzung für die Kliniken Ostalb gkAöR ist bereits festgelegt, dass die Kliniken eigenständiges Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (ZVK) werden sollen. Darüber hinaus hat sich der Landkreis in der Personalüberleitungsvereinbarung mit dem Personalrat in Ziffer 4.2 verpflichtet, auf Verlangen des ZVK eine Verpflichtungserklärung über eine Gewährträgerschaft zu Gunsten der Anstalt abzugeben. Bis 31.12.2016 waren die Klinikeigenbetriebe als Eigenbetriebe des Ostalbkreises in die Mitgliedschaft des Landkreises bei der ZVK integriert. Ab 01.01.2017 müssen die Kliniken Ostalb gkAöR aufgrund der neuen Rechtsform eigenständiges Mitglied bei der ZVK werden. Der Antrag auf Aufnahme in die ZVK wurde bereits gestellt und die Leistungen werden vorbehaltlich der endgültigen Aufnahme weitergewährt. Für die endgültige Aufnahme ist gemäß der Satzung der ZVK eine Gewährträgerschaft durch den Ostalbkreis notwendig. Um diese Gewährträgerschaft übernehmen zu können, ist eine Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich.
Die Übernahme der Gewährträgerschaft dient der Absicherung von finanziellen Verpflichtungen, die sich aus der künftigen Mitgliedschaft der Kliniken Ostalb gkAöR bei der ZVK ergeben. Der Ostalbkreis würde in Gewährleistung treten, wenn die Kliniken nicht in der Lage sein sollten die laufenden Zahlungen der ZVK-Beiträge zu leisten oder bei einem Ausscheiden aus der ZVK, den satzungsgemäßen Ausgleichsbetrag aufbringen zu können, insbesondere bei einer Insolvenz. Bislang war dies durch die Zugehörigkeit der Klinikeigenbetriebe zum Ostalbkreis gewährleistet.
Der auf die bisherigen Eigenbetriebe entfallende Ausgleichsbetrag beläuft sich zum Stichtag 31.12.2016 auf ca. 263 Mio. Euro.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Entwurf Übernahme der Gewährträgerschaft
Sichtvermerke
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