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Vorlage - 070/2017  

 
 
Betreff: Festsetzung neuer Abgabepreise für OstalbMobil - Bericht über die Entwicklung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
25.04.2017 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
30.05.2017 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Verkaufszahlenentwicklung 2017
Preisgestaltung
Satzungsänderung Allgemeine Vorschrift

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt/der Kreistag beschließt:

 

Den neuen Tarifen von OstalbMobil entsprechend Ziffer 3 der Sitzungsvorlage (Sachverhalt/Begründung) wird mit Wirkung zum 1. August 2017 zugestimmt, die „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ in ihrer Anlage 1, Teil 2 und 3 angepasst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

  1. Vorbemerkung

 

Auf Grundlage der durch den Ostalbkreis zu erlassenen „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ (Allgemeine Vorschrift) entscheidet der Ostalbkreis über die Höhe der Fahrpreise von OstalbMobil. Das Vorschlagsrecht hat, geregelt durch den Kooperationsvertrag, die Verbundgesellschaft OstalbMobil. Zum 1. August 2016 erfolgte mit einem Umfang von ca. 1,9 % die letzte Erhöhung der Abgabepreise. Die Hoheit über die Gestaltung der Abgabepreise ist für den Landkreis ein wesentliches Instrumentarium, um die Auskömmlichkeit der Haushalts-Ansätze für OstalbMobil herzustellen.

 

Entwicklung von Angebot und Nachfrage bei OstalbMobil

 

Nachdem im vorvergangenen Jahr neue Tarifprodukte (OstalbMobil-TagesTicket, NetzTicket) eingeführt worden sind, ergaben sich keine größeren Veränderungen. Weiterhin wird der Ansatz verfolgt, kleinräumig geltende, lokale Tarifangebote in das reguläre OstalbMobil-Angebot zu übertragen oder, sofern lediglich eine geringe Nachfrage besteht, gänzlich einzustellen.

 

Neu hinzugekommen ist ein flächendeckendes SchülergästeTicket für Austauschschüler, das die vormals geltenden Insellösungen durch ein kreisweites Angebot ersetzt hat. Des Weiteren erhalten Seniorinnen und Senioren, welche ihre Fahrerlaubnis freiwillig zurückgeben, im Gegenzug ein zweimonatiges ÖPNV-Schnupper-Abo nach Wahl.

 

Zur Entwicklung der Nachfragezahlen der einzelnen Angebote gegenüber dem letzten Bericht im Kreistag wird auf folgende Punkte hingewiesen (Vergleiche auch Anlage 1):

 

Der Verkauf von Einzelfahrscheinen ist gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig. Durchschnittlich werden monatlich ca. 132.000 Tickets ausgegeben, etwa 3 % weniger als 2015. Der Anteil, der mit der Chipkarte erworbenen Fahrscheine liegt bei ca. 57 %. Um die Bekanntheit zu erhöhen, war die Rabattkarte ein Fokus der letztjährigen Marketing-Anstrengungen. 7,8 % aller Fahrgäste sind mit Einzelfahrscheinen unterwegs. Das sind weniger als 2008 (9,1 %), da sich die ÖPNV-Nutzer verstärkt Zeitkarten- und Pauschalpreisangeboten zugewandt haben.

 

Letztere umfassen die sich hinsichtlich ihres räumlichen Gültigkeitsumfanges unterscheidenden Baden-Württemberg-Ticket (BWT), MetropolTagesTicket (MTT) und OstalbMobil-TagesTicket (OTT). Während sich die Verkaufszahlen für BWT und MTT (zusammen 99.800 Stück) nur marginal änderten und sich somit auf weiterhin hohem Niveau bewegen, steigerte sich der Absatz des OTT von ca. 900 Stück 2015 auf 2.300 Stück in 2016. Somit wurde im vergangenen Jahr erstmals die Schwelle von 100.000 Stück für diese Pauschalpreisangebote übertroffen.

 

Erfreulich entwickelt sich der weiterhin stattfindende Anstieg bei den Zeitkarten für Erwachsene, also vor allem wahlfreier Nutzer. Hier ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 6 % festzustellen. Der Abo-Anteil liegt bei ca. 87 %. Herauszuheben ist hierbei das im Januar 2016 eingeführte JobTicket BW für Landesbedienstete, was zahlreiche Neukunden für OstalbMobil bedeutete.

 

Im Ausbildungsverkehr (ohne Ostalb-Abo) wurden ca. 63.400 Zeitkarten von OstalbMobil verkauft. Das ist ein deutlicher Rückgang von 9,5 % zum Vorjahr. Der Abo-Anteil liegt mit über 96 % auch hier sehr hoch.

 

Das SemesterTicket hat sich seit Einführung 2012 fest etabliert. Im vergangenen Wintersemester 2016/2017 wurden insgesamt 2.500 SemesterTickets 2 und 3 verkauft. Nach den immensen Zuwachsraten in den vergangenen Jahren ist dies eine leichte Steigerung von ca. 1,2 %. Ein gutes Viertel aller Berechtigten erwirbt ein SemesterTicket 2, was für eine ländlich geprägte Region einen sehr guten Wert darstellt. Das Angebot finanziert sich ausschließlich über die Einnahmen aus dem obligatorischen Semesterbeitrag für das Studierendenwerk von den ca. 8.250 Studierenden und den Verkaufserlösen aus den SemesterTickets 2 und 3.

 

 

  1. Vorschlag zur Änderung der OstalbMobil-Tarife

 

Seit 2012 fixierter Regeltermin für neue Fahrpreise ist der 1. August.

Die Anpassung der durch den Landkreis zu erlassenen und durch den Fahrgast zu tragenden Abgabepreise erfolgt in erster Linie durch die Bewertung der Entwicklung der betriebsindividuellen Beförderungsentgelte der Verkehrsunternehmen („Haustarife“), auch im Hinblick darauf, die Attraktivität der Fahrpreise zu bewahren.

Im vergangenen Jahr fielen die Haustariferhöhungen mit gewichteten 1,99 % ähnlich aus wie die Steigerung der OstalbMobil-Abgabepreise der Höchsttarifsatzung (ca. 1,9 %). Um mit einer anzunehmenden Erhöhung der Haustarife (auch hier Regeltermin 1. August) Schritt zuhalten, wird eine Anpassung der Abgabepreise von OstalbMobil in Höhe von ca. 1,9 % zum 1. August 2017 vorgeschlagen. Dies läge demnach im Bereich der letztjährigen Anpassung. Als maßgeblicher Kostentreiber bei den Verkehrsunternehmen wird der Tarifabschluss für das Fahrpersonal mit 2,4 % für 2017 identifiziert. Da Personalaufwendungen deutlich über 50 % der Kostenstruktur ausmachen, erscheint eine Anpassung der haustariflichen Erhöhung in diesem Jahr als absehbar.

 

In diesem, aber auch den kommenden Jahren, muss bei der Anpassung der Abgabepreise nachfolgend geschilderter Sachverhalt berücksichtigt werden:

 

Reform § 45a PBefG (Personenbeförderungsgesetz): Umsetzung im Ostalbkreis

 

Im § 45a PBefG wurden die bisherigen Ausgleichzahlungen des Landes für die rabattiert angebotenen Zeitkarten im Ausbildungsverkehr geregelt. Mit jährlichen 6,8 Mio. € für die im Ostalbkreis tätigen Busunternehmen handelt es sich um einen enorm wichtigen Bestandteil der ÖPNV-Finanzierung.

 

Landesseitig wird derzeit der § 45a PBefG beihilfekonform reformiert. Die Neuordnung erfolgt durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und des Finanzausgleichsgesetzes (ÖPNVG), das 2017 im Landtag von Baden-Württemberg verabschiedet werden soll. Die jetzige Pauschalierung ist EU-rechtlich nicht aufrechtzuerhalten. Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sind die Konturen und Auswirkungen der Reform bereits ersichtlich. Kernbestandteil wird die Kommunalisierung dieser Mittel sein. Sie sollen zum 1. Januar 2018 über die Aufgabenträger (Landkreise) verausgabt werden. Hierbei gibt das Land den Aufgabenträger vor, über ihre Allgemeine Vorschrift (Höchsttarifsatzung) eine Mindestrabattierung von 25 % der Monatskarten im Ausbildungsverkehr zu den Monatskarten Erwachsene bis 2021verpflichtend sicherzustellen. Der Aufgabenträger hat die zugewiesenen Mittel zuallererst für den Ausgleich der Mindereinnahmen aus der Rabattierungspflicht von 25 % zu verwenden.

 

Um dieses Spannungsverhältnis (derzeit unter 20 %) darzustellen, ist bereits jetzt bei der Gestaltung der Abgabepreise eine Berücksichtigung vorgesehen. Dabei ist eine sukzessive Anpassung in den kommenden Jahren einer einmaligen gegenüber vorzuziehen. Aus diesen Erwägungen heraus, werden die Zeitkarten im Ausbildungsverkehr im Abonnement in diesem Jahr nicht erhöht und im Einzelkauf erst ab Zone 5-6.

 

Detailliert soll dem Ausschuss in der Sitzung am 19. September 2017 über die Umsetzung der § 45a-Reform Bericht erstattet werden.

 

 

  1. Anpassungen zum 1. August 2017

 

Für den Zeitraum ab 1. August 2017 werden die in Anlage 2 zusammengestellten neuen OstalbMobil-Tarife vorgeschlagen. Dort sind die absoluten und prozentualen Veränderungen gegenüber den derzeitigen Preisen enthalten. Das komplette Fahrpreisangebot von OstalbMobil mit den vorgeschlagenen Preisen ab
1. August 2017 ist in Anlage 3 ersichtlich.

 

Im Einzelnen wird auf Folgendes hingewiesen:

 

Der Fahrpreis für rabattierte Einzelfahrscheine erhöht sich um ca. 2,35 %, im Barverkauf um 2,75 %.

 

Die Abo-Preise und bar verkauften Monatskarten für Erwachsene erhöhen sich im Schnitt um 1,49 % bzw. 5,59 % im Einzelkauf. Bei den Zeitkarten im Ausbildungsverkehr liegt die Anpassung bei 1,41 % im Einzelkauf, wie zuvor geschildert, wird im Abo-Bereich auf eine Erhöhung verzichtet. Durch die relativ hohe Preissteigerung bei den bar verkauften Monatskarten Erwachsene wird die geforderte Mindestrabattierung von 25 % bereits in diesem Jahr erreicht, bei den Zeitkarten läge die Rabattierung bei dann 22 %, gegenüber 17-20 % bislang.

 

Das zum 1. August 2015 eingeführte TagesTicket wird preislich auch in diesem Jahr nicht verändert, das NetzTicket Erwachsene mit ca. 1,4 % unterdurchschnittlich.

 

Die Orts- und Stadttarife wurden in analoger Höhe angepasst.

 

Die Tarifanpassungsraten benachbarter Verbünde, seit der letzten Preiserhöhungsrunde Anfang Januar 2017, lagen bei 2,09 % (Filsland/Göppingen), 1,91 % (Schwäbisch Hall) und 1,90 % (VVS). Die vorgeschlagene Preiserhöhung für      OstalbMobil ist somit – wie auch das OstalbMobil-Preisniveau insgesamt - als durchschnittlich zu betrachten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Für das Haushaltsjahr 2017 sind im Haushalt für OstalbMobil Zuschüsse in Höhe von 5,35 Mio. € vorgesehen. Im Rahmen der Zwischenberichte zum Kreishaushalt im Ausschuss für Bildung und Finanzen wird über die Finanzsituation regelmäßig berichtet.

 



Anlagen

 

3

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich Nahverkehr

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Gehlhaus

 

 

Dezernat VII

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Wagenblast

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verkaufszahlenentwicklung 2017 (184 KB)    
Anlage 2 2 Preisgestaltung (83 KB)    
Anlage 3 3 Satzungsänderung Allgemeine Vorschrift (104 KB)