Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung:
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Alleinerziehende zur Sicherung des Mindestunterhalts für Kinder. Sie hilft den Alleinerziehenden, wenn sie nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt für die Kinder vom anderen Elternteil erhalten. Der Unterhaltsvorschuss entspricht dem jeweils geltenden Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des Kindergeldanspruchs für ein 1. Kind. Seit 01.01.2017 beträgt die Unterhaltsvorschussleistung für die Altersstufe 0-5 Jahre 150 Euro monatlich und für die Altersstufe 6-11 Jahre 210 Euro monatlich.
Bereits in der Jugendhilfeausschuss-Sitzung am 07.12.2016 hatte die Verwaltung über die geplante Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes informiert.
Nach langen Verhandlungen haben sich nun Bund und Länder vor wenigen Tagen auf konkrete Eckpunkte zur Reform des Unterhaltsvorschusses geeinigt:
Die Umsetzung dieser Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes bedeutet nach Einschätzung des Städtetags und des Landkreistags mindestens eine Verdoppelung des Aufwands für die Unterhaltsvorschusskassen, durch Neuanträge für Kinder im Alter zwischen 12 bis 18 Jahren oder Fällen die bisher aufgrund der Bezugsdauergrenze von 72 Monaten eingestellt wurden.
Derzeit bearbeitet die Unterhaltsvorschusskasse des Ostalbkreises 3.030 Fälle. Darunter sind 884 aktuelle Zahlfälle und 2.146 Rückgriffsfälle. Die Bearbeitung erfolgt durch 8 Mitarbeiterinnen (6 Vollzeitstellen). Pro Vollzeitstelle werden durchschnittlich 505 Leistungsfälle bearbeitet.
Sollte es - wie von den Kommunalen Spitzenverbänden erwartet - zu einer Verdoppelung kommen, müssten bis zu 6 zusätzliche Vollzeitstellen bei der Unterhaltsvorschusskasse des Ostalbkreises eingerichtet werden.
II. Bewertung
Bei der Beurteilung der finanziellen Auswirkungen der nunmehr beschlossenen Änderung bzw. Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes bleiben Bund und Länder vage. Insoweit ist deutlich zu kritisieren, dass es neben der Erhöhung des Bundesanteils keine „Revisionsklausel“ gibt, die Fehler bei der Prognose für die Entwicklung von Fallzahlen und Kosten auffangen könnte.
Für die Kommunale Ebene bedeutet dies, dass die Länder zwingend ihre jeweiligen Regelungen zur Finanzierung entsprechend anpassen müssen, um die steigenden Zweck- und Verwaltungsausgaben bei den Landkreisen auszugleichen.
Den Kommunalen Landesverbänden wurde zugesagt, dass der notwenige Gesetzentwurf kurzfristig vorgelegt wird, zu dem dann explizit Stellung genommen werden kann.
Finanzierung und Folgekosten:
Die Finanzierung der Unterhaltsvorschussleistung erfolgte bisher zu je einem Drittel vom Bund, dem Land Baden-Württemberg und dem Ostalbkreis. Ab 01.07.2017 will der Bund seine Beteiligung auf 40% erhöhen.
Im Haushaltsplan 2017 sind 2.000.000 Euro an Aufwendungen für Unterhaltsvorschussleistungen eingestellt. Durch die Reform ist mit einer Erhöhung der Ausgaben für 2017 um 1.000.000 Euro auf 3.000.000 Euro zu rechnen.
Im Haushaltsplan 2017 ist ein Zuschussbedarf für den Ostalbkreis von 383.333 Euro eingestellt. Dieser Betrag wird unter Berücksichtigung des erweiterten Leistungsempfängerkreises deutlich ansteigen. Hinzu kommen zusätzliche Verwaltungsausgaben (Personalaufwand und Sachkosten), die der Landkreis zu tragen hat.
Anlagen:
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Sichtvermerke
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