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Vorlage - 192/2015  

 
 
Betreff: Kreditaufnahme zur Finanzierung des Baus von Flüchtlingsunterkünften in Schwäbisch Gmünd - Hardt
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
20.10.2015 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag stimmt der Aufnahme eines Kredits über 4.700.000 zur Finanzierung des Baus der Flüchtlingsunterkünfte Hardt in Schwäbisch Gmünd bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau -KfW- zu den genannten Bedingungen zu.

 

Die Verwaltung wird zum Abschluss eines entsprechenden Darlehensvertrags ermächtigt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die vom Kreistag am 16.12.2014 beschlossene Haushaltssatzung des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2015 sieht eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.896.000 € zur Finanzierung der Investitionen im Haushalt 2015 vor. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 27.01.2015, Az. 14-2141.-2/09, die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans 2015 gem. § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung i.V.m. § 51 Abs. 2 der Landkreisordnung bestätigt und die Kreditaufnahme gem. § 87 Abs. 2 der Gemeindeordnung i.V.m. § 48 der Landkreisordnung genehmigt.

 

Im Finanzplan 2015 des Ostalbkreises sind für den Bau der Flüchtlingsunterkünfte  auf dem Hardt in Schwäbisch Gmünd 2.000.000 € veranschlagt. Zusammen mit dem Ermächtigungsrest aus 2014 stehen damit Mittel in Höhe von 3.129.500 € zur Verfügung.

 

Die Kostenermittlung des Architekten geht von Gesamtbaukosten für die Module 1-3 der Flüchtlingsunterkunft Hardt von 3.745.000 € aus. Die Restfinanzierung in Höhe von 865.500 € erfolgt im Haushaltsplan 2016. Für die Erstellung des 4. Moduls wird von zusätzlichen Baukosten von 980.000 € ausgegangen. Diese sind ebenfalls im Haushaltsplan 2016 bereitzustellen. Insgesamt ergeben sich damit Kosten von rund 4,725 Mio. €.

 

Die im Rahmen des Haushaltsplans 2014 beschlossene und von der Rechtsaufsicht genehmigte Kreditermächtigung in Höhe von 2.400.000 € wurde bisher nur in Höhe von 1.200.000 € in Anspruch genommen. Damit stehen 2015 insgesamt Kreditermächtigungen mit 4.096.000 € zur Verfügung. Die Finanzierung der im Haushalt 2016 veranschlagten weiteren Baukosten erfolgt über die Kreditermächtigung 2016.

 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat am 06.09.2015 im Auftrag der Bundesregierung ein Sonderprogramm zum Bau von Flüchtlingsunterkünften aufgelegt. Bereitgestellt wurde ein Kreditvolumen von 300 Mio. € zur Schaffung von bis zu 30.000 Unterkunftsplätze für Flüchtlinge. Das Sonderprogramm sieht vor, dass die Kommunen Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren wählen können. Der Zinssatz beträgt einheitlich 0,00 % und ist für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Die Kredite wurden in der Reihenfolge der Antragseingänge zugesagt.

 

Die Kreiskämmerei hat am 08.09.2015 als bundesweit eine der ersten Kommunen reagiert und einen Antrag auf einen zweckgebundenen Kredit über 4.700.000 € zur Finanzierung der Module 1-4 der Flüchtlingsunterkunft Hardt mit einer Laufzeit von 20 Jahren, davon 3 Jahre tilgungsfrei, und einem Zinssatz von 0,00 %, fest bis zum 15.11.2025, gestellt.

 

Die KfW hat am 25.09.2015 den Antrag bewilligt und einen Kredit über 4,7 Mio. € bereitgestellt.

 

Der Abruf des Darlehens kann in 2 Raten erfolgen.

Die Abruffrist endet am 29.06.2016

 

Nach § 4 Abs. 2 Ziffer 12 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist der Kreistag für die Aufnahme von Krediten zuständig.


 


 

 

Sichtvermerke

 

 

 

Geschäftsbereich

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Gutknecht

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel