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Antrag der Verwaltung
Dem nachstehenden Handlungskonzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen im Ostalbkreis wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Die starke Zunahme der Flüchtlingsströme in den letzten Wochen und Monaten stellt alle staatlichen Ebenen, Wohlfahrtsverbände, tausende ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und viele andere Beteiligte vor immer größere Herausforderungen. In vielen Stadt- und Landkreisen sowie Städten und Gemeinden hat sich die Unterbringungssituation verschärft. Allein in den Monaten August und September 2015 hat das Land Baden-Württemberg ca. 40.000 Flüchtlinge aufgenommen und untergebracht. Wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, muss vor den Wintermonaten nochmals von einem merklichen Anstieg der Zugangszahlen ausgegangen werden.
Die Stadt- und Landkreise und die Städte und Gemeinden mobilisieren derzeit alle Kräfte, um geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zu akquirieren und bleibeberechtigten Flüchtlingen eine schnelle Integration zu ermöglichen. Sie sind dabei jedoch auf eine weit aus stärkere Unterstützung des Bundes und des Landes angewiesen als bisher. Die am 10. Juni 2015 im Rahmen einer Landräte-Konferenz verabschiedete „Schluchseeer Erklärung“ verdeutlicht dieses Anliegen. Darin werden unter anderem folgende Maßnahmen gefordert:
Mittlerweile geht das Land Baden-Württemberg von der Aufnahme von mindestens 100.000 Flüchtlingen im Jahr 2015 aus. Angesichts der weltweiten Kriegs- und Krisenherde werden die Flüchtlingsströme auch im kommenden Jahr anhalten.
Der Handlungsdruck auf die Politik, insbesondere die Bundespolitik ist entsprechend groß. Dies zeigte sich auch beim Gipfel zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24. September 2015 in Berlin, bei dem Bund und Länder ein politisches Gesamtpaket beschlossen haben. Dieses sieht unter anderem vor, dass Fluchtursachen in den Herkunftsländern verstärkt bekämpft werden sollen. Auch Albanien, Montenegro und das Kosovo sollen künftig als „sichere Herkunftsstaaten“ gelten. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sollen verpflichtet werden können, bis zum Abschluss des Verfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben. In Erstaufnahmeeinrichtungen sollen künftig soweit wie möglich Bargeldleistungen durch Sachleistungen ersetzt werden. Um rasch neue Erstaufnahmeeinrichtungen und andere Flüchtlingsunterkünfte schaffen zu können, sind Erleichterungen im Bauplanungsrecht und bei energetischen Standards vorgesehen. Flüchtlinge, die eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, sollen möglichst schnell in die Gesellschaft und die Arbeitswelt integriert werden. Hierfür werden die Integrationskurse für Asylbewerber mit Bleibeperspektive sowie für Geduldete geöffnet und bedarfsentsprechend ausgebaut. Die Länder können entscheiden, ob sie eine Gesundheitskarte ausgeben. Deren Leistungen richten sich wie bislang nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Bund hat zugesagt, sich an den gesamtstaatlichen Kosten zu beteiligen, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen. Für das Jahr 2015 entlastet der Bund die Länder um nunmehr 2 Milliarden Euro. Ab dem Jahr 2016 beteiligt sich der Bund an den Kosten der Länder für den Zeitraum von der Registrierung bis zum Erlass des Asylbescheids pauschal in Höhe von 670 € pro Asylbewerber monatlich.
Unklar ist bislang inwieweit die Länder diese zusätzlichen Finanzmittel an die Kommunen weiterreichen. In diesem Punkt stehen in den nächsten Wochen sicherlich noch schwierige Verhandlungen zwischen den Kommunalen Landesverbänden und dem Land an.
II. Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Ellwangen
Seit Inbetriebnahme der LEA in Ellwangen Anfang April 2015 ist die Zahl der dort untergebrachten Flüchtlinge kontinuierlich und massiv angestiegen. Die im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, der Stadt Ellwangen und dem Ostalbkreis festgelegte Maximalbelegung von 1.000 Flüchtlingen war schon nach kürzester Zeit überschritten. Die Überbelegung führte mehr und mehr zu Problemsituationen, unter anderem bei der Essensversorgung, hygienischen Zuständen, Sicherheitsaspekten und Brandschutz.
Landrat Klaus Pavel und Oberbürgermeister Karl Hilsenbek drängten mehrfach auf rasche Abhilfe. Am 09.09.2015 fand auf ihre Intitiative und Einladung ein Lokaler Flüchtlingsgipfel in der Ellwanger Stadthalle statt, bei dem im Austausch mit allen beteiligten Akteuren die Problemsituation in der LEA offengelegt und Lösungswege aufgezeigt wurden.
Landrat Pavel formulierte zum Abschluss des Flüchtlingsgipfels ein Positionspapier, das Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der LEA Ellwangen beschreibt und sich an Bund, Land, Kreis, die Kommunen im Ostalbkreis und die Agentur für Arbeit richtet.
Das Positionspapier hat folgenden Wortlaut:
„Wir kümmern uns um Flüchtlinge und Verfolgte und deshalb fordern die Teil-
fordert. Ein Ausgleich kann durch vorläufige Unterbringung in allen
In der 2. Septemberhälfte hatte sich die Belegungssituation in der LEA Ellwangen nochmals deutlich verschärft. Am 20.09.2015 wohnten 4.455 Flüchtlinge in der LEA. Nach weiteren eindringlichen Appellen der Stadt Ellwangen, des Ostalbkreises und der in der LEA tätigen Wohlfahrtsverbände, kündigte Ministerpräsident Kretschmann am 23.09.2015 an, die Belegung in der LEA Ellwangen um 1.000 Personen zurückzufahren. Auf diese Weise sollten bislang benützte Zelte und Hallen im Technischen Kasernenbereich geräumt werden können.
III. Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen durch den Ostalbkreis
Im Rahmen des dreistufigen Aufnahmeverfahrens in Baden-Württemberg (Erstunterbringung durch das Land/Vorläufige Unterbringung durch die Kreise/Anschlussunterbringung durch die Städte und Gemeinden), betreibt der Ostalbkreis aktuell rund 40 Gemeinschaftsunterkünfte unterschiedlichster Größe in 14 Städten und Gemeinden im Landkreis. Die in diesen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung derzeit lebenden rund 1.000 Flüchtlinge, werden durch den Ostalbkreis ebenso sozialpädagogisch betreut, wie weitere 1.000 Flüchtlinge, die sich in der Anschlussunterbringung befinden. Der Landkreis wird dabei durch ein sehr gut funktionierendes und ständig wachsendes Ehrenamtsnetzwerk in vielen Kommunen beispielhaft unterstützt. Ohne dieses großartige Engagement vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer könnte die wichtige und wertvolle Integrationsarbeit in diesem Umfang nicht geleistet werden.
Kreise mit LEA Standort können nach bisheriger Rechtslage von einem Aufnahmeprivileg Gebrauch machen. Konkret können sie sich von der Verpflichtung, Asylbewerber aufzunehmen, befreien lassen. Im Oktober 2014 beschloss der Kreistag, dieses LEA-Privileg nicht vollständig in Anspruch zu nehmen, sondern nur in Teilen. Je nach freien Unterkunftskapazitäten nimmt der Ostalbkreis derzeitig weiterhin monatlich neue Asylbewerber auf. Die Kapazität der derzeit bestehenden rund 1.000 Unterbringungsplätze wird erhalten, in dem wegfallende Plätze aufgrund auslaufender Mietverträge durch Neuanmietungen kompensiert werden.
Wegen der anhaltend starken Flüchtlingszugänge wird das Land in einer Reihe von Kreisen neue LEA´s einrichten. Unter Berücksichtigung des bisherigen LEA-Privilegs würden sich die Asylbewerberzugänge künftig auf immer weniger Kreise konzentrieren. Deshalb haben sich das Land und die Kommunalen Spitzenverbände vor kurzem auf eine Neufassung des LEA-Privilegs verständigt. Künftig soll die durchschnittliche Belegung einer LEA dem Standortkreis nur noch mit 50 % bei dessen Aufnahmeverpflichtung angerechnet werden.
Für den Ostalbkreis würde sich diese Neuregelung wie folgt auswirken:
Beispielrechnung für das Jahr 2016
Originäre Aufnahmequote des Ostalbkreises 3,16 % von 100.000 Asylbewerbern /Jahr in BW 3.160 Asylbewerber/Jahr
Anrechnung neues LEA-Privileg Angenommene Durchschnittsbelegung LEA Ellwangen 2.500 Asylbewerber Anrechnung zu 50 % 1.250 Asylbewerber Aufnahmeverpflichtung unter Berücksichtigung LEA-Privileg 1.910 Asylbewerber zusätzlich Asylfolgeantragsteller 220 2.130.Flüchtlinge
Unter besonderer Berücksichtigung der Überbelegungssituation der LEA Ellwangen, aber auch aus Gründen der kommunalen Solidarität mit den anderen Stadt- und Landkreisen sowie Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg, sollte der Ostalbkreis ausgehend von dem unter II. dargestellten Positionspapier von Landrat Pavel seine Bemühungen verstärken, weitere dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen.
Diese Bereitschaft bedeutet nicht, sich gegenüber dem Land auf eine neue Aufnahmequote bzw. höhere Aufnahmezahlen zu verpflichten. Die Festlegungen in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Land, Landkreis und Stadt Ellwangen haben insoweit weiterhin Bestand. Gleichwohl sollte die Zielsetzung des Landkreises darin bestehen, bis zum Ende des kommenden Jahres eine Größenordnung von insgesamt ca. 1.500 Plätzen in vorläufiger Unterbringung zu erreichen und damit einen Entlastungsbeitrag für die LEA Ellwangen und einen Solidarbeitrag für die landesweit überaus angespannte Unterbringungskapazität zu leisten.
Im Jahr 2015 ist die Zahl der in die Anschlussunterbringung wechselnden Flüchtlinge in Folge der reduzierten Aufnahmezahlen des Landkreises sehr moderat. Nach aktuellen Erhebungen geht die Verwaltung davon aus, dass im gesamten Jahr 2015 lediglich rund 200 Flüchtlinge in die Anschlussunterbringung der Städte und Gemeinden wechseln werden.
Diese Situation wird sich im kommenden Jahr mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich verändern. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das die Asylverfahren durchführt, ist bestrebt, die Verfahrensdauer deutlich zu verkürzen. Dies wird sich auf die Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen in der vorläufigen Unterbringung spürbar auswirken. Viele Flüchtlinge werden schneller als bisher in die Anschlussunterbringung der Städte und Gemeinden wechseln.
Immer wieder wird auf Bundes- und Länderebene darüber diskutiert, Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge von der Durchführung von Asylverfahren auszunehmen und ihnen von Anfang an eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu gewähren. Sofern solche Überlegungen verwirklicht würden, ergebe sich auch in der Anschlussunterbringung eine völlig neue Situation. Auf die Städte und Gemeinden würden auf diesem Weg deutlich höhere Zuweisungen zukommen als bisher.
Den Städten und Gemeinden im Ostalbkreis wird deshalb seitens der Verwaltung empfohlen, die Wohnkapazitäten in der Anschlussunterbringung aufzustocken. Im Jahr 2016 werden nach Einschätzung der Kreisverwaltung ca. 450 bis 550 Flüchtlinge in die Anschlussunterbringung kommen. Durch politische und rechtliche Weichenstellungen der Bundes- und auch der Landespolitik, können diese Zahlen jedoch schnell überholt sein.
Neben den Wohlfahrtsverbänden, Städten und Gemeinden, dem Landkreis sowie kirchlichen und privaten Initiativen, engagieren sich auch im Ostalbkreis immer mehr Menschen ehrenamtlich für Flüchtlinge. Zu den Betätigungsfeldern der Freiwilligen zählen unter anderem: Sprachkurse, Hausaufgabenbetreuung, Spiel- und Sportangebote, Ausflüge, Patenschaften, Begleitung zu Ämtern, Mitarbeit in Kleiderkammern.
Um die Aktivitäten der Hilfsorganisationen und auch der Ehrenamtlichen zu bündeln und effektiv auszubauen, hat sich am 28.09.2015 im Aalener Landratsamt das „Aktionsbündnis für Flüchtlinge im Ostalbkreis“ formiert, dem der Ostalbkreis, die Stadt Ellwangen, die Stadt Aalen, die Stadt Schwäbisch Gmünd, die DRK-Kreisverbände Aalen und Schwäbisch Gmünd, die Diakonie, die Caritas Ost-Württemberg und die Malteser angehören.
Die Beteiligten haben eine Reihe von Maßnahmen und Aktionen vereinbart, die insbesondere darauf ausgerichtet sind, die Unterstützungsleistungen für Flüchtlinge in der LEA-Ellwangen und im gesamten Ostalbkreis zielgerichtet zu koordinieren und der Bevölkerung in allen Raumschaften des Landkreises kompetente Ansprechpartner anzubieten (Anlage 1).
Unter Zugrundelegung von rund 1.500 Wohnplätzen in der vorläufigen Unterbringung des Ostalbkreises bis zum Ende des Jahres 2016, schätzt die Verwaltung die Zahl der Flüchtlingsneuzugänge auf rund 1.100. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer entsprechenden Personalaufstockung in mehreren Geschäftsbereichen des Landratsamtes. Bei der Verwaltung der Wohnheime, der sozialpädagogischen Betreuung der Flüchtlinge, bei der originären Leistungsgewährung, jedoch auch bei allen Aktivitäten zur Integration (Sprachkurse, Schulen, Arbeitswelt), soll an den bisherigen Standards festgehalten werden.
Unter Beachtung der maßgeblichen Stellenschlüssel in den unterschiedlichen Fachbereichen ergibt sich bei kompletter Umsetzung des vorstehenden Konzeptes ein Stellenmehrbedarf von rund 25 Stellen. Analog zur Erschließung der neuen Wohnkapazitäten in der vorläufigen Unterbringung wird auch die erforderliche Personalausstattung dynamisch aufwachsen müssen.
Finanzierung und FolgekostenDie nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Bereitstellung und Belegung von 500 zusätzlichen Unterkunftsplätzen:
Für den Bau von 200 Unterkunftsplätzen werden 2016 im Haushalt 4 Mio. € eingeplant. Zusätzlich sollen 100 Plätze von einem privaten Investor zur Verfügung gestellt werden. Werden darüber hinaus weitere Plätze durch Investoren erstellt, reduzieren sich die Investitionskosten und die hierfür vorgesehene Kreditermächtigung anteilig. Parallel soll die neue Flüchtlingsunterkunft Schwäbisch Gmünd-Hardt um ein zusätzliches Modul erweitert werden. Die geschätzten Kosten von 980.000 € sind ebenfalls im Haushalt 2016 veranschlagt. Ferner ist die für 2016 eingeplante Restfinanzierung der Flüchtlingsunterkunft Schwäbisch Gmünd-Hardt mit 865.500 € im Haushalt berücksichtigt.
Die weiteren 200 Unterkunftsplätze werden über gemieteten Wohnraum zur Verfügung gestellt. Für 2016 wird mit folgendem Aufwand kalkuliert:
Miete240.000 € Bauunterhalt/Umbaumaßnahmen90.900 € Bewirtschaftung220.000 € 550.900 €
Für AsylbLG-Leistungen für 500 zusätzliche Flüchtlinge fallen rund 976.800 € an. Die weiteren Personalstellen (Sozialbetreuung, Sachbearbeitung, Wohnheimleitungen, Hausmeister) verursachen Aufwendungen (einschl. Sachkosten) von ca. 840.530 €. Die erstmalige Ausstattung der Plätze schlägt mit 375.000 € zu Buche.
Durch die weitere Aufnahme von 500 Personen erhält der Ostalbkreis vom Land eine pauschale Erstattung von derzeit 13.972 € für 18 Monate. Für 2016 wird mit Erträgen von 1.723.200 € gerechnet. Der Anteil der Pauschale, der zur Deckung der liegenschaftsbezogenen Aufwendungen gedacht ist, ist bei weitem nicht ausreichend. Aufgrund der aktuellen politischen Verhandlungen mit dem Bund und den Ländern ist davon aus zugehen, dass den Landkreisen zumindest die liegenschaftsbezogenen Kosten vollständig erstattet werden. Der Ostalbkreis müsste hierfür ca. 412.200 € mehr Kostenerstattung erhalten. Dieser Betrag wird im Haushalt ebenfalls veranschlagt.
Ergebnishaushalt
Erträge2.135.400 € Aufwendungen2.743.230 € -607.830 €
Finanzhaushalt
Der Bau der investiven Projekte wird über eine zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 3 Mio. € abgedeckt. Die restliche Finanzierung ist über den Haushalt 2016 bereitzustellen.
Einzahlungen3.000.000 € Auszahlungen4.980.000 € -1.980.000 € Anlagen
Anlage 1 - Aktionsprogramm für Flüchtlinge im Ostalbkreis Anlage 2 - 7-Punkte-Papier Lokaler Flüchtlingsgipfel Ellwangen am 09.09.2015 Anlage 3 - Ergebnisse Flüchtlingsgipfel Berlin am 24.09.2015
Sichtvermerke
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