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Vorlage - 146/2015  

 
 
Betreff: Einbringung des Mittelfristigen Ausbauprogramms 2015 - 2019 der Kreisstraßen und -radwege
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
20.10.2015 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
27.11.2015 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Mifrifi 2015-2019

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Kreistag nimmt das Mittelfristige Ausbauprogramm 2015 - 2019 (MIFRIFI) für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau zur Kenntnis. Das Mittelfristige Ausbauprogramm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen zum Kreisstraßen- und Radwegeausbau.
     
  2. Das Mittelfristige Ausbauprogramm wird an den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 27.11.2015 zur Beratung verwiesen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

Allgemein

 

Im Ostalbkreis gibt es zusammen 1.109 km Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Von diesen stehen rund 480 km, d. h. ein Anteil etwa 43 %, als Kreisstraßen in der Straßenbaulast des Landkreises. Aufgabe des Ostalbkreises ist der Betrieb, die Unterhaltung und Erhaltung sowie die Planung und Durchführung von Um-, Aus- und Neubauten dieser Straßen. Als untere Straßenbaubehörde ist der Ostalbkreis bei Bundes- und Landesstraßen für deren Betrieb und Unterhaltung verantwortlich. Erhaltung und Neubau liegen in der Zuständigkeit des Landes.

 

Der Ausbau und die Instandhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist für den Ostalbkreis von großer Bedeutung. Nur mit einer intakten und funktionierenden Verkehrsinfrastruktur bleibt die regionale Wirtschaft konkurrenzfähig.

 

 

Bundesstraßen

 

Mit dem feierlichen Spatenstich für den Bau der B 29 Ortsumfahrung Mögglingen am 27.07.2015 und dem Beginn der Hauptbaumaßnahmen konnte ein entscheidender Schritt für den 4spurigen Ausbau der B 29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen getan werden.

Die Mittelfreigabe im Sommer diesen Jahres für den Ausbau der B 29 zwischen Essingen und Aalen macht einen Baubeginn noch in 2016 möglich und sichert die Fortsetzung der Baumaßnahmen bis zum Aalener Dreieck. Damit kann auf 10, 5 km Länge etwas mehr als die Hälfte der Strecke zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen zeitnah realisiert und fertiggestellt werden.

Nun gilt es für die verbleibenden 9,8 km von Einhorntunnel in Gmünd bis nach Böbingen unverzüglich die Planung aufzunehmen und das Baurecht herbeizuführen, damit der Lückenschluss gleich anschließend in Angriff genommen werden kann. Der komplette vierspurige Ausbau der B 29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen ist der Grundpfeiler für die optimale verkehrliche Erschließung der Region Ostwürttemberg und deren wirtschaftliche Prosperität.

 

Zu dieser verkehrlichen Erschließung gehört auch die B 29a als südlicher Teil der Anbindung der B 29 an die BAB A 7. Für die Ortsumfahrung Ebnat ist das Baurecht unverzüglich herzustellen, für die Aufstiegstrecke und den Bereich Unterkochen das planerische Konzept in konkrete Entwurfspläne umzusetzen.

 

Im Bereich östlich der A 7 müssen die Verkehrsverhältnisse auf der B 29 ebenfalls deutlich verbessert und die Bundesstraße für die wachsenden Verkehrsbedürfnisse ertüchtigt werden. Für den 3spurigen Ausbau im Abschnitt Lauchheim - Aufhausen muss die Planung jetzt rasch zum Abschluss gebracht werden, damit das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann. Ein Baubeginn ist überfällig.

 

Im Bereich der Westumgehung Aalen plant der Geschäftsbereich Straßenbau im Auftrag des Regierungspräsidiums die Ertüchtigung des Abschnittes zwischen dem Kellerhaus und der Anschlussstelle Westhausen an der A 7. Die Vorplanung soll bis zum Frühjahr 2016 vorliegen und die Genehmigungsentwurf noch in 2016 fertiggestellt werden. Nach dem Planfeststellungsverfahren in 2017 wäre unter günstigen Voraussetzungen ein Baubeginn noch in 2018 denkbar.

 

Das Ergebnis der Bewertung der für den Bundesverkehrswegeplan angemeldeten Vorhaben wird darüber entscheiden, ob für den Bereich von Bopfingen bis zur Landesgrenze eine Lösung zur Entlastung der Ortsdurchfahrten in Angriff genommen werden kann. Mit der in diesem Frühjahr fertiggestellten Machbarkeitsstudie hat der Ostalbkreis die Datengrundlage dafür geschaffen.

 

 

 

Landesstraßen

 

Sanierungen

 

In diesem Jahr wurden zahlreiche Sanierungen von Landesstraße durchgeführt oder begonnen. Dies wird zwar zu einer Verbesserung des Zustands der Landesstraßen führen, der riesige Nachholbedarf kann jedoch nur zu einem geringen Teil abgearbeitet werden. Viele Landesstraßen sind weiterhin in einem besorgniserregenden Zustand. Für den Ostalbkreis wird der riesige Investitionsrückstand im Erhaltungsbereich bei den Landesstraßen insbesondere in den ländlichen Räumen immer mehr zum Standortnachteil. Deshalb ist es erforderlich, dass noch erheblich mehr finanzielle Mittel in die Erhaltung und den Ausbau der Landesstraßen investiert werden. Folgende Maßnahmen wurden begonnen und noch bis zum Jahresende fertiggestellt bzw. teilfertiggestellt:

 

  • L 1075  Schwäbisch Gmünd - Straßdorf
  • L 1158  Mögglingen - Heuchlingen 2.BA
  • L 1165  Essingen - Lauterburg
  • L 1221  Bartholomä - Kreisgrenze - Heidhöfe
  • L 2033  Neresheim - Kreisgrenze

 

 

Landesstraßenneubauvorhaben

 

Mit den Bauarbeiten zur L 1161 Ortsumfahrung Bargau wurde im Sommer begonnen. Damit wird diese wichtige Vorhaben zur Verkehrsentlastung der sehr hochbelasteten Ortsdurchfahrt Bargau realisiert. Nun gilt es in der Fortsetzung der L 1161 die planerischen und baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um im Rahmen des Lückenschlussprogramms die Nordumfahrung Heubach rasch komplettieren zu können. Ebenso in Bau ist die Beseitigung des Bahnübergangs Bopfingen im Zuge der L 1070.

 

 

Kreisstraßen

 

Das Mittelfristige Ausbauprogramm 2015 - 2019 zeigt den zukünftigen Handlungs- und Finanzierungsrahmen auf. Die Erfolge der erhöhten Mittelbereitstellung für Beläge und Erhaltungsmaßnahmen der letzten Jahre ließen sich aus dem Vergleich der Zustandserfassungen und -bewertungen 2010 und 2014 ablesen. Dies ist jedoch kein Grund sich auf den erreichten Erfolgen auszuruhen. Die Erhaltung von Fahrbahnflächen ist eine Daueraufgabe, die ständig weitergeführt und mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden muss. Eine Reihe von heute noch passablen Fahrbahnbelägen wird innerhalb von wenigen Jahren an das Ende ihrer baustoffimmanenten Liegedauer kommen und zu Erneuerung anstehen. Dies werden große Flächen bereits ausgebauter Straßen sein.

 

Für die Beseitigung von Frost- und sonstigen Fahrbahnschäden, die Sanierung von Fahrbahnflächen sind folgende Investitionen vorgesehen:

 

Jahr

Summe

2016

   803.000

2017

1.060.000 €

2018

1.395.000 €

2019

1.645.000 €

 

 

Die Sanierung von Bauwerken wird nach der Sanierung der Fahrbahnen zukünftig größeren Raum einnehmen müssen, der von einfachen Reparaturen von Brücken bis hin zu Ersatzneubauten reichen wird. Aufgrund ihres Alters, das sich langsam dem Ende ihrer Lebensdauer nähert, wächst im Bereich der Brücken und Stützbauwerke der Finanzierungsbedarf. Deutlich wird dies an den hohen Finanzierungsbeträgen für die beiden Ersatzneubauten der Brücken über den Egerbach und den Arlachgraben im Zuge der K 3315 bei Trochtelfingen. Diese Bauwerke aus dem Jahr 1929 haben die Lebensdauer, in der Erhaltungsmaßnahmen noch wirtschaftlich durchgeführt werden können längst überschritten. Die Arlachgrabenbrücke wird bis Ende November fertiggestellt sein.

 

Jahr

Summe

2016

300.000 €

2017

770.000 €

2018

790.000 €

2019

745.000 €

 

 

 

 

 

Radwege, Bushaltestellenertüchtigung

 

Nach der Erarbeitung des kreisweiten Radwegenetzkonzeptes in den beiden vergangenen Jahren, konnte jetzt auch das Wegweisungskonzept umgesetzt und die Wegweisung aufgestellt werden. Weitere Radweglückenschlüsse entlang von Kreisstraßen sind eingeplant.

 

Aufgrund einer Sonderförderung durch das Land besteht die Möglichkeit Bushaltestellen, die regelmäßig mit Niederflurbussen angefahren werden und die eine barrierefreie Zuwegung aufweisen, behindertengerecht zu gestalten. Die Umbaumaßnahmen sollen 2016 durchgeführt werden. Der Aufwand für 10 Haltestellen beträgt rund 155.000 €, für die das Land bereits einen Zuschuss von 100.000 € bewilligt hat.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Das Mittelfristige Ausbauprogramm ist Grundlage für die Haushaltsplanberatungen 2016 und für die Folgejahre einschließlich der Finanzplanung. Die Ansätze r das Jahr 2016 sind den aktuellen Herausforderungen und den Erfolgen der letzten Jahre angepasst. Das Investitionsvolumen hat dennoch eine Größenordnung, die zum Ausdruck bringt, dass der Landkreis in der Erhaltung seiner Verkehrsinfrastruktur eine wichtige, zukunftsweisende Aufgabe sieht, zu deren Erledigung er die notwendigen Haushaltsmittel bereitstellt.

 

 

Folgende Finanzierung ist vorgesehen:

 

Jahr

Ausbauvolumen

Zuschussbedarf Landkreis

2015

5.323.450

3.925.950

2016

4.059.100

2.649.100

2017

4.496.000

2.826.400

2018

4.791.800 €

2.748.800

2019

5.506.800

2.402.000 €

Gesamt

24.177.150

14.552.250

 

 

 


Anlagen

 

Mittelfristiges Ausbauprogramm 2015 bis 2019 wird als Tischvorlage aufgelegt.

 

 

Sichtvermerke

 

 

Geschäftsbereich Straßenbau

________________________________________

 

Weiß

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mifrifi 2015-2019 (18403 KB)