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Vorlage - 037/2015  

 
 
Betreff: Aktueller Sachstandsbericht zur B 29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
24.03.2015 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Erklärung zur Priorisierung und zum Ausbau der B 29 vom 24.3.2014

Antrag der Verwaltung

 

1.              Der Ausbau der B 29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen ist in die höchste Dringlichkeitsstufe Vordringlicher Bedarf+“ des Bundesverkehrswegeplans aufzunehmen. Der Ausbau der B 29 dient der Engpassbeseitigung auf der Hauptverkehrsachse Stuttgart - Aalen - BAB A7 - Augsburg. Nur der Abschnitt durch den Ostalbkreis ist nicht verkehrsgerecht ausgebaut.

 

2.              Der Bau der Ortsumfahrung Mögglingen im Zuge der B 29 muss schnellstmöglich begonnen und abgeschlossen werden.

 

3.              Darüber hinaus muss der ebenfalls bereits seit Jahren planfestgestellte und rechtstechnisch begonnene Ausbau der B 29 im Abschnitt Essingen - Aalen in direktem Zusammenhang mit der Realisierung der Ortsumfahrung Mögglingen erfolgen. Hier kommt der Verkehr tagtäglich zum Erliegen, vorhandene Knotenpunkte sind Unfallschwerpunkte.

 

4.              Der Neubau der B 29a Teilortsumgehung Unterkochen und der Bau der B 29a Ortsumfahrung Ebnat erfüllen das Kriterium Raumordnung in hohem Maße. Beide Maßnahmen gehören unmittelbar zusammen und müssen mit der gleichen Dringlichkeit realisiert werden. Sie sind der südliche Teil der Hauptverkehrsachse von Stuttgart zur BAB A 7 im Bereich Aalen zur BAB-Anschlussstelle Aalen/Oberkochen. Beide Vorhaben müssen deshalb in den Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen werden.

 

5.               r den Bereich Schwäbisch Gmünd-Ost bis zum Anschluss der Ortsumfahrung Mögglingen ist schnellstmöglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu starten sowie im Anschluss ist die konkrete Planungr diesen Streckenabschnitt aufzunehmen. Der Ostalbkreis bietet die Beauftragung und Koordinierung der Planung an, sofern das Land Baden-Württemberg die Finanzierung übernimmt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Vorbemerkung

 

Aufgrund sich ändernder politischer und verkehrlicher Rahmenbedingungen müssen die Instrumente der Bundesverkehrswegeplanung kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt werden. Daher hat die Bundesregierung für sich im Koalitionsvertrag 2009 die Aufgabe formuliert, eine neue Grundkonzeption für die Bundesverkehrswegeplanung zu erarbeiten und Kriterien zur Priorisierung von Verkehrsinfrastrukturinvestitionen zu entwickeln.

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) arbeitet deshalb momentan an der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP). Er soll Ende 2015/Anfang 2016 vorliegen und den geltenden BVWP aus dem Jahr 2003 ablösen. Der BVWP bildet die Grundlage für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen. Diese Ausbaugesetze beinhalten die jeweiligen Bedarfspläne.

 

Zur Verwirklichung der Ausbaumaßnahmen entsprechend dieser Bedarfspläne stellt das BMVBS zunächst Fünfjahrespläne für eine mittelfristige Finanzierungsplanung (Investitionsrahmenpläne) auf. Danach müssen die einzelnen Maßnahmen mit den jeweiligen Jahresraten im Bundeshaushalt finanziert werden.

 

Hierbei steht die Beseitigung von Verkehrsengpässen im Vordergrund. Bei Straßenneu- und -ausbauvorhaben bildet der Bund 3 Dringlichkeitskategorien:

 

1. Vordringlicher Bedarf Plus (VB+)

 

Diese Kategorie ist den Bundesautobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen vorbehalten. Autobahnähnlichen Bundesstraßen werden definiert als im Allgemeinen

4- oder mehrstreifige Bundesstraßen in der Regel mit baulicher Trennung durch Mittelstreifen.

 

Zur Definition der Kriterien heißt es:

 

Engpassbeseitigung:

Aufgrund der prognostizierten Überlastungen der Verkehrsnetze ist die Engpassbeseitigung das zentrale Kriterium für die Einstufung in die höchste Dringlichkeitskategorie. Bei Straßen gelangen nur Vorhaben in den VB+, die Engpässe auf im Jahr 2010 und 2030 besonders stark überlasteten Strecken beseitigen bzw. mindern. Dabei muss ein VB+-Vorhaben, welches einen Engpass mindert, nicht unbedingt direkt an der überlasteten Strecke ansetzen, sondern kann beispielsweise ebenso den Ausbau einer entlasteten Parallelstrecke umfassen.

Nutzen-Kosten-Verhältnis

Voraussetzung für die Einstufung in die Kategorie VB+ ist ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis. Dieses NKV muss auch in den Sensitivitätsbetrachtungen erreicht werden, so dass unter veränderten Rahmenbedingungen die hohe Vorteilhaftigkeit der Vorhaben bestehen bleiben würde. Die exakte Festlegung des NKV kann erst im Lichte der Bewertungsergebnisse aller Vorhaben und der Festlegung der für die Kategorien VB+ und VB bis 2030 zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen.

 

Umweltbetroffenheit

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass bei Vorhaben mit einer sehr hohen Umweltbetroffenheit die weitere planerische Umsetzung sehr langwierig und oftmals mit großen Schwierigkeiten verbunden war. Teilweise wurden die Planungen deshalb eingestellt. Da Projekte des VB+ zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Geltungszeitraums des BVWP 2015 umgesetzt werden sollen, sind lange Planungsvorläufe damit schwer vereinbar. In der neuen Priorisierungsstrategie werden deshalb - auch im Sinne einer effizienten Nutzung der Planungskapazitäten - Projekte nur dann in den VB+ eingestuft, wenn sie keine sehr hohe Umweltbetroffenheit aufweisen.

 

2. Vordringlicher Bedarf (VB)

 

Wichtigstes Kriterium für die Einstufung in den VB ist das Vorliegen eines hohen NKV. Bei der Einstufung in den VB kommt beim Verkehrsträger Straße zudem das Kriterium Raumordnung zur Anwendung. Falls Projekte trotz weniger hohem NKV zur erheblichen Minderung von schwerwiegenden Defiziten beitragen, können sie in den VB eingestuft werden. Darüber hinaus können auch Maßnahmen, bei denen ein dringender Erhaltungsbedarf unausweichliche Investitionen erfordert, in den Vordringlichen Bedarf eingestuft werden. Auch hier erfolgt die Festlegung, was ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis ist, im weiteren Verlauf der Bedarfsplanaufstellung. Die Kriterien werden definiert:

 

Raumordnung
Bei der Einstufung in den VB kommt beim Verkehrsträger Straße zudem das Kriterium Raumordnung zur Anwendung. Vorteile beispielsweise aus verbesserten Erreichbarkeiten sind im NKV enthalten und fließen darüber direkt in die Priorisierung ein. Außerdem werden die raumordnerischen Effekte, die außerhalb der NKA ermittelt wurden, in der Priorisierungsstrategie berücksichtigt. Dies erfolgt durch die Höherstufung von Projekten, die aufgrund ihres (niedrigeren) NKV eigentlich in den WB einzuordnen wären. Falls solche Projekte zur erheblichen Minderung von schwerwiegenden Defiziten beitragen, können sie in den VB eingestuft werden.

 

Vorgezogene Erhaltung

Ebenfalls soll bei der Einstufung von Aus- und Neubaumaßnahmen der Bundesautobahnen das Kriterium Erhaltungsmanagement berücksichtigt werden. Dies erfolgt wie bei der Raumordnung durch die Höherstufung von Projekten, die aufgrund ihres (niedrigeren) NKV eigentlich in den WB einzuordnen wären. Projekte, die zur Beseitigung eines akuten Erhaltungsbedarfs beitragen, können daher in den VB hochgestuft werden.

 

3. Weiterer Bedarf (WB/WB*)

 

In den Weiteren Bedarf werden wie in der Vergangenheit Vorhaben eingestuft, bei denen eine grundsätzliche gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit (NKV>1) festgestellt wurde, deren Investitionsvolumen jedoch den voraussichtlich bis 2030 zur Verfügung stehenden Finanzrahmen überschreitet.

 

Der Weitere Bedarf mit Planungsrecht (WB*) umfasst die Großprojekte bei der Straße, die - vorbehaltlich der weiteren Planungen - eine hohe Wirtschaftlichkeit aufweisen, jedoch nicht bis zum Jahr 2030 realisiert werden können. Im Unterschied zu den sonstigen WB-Projekten können bei WB*-Vorhaben die Länder die Planung beginnen oder weiter betreiben.

 

Im Ostalbkreis erfüllt nur die B 29 von Gmünd bis Aalen das Kriterium des Vordringlichen Bedarfs Plus (VB+).

 

In den Vordringlichen Bedarf+ können die Projekte eingestellt werden, die aus fachlicher Sicht eine besonders hohe Bedeutung haben und deshalb möglichst prioritär umgesetzt werden sollen. Aufgrund der prognostizierten Überlastungen der Verkehrsnetze ist die Engpassbeseitigung das zentrale Kriterium für die Einstufung in diese höchste Dringlichkeitskategorie. Bei Straßen gelangen nur Vorhaben in den VB+, die Engpässe auf im Jahr 2010 und 2030 besonders stark überlasteten Strecken beseitigen bzw. mindern. Die Einstufung in die Kategorie VB+ erfordert zudem ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) sowie eine umwelt- und naturschutzfachlichen Beurteilung, durch die weitgehend ein hohes Umweltrisiko ausgeschlossen werden kann.

 

Die B 29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen soll als autobahnähnliche Straße aus­gebaut werden. Damit erfüllt sie grundsätzlich eine Bedingung für die Einordnung in den Vordringlichen Bedarf+ (VB+). Dass der Ausbau der B 29 der Engpassbeseitigung dient, sollte unbestritten sein. Wie Engpässe in Maß und Zahl definiert werden, ist jedoch noch offen. Inwieweit die Voraussetzungen „hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis“ und „kein hohes Umweltrisiko“ erfüllt werden, bleibt ebenfalls noch abzuwarten. Hier wird sich die Defini­tion „hoch“ letztlich aus dem Verhältnis der angemeldeten Maßnahmen und den voraus­sichtlich zur Verfügung stehenden Mitteln ergeben. Den Straßenaus- und
-neubauvorhaben der BAB und autobahnähnlichen Strecken sollen 70 % der Mittel vorbehalten sein. Bislang wurden die Mittel etwa hälftig zwischen Bundes­autobahnen und Bundesstraßen aufgeteilt.

 

 

Anmeldung und Priorisierung des Landes

 

Alle Abschnitte der B 29 zwischen Schwäbisch Gmünd und Aalen sind in der Anmeldeliste des Landes Baden-Württemberg für den neuen Bundesverkehrswegeplan zum 4spurigen Ausbau enthalten. Das Land hat jedoch andere Kategorien wie der Bund gebildet und die Abschnitte für sich bewertet und priorisiert. In seiner Aufstellung von 20.11.2013 hat das MVI folgende 6 Gruppen gebildet.

 

  1. Ausbaumaßnahmen an Bundesautobahnen und autobahnähnlichen Bundes-straßen (Gruppe 1)
  2. Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen (Gruppe 2)
  3. Neubaumaßnahmen an Bundestraßen mit Planungsrecht (Gruppe 3a)
  4. Neubaumaßnahmen an Bundestraßen ohne Planungsrecht (Gruppe 3b)
  5. Tunnelmaßnahmen an Bundestraßen mit Planungsrecht (Gruppe 3Ta)
  6. Tunnelmaßnahmen an Bundestraßen ohne Planungsrecht (Gruppe 3Tb)

 

 

Die einzelnen Abschnitte wurden vom Land wie folgt angemeldet:

 

      B 29  Schwäbisch Gmünd – Hussenhofen
 

Baulänge:              2,4 km

Kosten:              17,9 Mio. € (lt. Anmeldeliste zum BVWP des MVI vom 20.11.13)

 

BVWP 2003:                                          vordringlicher Bedarf

              Anmeldung BW für BVWP 15:              Gruppe 2: Ausbau an Bundesstraßen (von 2 auf 4 Fahrstreifen)

 

Planungsstand:              Vorentwurf 24.11.1998, genehmigt 20.01.2004, Planung

                            muss in weiten Teilen neu aufgelegt werden, die Kosten wer-

                            den sich ggf. erhöhen.

 

 

      B 29  Hussenhofen - Böbingen

 

Baulänge:              3,5 km

Kosten:              26,7 Mio. € (lt. Anmeldeliste zum BVWP des MVI vom 20.11.13)

 

BVWP 2003:                                          vordringlicher Bedarf

Anmeldung BW für BVWP 15:              Gruppe 2: Ausbau an Bundesstraßen (von 2 auf 4 Fahrstreifen)

 

Planungsstand:              Planung noch nicht über das Stadium eines generellen
                            Entwurfs herausgekommen.

 

 

      B 29  Böbingen – Mögglingen

 

Baulänge:              3,7 km

Kosten:              26,4 Mio € (lt. Anmeldeliste zum BVWP des MVI vom 20.11.13)

 

BVWP 2003:                                          vordringlicher Bedarf

Anmeldung BW für BVWP 15:              Gruppe 2: Ausbau an Bundesstraßen (von 2 auf 4 Fahrstreifen)

 

Planungsstand:              noch nicht über das Stadium einer Variantenuntersuchung

                            herausgekommen.

 

 

      B 29  Ortsumfahrung Mögglingen

 

Baulänge:              6,9 km

Kosten:              66,9 Mio. €

 

Mit dem Bau ist begonnen, die Maßnahme wird als laufendes Vorhaben im BWVP nicht mehr bewertet, eine Fertigstellung wird bis Ende 2018 angestrebt

 

 

      B 29  Essingen - Aalen

 

Baulänge:                            3,6 km
Kosten:                            34,7 Mio.  (lt. Anmeldeliste zum BVWP des MVI vom 19.03.13)
 

Mit der Maßnahme wurde im Januar 2013 mit dem Bau einer Feldwegbrücke begonnen. Diese Brücke ist mittlerweile fertiggestellt. Das Vorhaben ist in der Anmeldeliste des Landes deshalb nicht mehr enthalten. Allerdings führt der Bund das Vorhaben in der Liste der für den neuen BVWP zu untersuchenden Maßnahmen.

 

 

      B 29a Südzubringer Aalen

 

              Die Maßnahme setzt sich aus den 2 Vorhaben zusammen:

 

a) Nordumfahrung Ebnat

 

Baulänge:                            2,6 km
Kosten:                            4,5 Mio. € (lt. Anmeldeliste zum BVWP des MVI vom 19.03.13)

 

BVWP 2003:                                          vordringlicher Bedarf

Anmeldung BW für BVWP 15:              siehe unten

 

Planungsstand:              Die Nordumfahrung war im alten Bundesverkehrswegeplan anders als die Ebnater Steige im vordringlichen Bedarf enthalten. Die Planung ist sehr weit fortgeschritten und könnte zeitnah abgeschlossen werden, so dass das Baurecht über einen BBauP hergestellt werden kann.

 

b) Neubau Teilortsumgehung Unterkochen (Ebnater Steige)

 

Baulänge:                            5,0 km
Kosten:                            19,2 Mio. € (lt. Anmeldeliste zum BVWP des MVI vom 19.03.13)

 

BVWP 2003:                                          weiterer Bedarf

Anmeldung BW für BVWP 15:              siehe unten

 

Planungsstand:              Mittlerweile gibt es in Aalen einen Konsens bzgl. Trassenhrung in Unterkochen, der nun planerisch konkretisiert werden muss.

 

 

Das MVI hat beide Maßnahmen zur Maßnahme B 29a Unterkochen - Ebnat zusammengefasst und in die Anmeldeliste aufgenommen.

 

Baulänge:                            6,1 km
Kosten:                            27,0 Mio.  (lt. Anmeldeliste zum BVWP des MVI vom 20.11.13)
 

Anmeldung BW für BVWP 15:              Gruppe 3a Neubau von Bundesstraßen (Maßnahmen mit

                                          Planungsrecht nach BVWP 2003)

 

 

 

Weitere Entwicklung:

 

Allgemeine Erwartung ist die Einstufung der genannten Maßnahmen in die Prioritäten

„Vordringlicher Bedarf+“ bzw. „Vordringlicher Bedarf“. Dies würde die Aufnahme einer intensiven Planung seitens der Straßenbauverwaltung des Landes ermöglichen. Mit einem Baubeginn weiterer Abschnitte der B 29 ist frühestens im Jahr 2022 zu rechnen. Zunächst müssen die B 29 Ortsumfahrung Mögglingen (Bau bis Ende 2018) und die B 29 Essingen - Aalen (daran anschließend Bau bis Ende 2021) fertiggestellt werden. Das Regierungspräsidium hält daher die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Planung ab dem Jahr 2017 für ausreichend. Es will die Abschnitte Schwäbisch Gmünd – Hussenhofen, Hussenhofen - Böbingen und Böbingen – Mögglingen planerisch zusammenfassen. Als autobahnähnliche Strecken werden diese Maßnahmen durch das Regierungspräsidium geplant. Dabei dürfte dem dann noch erforderlichen Lückenschluss zwischen Schwäbisch Gmünd-Ost und Mögglingen eine hohe Bedeutung zukommen. Damit ohne zeitliche Verluste das Projekt vorangetrieben werden kann, müsste frühestmöglich mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung begonnen werden, da erst nach Vorlage dieser Prüfung weitere Planungen realisiert werden können. Die Umweltverträglichkeitsprüfung muss eine komplette Vegetationsperiode (1 Jahr) erfassen.


Finanzierung und Folgekosten

 

entfällt.


Anlagen

 

Erklärung zur Priorisierung und zum Ausbau der B 29 vom 24. März 2014

 

 

Sichtvermerke

 

 

Geschäftsbereich Straßenbau

__________________________________________

 

Weiß

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erklärung zur Priorisierung und zum Ausbau der B 29 vom 24.3.2014 (2106 KB)