Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag stimmt der Annahme der in den beiliegenden Zusammenstellungen enthaltenen Spenden und Sponsoring im Einzelnen zu.
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag hat in der Sitzung am 04.04.2006 das Verfahren bei der Annahme von Spenden und Sponsoring aufgrund der Änderung von § 78 der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung beschlossen.
Seit der Kreistagssitzung am 24.02.2015 sind die in den beiliegenden Zusammenstellungen enthaltenen Spenden eingegangen.
Anlagen
Zusammenstellungen der eingegangenen Spenden
Sichtvermerke
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