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Vorlage - 031/2015  

 
 
Betreff: Arbeitsmarktbericht und Darstellung künftiger Handlungsfelder und Herausforderungen des Jobcenter Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
24.03.2015 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2015 hat die Kreistagsfraktion der CDU um einen Bericht über die Arbeit des Jobcenter Ostalbkreis gebeten, der sowohl die aktuellen Schwerpunkte aber auch künftige Handlungsfelder und Herausforderungen darstellt. Hierzu wird im Folgenden berichtet.

 

 

  1. Arbeitsmarktbericht

 

Entwicklung der Arbeitslosigkeit

 

Die Arbeitslosigkeit im Ostalbkreis war im Kalenderjahr 2014 leicht rückläufig, so dass zum Jahreswechsel eine Gesamtquote von 3,4 % erreicht wurde (SGB II 1,8 %; SGB III 1,6 %).

 

 

Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften

 

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften stieg leicht an und betrug im Dezember 5.392. Da die Zahl der Arbeitslosen gesunken ist, lässt sich hieraus ableiten, dass im Ostalbkreis immer mehr nichtarbeitslose Bedarfsgemeinschaften bestehen. Gründe für den ALG II-Bezug ohne Arbeitslosigkeit können u. a. sein: Beschäftigung über 15 Std./Woche, Kindererziehungszeit, Maßnahmeteilnahme, Pflege von Angehörigen, Krankheit.


Zugangsgründe

 

 

Bei jedem Neuantrag wird erfragt, wie der Lebensunterhalt bisher sichergestellt wurde und welche Gründe zur Antragstellung führten. Es wird deutlich, dass verschiedene Lebenssituationen für den ALG II-Bedarf verantwortlich sind. Der prozentual höchste Zugang erfolgt aus Arbeitslosigkeit. Darunter werden die Beendigung des Arbeitslosengeldanspruchs, aufstockende Leistungen bei nicht ausreichendem Arbeitslosengeld sowie die Beendigung einer Beschäftigung, deren Dauer nicht für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ausreicht, subsumiert.

 

 

Neuanträge und Weiterbewilligungen 2014

 

 

Vollständige Neuanträge wurden im zweiten Halbjahr 2014 durchschnittlich innerhalb einer Arbeitswoche entschieden. Weiterbewilligungsanträge werden fristgerecht und zeitnah bearbeitet.

 

Aufstocker und Ergänzer

 

Bei Aufstockern handelt es sich um Personen, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld I der Arbeitsagentur SGB II-Leistungen erhalten. Bei den Ergänzern ist das Erwerbseinkommen niedriger als ihr ALG II-Anspruch.

 

 

Profillagen

 

Die Einteilung der aktuell rund 7.000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Profillagen dient als Grundlage für die Planung der Eingliederungsstrategien und der aktiven Arbeitsmarktdienstleistungen. Der Anteil der marktnäheren Kunden (Profillagen A, B und C) liegt bei 15 %. Bei Kunden der Profillage D sind in der Regel größere Anstrengungen zum Abbau von Vermittlungshemmnissen notwendig, bevor eine Integration möglich ist.


Integrationen nach Personengruppen

 

Als Integration zählt eine Arbeitsaufnahme mit mindestens 15 Std/Woche. Die Zahl der Integrationen hat sich im Jahr 2014 weiterhin positiv entwickelt. Im Vergleich zum Vorjahr konnten die Integrationen nochmals gesteigert werden. Bei den 1.981 Integrationen handelt es sich um vorläufige Zahlen, die in den nächsten 3 Monaten noch revidiert werden. Es wird damit gerechnet, dass rund 100 Integrationen mehr als in 2013 erreicht werden konnten.

 

 

Zielerreichung

 

Alle Jobcenter in Deutschland sind in einen Zielplanungsprozess eingebunden, in dem die Ziele in Bezug auf die Integrationsquote, den Bestand an Langzeitleistungsbeziehern (die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate bedürftig waren) und die Integrationsquote von Alleinerziehenden für das Folgejahr festgelegt werden. Für das Jahr 2014 hat das Jobcenter diese Ziele erreicht. Es wurden knapp 2.000 Personen, darunter 253 Alleinerziehende, in Arbeit integriert. Für 2015 sind Integrationen in gleicher Höhe sowohl bei allen Kunden, als auch bei den Alleinerziehenden geplant. Darüber hinaus wird das Jobcenter intensiv daran arbeiten, den Bestand der Langzeitleistungsbezieher um 1 % auf rund 4.100 zu senken. 

 

 

Finanzen

 

Das Finanzvolumen des Jobcenter Ostalbkreis betrug 2014 ca. 69,1 Mio. Euro (vorläufige Zahlen vor Jahresabschlussrechnung). Davon waren 56 Mio. Euro passive Leistungen für den Lebensunterhalt und die Kosten der Unterkunft der Kunden; ca. 3,2 Mio. Euro wurden für Eingliederungsleistungen aufgewendet und die Verwaltungskosten betrugen 9,9 Mio. Euro. 

 

 

Zwischenbericht zum Landesarbeitsmarktprogramm „Gute und sichere Arbeit“

 

Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms „Gute und sichere Arbeit“ die Maßnahme „Sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)“. Dem Jobcenter Ostalbkreis stehen seit Herbst 2012 24 Förderplätze zur Verfügung. Davon konnten 12 Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft und 2 bei kommunalen und 10 bei gemeinnützigen Trägern akquiriert werden.

Auf diesen Arbeitsplätzen konnten auch 2014 nahezu alle 24 Förderplätze ständig mit Langzeitarbeitslosen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, die in der Regel bereits seit 36 Monaten im Leistungsbezug sind, bis zu 2 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden.

Ein wichtiger Bestandteil der Förderung ist die sozialpädagogische Betreuung, die von 1,5 Betreuungskräften wahrgenommen wurde. Die Betreuungskräfte stehen sowohl den Arbeitgebern als auch den Beschäftigten helfend und begleitend zur Verfügung. Die sozialpädagogische Betreuung dient dazu, die Teilhabe der langzeitarbeitslosen Menschen am Arbeitsleben nachhaltig zu stabilisieren und drohende Beschäftigungsabbrüche, etwa durch persönliche Krisen, zu verhindern.

Inzwischen stehen Neubesetzungen der Arbeitsplätze an, da die maximale Förderdauer im Einzelfall erreicht wurde. Diese Neubesetzungen können noch bis Ende 2015 (Ablauf des Programmes) vorgenommen werden.

 

 

  1. Künftige Handlungsfelder und Herausforderungen des Jobcenters Ostalbkreis

 

Neben der Sicherstellung des Lebensunterhalts und der Gewährung der Kosten der Unterkunft für über 10.000 Erwachsene und Kinder stellt die Beratung, Betreuung und Vermittlung von rund 7.000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit all ihren individuellen Problemlagen und Bedarfen die zentrale Herausforderung auch in den nächsten Jahren für das Jobcenter Ostalbkreis dar. Die Grundlage für die Arbeit mit den hilfebedürftigen Menschen ist das jährliche Arbeitsmarktprogramm, das für das Jahr 2015 am 14. Oktober 2014 durch den Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung beschlossen wurde.

 

Darüber hinaus erwarten das Jobcenter in 2015 folgende besondere Handlungsfelder und Herausforderungen:

 

 

Die Zielgruppe der unter 25-Jährigen

 

Junge Menschen gehören seit Beginn des SGB II zu den wichtigsten Zielgruppen des Jobcenter Ostalbkreis. Das Jobcenter hat sich zum Ziel gesetzt, dass jeder Jugendliche ein Angebot erhält und nicht untätig oder unversorgt ist. Dieses Ziel wird durch eine besonders hohe Kontaktdichte von mindestens allen vier Wochen bei den Integrationsfachkräften unterstützt. Die aktive Arbeitsförderung ist der wichtigste Baustein in der Vermittlungsarbeit, wenn junge Kunden nicht direkt vermittelbar sind. Nach einem ausführlichen Assessment durch die Integrationsfachkraft wird das individuell passende Instrument der aktiven Arbeitsförderung angewendet. Das Spektrum reicht von Eingliederungszuschüssen an Arbeitgeber, um leichte Defizite auszugleichen, bis hin zu Gruppenmaßnahmen, in denen z. B. soziale Kompetenzen erlernt werden. 

 

Die Arbeit der Integrationsfachkräfte mit den Schülern wird geleitet vom Motto „Keiner darf im Übergang Schule und Beruf verloren gehen“ und gestaltet sich nach Prioritäten:

Priorität 1: Vermittlung in einen Ausbildungsplatz

Priorität 2: Maßnahmen für nicht ausbildungsreife Jugendliche

Priorität 3: Vermittlung in einen Arbeitsplatz

Die enge Zusammenarbeit mit allen Partnern im regionalen Übergangsmanagement stellt dabei eine wichtige Säule in der Beratungs- und Integrationsarbeit des Jobcenters dar.

 

 

Perspektive 50plus

 

Im Projekt Perspektive 50plus stehen dem Jobcenter bis Ende 2015 zusätzliche Mittel für die Vermittlung älterer Arbeitsloser zur Verfügung.

Dabei setzte sich das Jobcenter Ostalbkreis im Jahr 2014 das Ziel, 120 ältere Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit 3 Vermittlungsfachkräften und einem Budget von 576.000 Euro gelangen 114 Integrationen, das entspricht einer Zielerreichung von 95 %. Die Haushaltsmittel wurden dazu mit 94,3 % ausgeschöpft.

 

Für das Jahr 2015 wurden dem Jobcenter 626.000 Euro bewilligt. Mit insgesamt 3,75 Vermittlungsfachkräften sollen 130 Integrationen realisiert werden. Eine besonders enge Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit wird im Rahmen der Fachkräfteallianz gepflegt.

 

 

Die Zielgruppe der Alleinerziehenden

 

Die Alleinerziehenden werden an den Standorten Aalen und Schwäbisch Gmünd von spezialisierten Teams betreut. Hier erfolgt eine Beratung, die genau auf die besondere Situation der Alleinerziehenden zugeschnitten ist. Zusätzlich ist auch die Zuweisung in Maßnahmen möglich, die speziell für diese Personengruppe konzipiert sind, z. B. mit dem Ziel der Vermittlung in Teilzeit-Ausbildungsstellen oder der Bearbeitung familiärer, persönlicher oder organisatorischer Probleme, die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen.

 

 

Neue Angebote für Erziehende

 

Im SGB II gilt die Regel, dass sich in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes ein Elternteil der Kinderbetreuung widmen kann und sich der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stellen muss. Die meisten Eltern nehmen diese Möglichkeit auch in Anspruch.

 

Das Beratungskonzept für Erziehende sieht in folgenden Phasen der Elternzeit kontinuierlich schriftliche und persönliche Kontakte mit den Erziehenden vor: Schwangerschaft, Geburt des Kindes, erster Geburtstag, zweiter Geburtstag, 6 Monate vor Ende der Erziehungszeit.

 

Die Gründe für die frühzeitige Aktivierung sind folgende:

        es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr

        die Personengruppe hat auch in dieser Lebensphase einen Beratungs- und Unterstützungsbedarf, z. B. aufgrund Trennung und Scheidung, Überschuldung, Erziehungsprobleme, etc.

        es steckt Potential in dieser Zielgruppe (z. B. gut qualifizierte KundInnen, die so bald wie möglich wieder einsteigen möchten, oder KundInnen, welche die Zeit nutzen möchten, um sich weiter zu qualifizieren)

        je kürzer die Phase der Erwerbsunterbrechung ist, umso leichter und schneller gelingt der Wiedereinstieg.

 

Das besondere an diesem Konzept ist, dass die Erziehenden nicht mit einem Behördenbrief, sondern mit ansprechend gestalteten Karten angeschrieben werden. Damit sollen die Freiwilligkeit und der unterstützende Charakter des Angebotes hervorgehoben werden.

 

 

ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II.

 

Die Bundesregierung hat für die Jahre 2015 bis 2020 ein Förderprogramm aufgelegt, das - ähnlich wie das in Baden-Württemberg installierte Programm PAT - die berufliche Integration von Langzeitarbeitslosen fördern will. Es beruht auf zwei Säulen. Zum einen können Arbeitgeber einen  Lohnkostenzuschuss für 2 Jahre für Personen erhalten, die mindestens 2 Jahre arbeitslos sind, bzw. für 3 Jahre Lohnkostenzuschuss für Personen, die mindestens 5 Jahre arbeitslos sind. Als zweites erhalten die Teilnehmer eine Unterstützung beim Übergang in die Berufstätigkeit durch ein individuelles Coaching. Dadurch sollen Probleme, die bei der Arbeitsaufnahme entstehen können, bearbeitet und die Tätigkeit soll nachhaltiger werden. Die Arbeitsstellen werden durch einen Betriebsakquisiteur, der bewerberorientiert auf Arbeitgeber zugeht, geworben. Das Jobcenter hat im Februar 2015 für die Teilnahme an dem Programm kostendeckend Finanzmittel in Höhe von 2,4 Mio. Euro beantragt. Der Beginn ist für den 01.04.2015 geplant.

 

Die besondere Herausforderung liegt bei diesem Programm darin, dass der Begriff der Arbeitslosigkeit enger wie beim SGB III gefasst ist. Daher sind alle Personen, die in den letzten 2 Jahren einen Mini-Job hatten oder mehr als 6 Wochen krank waren, von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

 

Job-Werkstatt am Standort Schwäbisch Gmünd

 

In einem Modellversuch richtet das Jobcenter am Standort Schwäbisch Gmünd mit eigenem Personal eine Job-Werkstatt ein.

Zielgruppen sind integrierbare Kunden in den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs SGB II nach Arbeit, Ausbildung, Selbstständigkeit sowie Kunden nach beruflicher Weiterbildung im Rahmen des Absolventenmanagements.

Ziele der Job-Werkstatt sind die Verbesserung und Beschleunigung der beruflichen Integration durch hohe Aktivierung (mind. einmal wöchentlich findet ein persönlicher Kontakt statt), schneller und individueller Instrumenteneinsatz und die enge Verzahnung mit allen Organisationseinheiten im Jobcenter und anderen Geschäftsbereichen der Landkreisverwaltung. Das Jobcenter erhofft sich dadurch 50 zusätzliche Integrationen in Arbeit. Die Umsetzung des Konzepts ist für 2016 auch an den übrigen Standorten Aalen, Ellwangen und Bopfingen geplant.

 

 

Mindestlohn

 

Die Einführung des Mindestlohnes hat auch Auswirkungen auf die Arbeit des Jobcenters, da viele Kunden in Beschäftigungsverhältnissen stehen. Insbesondere bei Mini-Jobs existiert häufig kein schriftlicher Arbeitsvertrag und die genaue Höhe des Stundenlohns ist oft unklar. Da die Höhe der ergänzenden SGB II-Leistungen vom Arbeitslohn abhängt, ist das Jobcenter grundsätzlich verpflichtet, die Einhaltung des Mindestlohnes zu überprüfen. Dabei muss das Vorgehen mit den anderen Akteuren am Arbeitsmarkt - wie Zoll, Agentur für Arbeit, Kammern, Verbänden und Gewerkschaften - abgestimmt werden.

Neue Arbeitsverhältnisse werden selbstverständlich nur dann gefördert, wenn die Bedingungen des Mindestlohnes bzw. der (allgemeinverbindlichen) Tarifverträge erfüllt sind.


Finanzierung und Folgekosten:

 

Die Mnahmen zur Integration und Eingliederung werden aus dem Eingliederungsbudget finanziert, das vollständig vom Bund getragen wird. Das Eingliederungsbudget des Jobcenters hat im Jahr 2015 ein Volumen von rund 3,7 Mio. Euro. Die beantragten Mittel für das ESF-Bundesprogramm bis 2020 in Höhe von 2,4 Mio. Euro sind darin noch nicht enthalten.

 

Das Verwaltungsbudget des Jobcenters hat für 2015 ein Gesamtvolumen von insgesamt rund 10,1 Mio. Euro. Davon werden 8,5 Mio. Euro vom Bund finanziert. Im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogrammes bezuschusst das Land die Verwaltungsarbeit mit 86.400 Euro. Die restlichen rund 1,5 Mio. Euro werden durch den kommunalen Finanzierungsanteil vom Landkreis finanziert.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

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Koch

 

 

Sozialdezernent

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel