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Vorlage - 031-1/2011  

 
 
Betreff: Einrichtung eines "Zentrums für Altersmedizin" am Ostalb-Klinikum: Genehmigung der Gesamtkonzeption und Freigabe zur Umsetzung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
031/2011
Federführend:Ostalb-Klinikum Beteiligt:Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Vorberatung
Kreistag Entscheidung
12.04.2011 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_1_Gesamtkonzept_Altersmedizin_Stand_16_03_11
Anlage_2_Entwurf_Gesellschaftsvertrag

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Krankenhausausschuss hat dem Kreistag in seiner Sitzung am 29. März 2011 einstimmig folgende Beschlüsse empfohlen:

 

1.      Der vorgelegten Konzeption (Anlage 1) für ein Zentrum für Altersmedizin am Ostalb-Klinikum Aalen wird zugestimmt.

 

2.      Dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags (Anlage 2) der gemeinnützigen Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH wird zugestimmt und die Verwaltung mit der Gründung der Gesellschaft beauftragt.

 

3.      Der Landrat wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH:

a)      Herrn Krankenhausdirektor Axel Janischowski zum Geschäftsführer zu bestellen und einen Geschäftsführungsvertrag abzuschließen,

b)     einer Stellvertretungsregelung (Prokura) für den Geschäftsführer zuzustimmen,

c)      einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und für die Geschäftsführung zuzustimmen und

d)     der Bestellung fünf weiterer Aufsichtsratsmitglieder zuzustimmen, die in der Sitzung vom Kreistag benannt werden.

 

4.      Das erforderliche Startkapital in Höhe von 500.000 € der Rehabilitationsmedizin Ostalb-GmbH wird aus dem Kreishaushalt zur Verfügung gestellt. Davon entfallen 100.000 € auf das Stammkapital und 400.000 € auf eine zusätzliche Eigenkapital­ausstattung in einer Kapitalrücklage.

 

5.      Die Verwaltung wird beauftragt,

  • die notwendigen Schritte für die bauliche Umsetzung einzuleiten sowie
  • mit den Vorarbeiten und Gesprächen zur Klärung der notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Zentrums für Altersmedizin (z.B. Chefarztsuche und Vertragsverhandlungen) zu beginnen.

 

6.      Der Krankenhausausschuss wird laufend über die Ergebnisse der Projekt­entwicklung informiert.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1. Medizinisches und betriebswirtschaftliches Konzept

 

Auf die Konzeption in Anlage 1 wird verwiesen. Im Ergebnis kann ein Engagement im neuen Geschäftsfeld Altersmedizin nur empfohlen werden, wenn die genannten Voraussetzungen eintreten. Ansonsten ist das vorgestellte Ausstiegsszenario umzusetzen. Da diese Optionen vorhanden sind, kann dauerhafter wirtschaftlicher Schaden vom Ostalbkreis abgewendet werden.

 

 

2. Gründung der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH

 

2.1 Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag (siehe Anlage 2) sowie die steuerlichen Fragestellungen wurden mit der Kanzlei Menold & Bezler (federführend Frau Dr. Fabry) und der Kanzlei Richter & Partner (federführend Fr. Sippel) besprochen und entwickelt.

 

Aufgrund zweier Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde wurde der Gesellschaftsvertrag noch leicht angepasst, der Krankenhausausschuss wurde in seiner Sitzung vor der Beschlussempfehlung entsprechend unterrichtet. Auf Antrag aus der Mitte des Krankenhausausschusses wurde die Anzahl der zu benennenden Aufsichtsratsmitglieder von 4 auf 5 erhöht. Durch die nunmehr gerade Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder musste noch für den Falle der Stimmengleichheit bei Entscheidungen des Aufsichtsrats im Gesellschaftsvertrag eine Regelung getroffen werden. Dies ist in der aktuellen Fassung bereits berücksichtigt. Alle Änderungen im Gesellschaftsvertrag sind in der Anlage 2 durch eine rote Schrift kenntlich gemacht.

 

Im Gesellschaftsvertrag wesentliche Punkte sind:

 

Anteile

Die Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH wird zunächst als 100%-ige Tochter des Ostalbkreises gegründet. Die Betriebsleitung des Ostalb-Klinikums kann sich jedoch vorstellen, in einigen Jahren einen Mitgesellschafter aus dem Rehabilitationsmarkt in die Gesellschaft aufzunehmen. Eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen dem Ostalb-Klinikum und der Rehabilitationsmedizin Ostalb-GmbH ist beabsichtigt, damit die wechselseitigen Dienstleistungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

 

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Rehabilitationsmedizin Ostalb-GmbH soll wie folgt strukturiert sein:

  • Landrat (kraft Amtes), Aufsichtsratsvorsitzender
  • Ärztlicher Direktor des Ostalb-Klinikums Aalen (kraft Amtes)
  • Pflegedirektor des Ostalb-Klinikums Aalen (kraft Amtes)
  • bis zu sechs weiteren Mitglieder, die vom Ostalbkreis entsandt werden.

 

Durch die institutionelle Einbindung des Ärztlichen Direktors und des Pflegedirektors des Ostalb-Klinikums Aalen soll gewährleistet werden, dass die neue Gesellschaft integraler Bestandteil des Klinikums wird und keine Parallelexistenz führt.

 

Fachbeirat

Das Zentrum für Altersmedizin in seiner geplanten Form ist ein Modellprojekt, das es in dieser Form noch nicht in Baden-Württemberg gibt. Der Erfolg dieses Modellprojektes hängt auch davon ab, wie es von den Krankenkassen und dem Sozialministerium begleitet wird. Mit einem Fachbeirat, in dem prominente Mitglieder von Sozialministerium und Krankenkassenseite gemeinsam mit Vertretern der Wissenschaft vertreten sind, kann ein enger Kontakt zu den entscheidenden Stellen hergestellt und eine permanente Information über den Verlauf des Modellprojekts erreicht werden.

 

2.2 Verbindliche Auskunft beim Finanzamt

In Zusammenarbeit mit der Kanzlei Richter & Partner wird so schnell als möglich ein Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt gestellt.

 

2.3 Genehmigung durch das Regierungspräsidium

Die Gründung der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH steht nach §§117, 121, 108, 102-103a GemO i.V.m. § 48 LKrO unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Mit Schreiben des Landrats vom 18. März 2011 wurde das Regierungspräsidium über die beabsichtigte Gründung informiert. Am 25. März 2011 erhielten wir eine erste Rückmeldung des Regierungspräsidiums mit zwei Hinweisen zum Gesellschaftsvertrag. Über diese wurde im Krankenhausausschuss am 29. März 2011 mündlich berichtet. In der beiliegenden Fassung des Gesellschafts­vertrags (Anlage 2) sind diese Änderungen bereits berücksichtigt.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die notwendige Eigenkapitalausstattung in Höhe von 500.000 € wird über den Kreishaushalt geleistet. Davon entfallen 100.000 € auf das Stammkapital und 400.000 € auf freies Eigenkapital.

 

Die Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH muss ohne laufende Zuschüsse des Ostalbkreises betrieben werden. Sollte sich im Laufe der weiteren Projektentwicklung zeigen, dass die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllbar sind, ist das beschriebene Ausstiegsszenario umzusetzen.

 

 

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1:               Memorandum „Aufbau eines Zentrums für Altersmedizin am Gesundheitszentrum Ostalb-Klinikum Aalen“ (an die Mitglieder des Krankenhausausschusses bereits mit der Vorlage 031/2011 übersandt)

Anlage 2:               Gesellschaftsvertrag der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Janischowski

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage_1_Gesamtkonzept_Altersmedizin_Stand_16_03_11 (26500 KB)    
Anlage 1 2 Anlage_2_Entwurf_Gesellschaftsvertrag (69 KB)    
Stammbaum:
031/2011   Einrichtung eines "Zentrums für Altersmedizin" am Ostalb-Klinikum: Genehmigung der Gesamtkonzeption und Freigabe zur Umsetzung   Ostalb-Klinikum   Beschlussvorlage
031-1/2011   Einrichtung eines "Zentrums für Altersmedizin" am Ostalb-Klinikum: Genehmigung der Gesamtkonzeption und Freigabe zur Umsetzung   Ostalb-Klinikum   Beschlussvorlage