Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Krankenhausausschuss empfiehlt / Der Kreistag beschließt:
1. Der vorgelegten Konzeption (Anlage 1) für ein Zentrum für Altersmedizin am Ostalb-Klinikum Aalen wird zugestimmt.
2. Dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags (Anlage 2) der gemeinnützigen Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH wird zugestimmt und die Verwaltung mit der Gründung der Gesellschaft beauftragt.
3. Der Landrat wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH: a) Herrn Krankenhausdirektor Axel Janischowski zum Geschäftsführer zu bestellen und einen Geschäftsführungsvertrag abzuschließen, b) einer Stellvertretungsregelung (Prokura) für den Geschäftsführer zuzustimmen, c) einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und für die Geschäftsführung zuzustimmen und d) der Bestellung vier weiterer Aufsichtsratsmitglieder zuzustimmen, die in der Sitzung vom Kreistag benannt werden.
4. Das erforderliche Startkapital in Höhe von 500.000 € der Rehabilitationsmedizin Ostalb-GmbH wird aus dem Kreishaushalt zur Verfügung gestellt. Davon entfallen 100.000 € auf das Stammkapital und 400.000 € auf eine zusätzliche Eigenkapitalausstattung in einer Kapitalrücklage.
5. Die Verwaltung wird beauftragt,
6. Der Krankenhausausschuss wird laufend über die Ergebnisse der Projektentwicklung informiert.
Sachverhalt/Begründung
1. Medizinisches und betriebswirtschaftliches Konzept
Auf die Konzeption in Anlage 1 wird verwiesen. Im Ergebnis kann ein Engagement im neuen Geschäftsfeld Altersmedizin nur empfohlen werden, wenn die genannten Voraussetzungen eintreten. Ansonsten ist das vorgestellte Ausstiegsszenario umzusetzen. Da diese Optionen vorhanden sind, kann dauerhafter wirtschaftlicher Schaden vom Ostalbkreis abgewendet werden.
2. Gründung der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH
Gesellschaftsvertrag Der Gesellschaftsvertrag (siehe Anlage 2) sowie die steuerlichen Fragestellungen wurden mit der Kanzlei Menold & Bezler (federführend Frau Dr. Fabry) und der Kanzlei Richter & Partner (federführend Fr. Sippel) besprochen und entwickelt.
Anteile Die Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH wird zunächst als 100%-ige Tochter des Ostalbkreises gegründet. Die Betriebsleitung des Ostalb-Klinikums kann sich jedoch vorstellen, in einigen Jahren einen Mitgesellschafter aus dem Rehabilitationsmarkt in die Gesellschaft aufzunehmen. Eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen dem Ostalb-Klinikum und der Rehabilitationsmedizin Ostalb-GmbH ist beabsichtigt, damit die wechselseitigen Dienstleistungen nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Rehabilitationsmedizin Ostalb-GmbH soll wie folgt strukturiert sein:
Durch die institutionelle Einbindung des Ärztlichen Direktors und des Pflegedirektors des Ostalb-Klinikums Aalen soll gewährleistet werden, dass die neue Gesellschaft integraler Bestandteil des Klinikums wird und keine Parallelexistenz führt.
Fachbeirat Das Zentrum für Altersmedizin in seiner geplanten Form ist ein Modellprojekt, das es in dieser Form noch nicht in Baden-Württemberg gibt. Der Erfolg dieses Modellprojektes hängt auch davon ab, wie es von den Krankenkassen und dem Sozialministerium begleitet wird. Mit einem Fachbeirat, in dem prominente Mitglieder von Sozialministerium und Krankenkassenseite gemeinsam mit Vertretern der Wissenschaft vertreten sind, kann ein enger Kontakt zu den entscheidenden Stellen hergestellt und eine permanente Information über den Verlauf des Modellprojekts erreicht werden.
Verbindliche Auskunft beim Finanzamt In Zusammenarbeit mit der Kanzlei Richter & Partner wird so schnell als möglich ein Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt gestellt.
Genehmigung durch das Regierungspräsidium Die Gründung der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH steht nach §§117, 121, 108, 102-103a GemO i.V.m. § 48 LKrO unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Mit Schreiben des Landrats vom 18. März 2011 wurde das Regierungspräsidium über die beabsichtigte Gründung informiert. Finanzierung und Folgekosten
Die notwendige Eigenkapitalausstattung in Höhe von 500.000 € wird über den Kreishaushalt geleistet. Davon entfallen 100.000 € auf das Stammkapital und 400.000 € auf freies Eigenkapital.
Die Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH muss ohne laufende Zuschüsse des Ostalbkreises betrieben werden. Sollte sich im Laufe der weiteren Projektentwicklung zeigen, dass die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllbar sind, ist das beschriebene Ausstiegsszenario umzusetzen.
Anlagen
Anlage 1: Memorandum „Aufbau eines Zentrums für Altersmedizin am Gesundheitszentrum Ostalb-Klinikum Aalen“ Anlage 2: Gesellschaftsvertrag der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH
Sichtvermerke
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