Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung:
Nach Vorberatung im Ältestenrat am 18. Juni 2009 bzw. 7. Juli 2009 und in Abstimmungsgesprächen mit Vertretern der Fraktionen sowie den fraktionslosen Mitgliedern des neugewählten Kreistags wird folgender Beschluss gefasst:
1. Die Zahl der Sitze im Regionalverband Ostwürttemberg wird auf die Fraktionen des Kreistags wie folgt verteilt:
CDU-Fraktion16Sitze SPD-Fraktion6Sitze Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis5Sitze Fraktion Bündnis 90/Die Grünen3Sitze FDP-Fraktion 1 Sitz
2. Es werden folgende Personen in die Verbandsversammlung berufen:
CDU-Fraktion:
ordentliche MitgliederErsatzleute
Klaus PavelJutta Heim-Wenzler Richard ArnoldCelestino Piazza Norbert BarthleRaimund Müller Roderich KiesewetterWilli Feige Ursula BarthNikolaus Graf Adelmann Edelbert Krieg Karl Bux Edwin Hahn Peter Mennicken Georg Ruf Jürgen Stempfle Anton Weber Herbert Brenner Walter Weber Gerhard Hackner Dr. Gunter Bühler
SPD-Fraktion:
ordentliche MitgliederErsatzleute
Ulrich PfeifleFrederik Brütting Günther NeumeisterChristina Weber Wolfgang LeidigJochen Pahlke Klaus Maier Cav. Mario Capezzuto Jakob UnrathMarlies Büker Claudia SünderSteffen Barth
Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis:
ordentliche MitgliederErsatzleute Karl HilsenbekJohannes Thalheimer Martin GerlachHeidi Borbély Gerd Dannenmann Alfred Grieser Herbert WitzanyJosef Bühler Peter Traub Ute Nuding Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
ordentliche MitgliederErsatzleute
Volker GrabHubert Thalheimer Dr. Joachim HeppnerUlrich Zumhasch Michael Straub Veronika Gromann
FDP-Fraktion:
ordentliches MitgliedErsatzleute
Timo SpörlMichael Lang Konrad Widmann
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 35 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LPlG) sind die Mitglieder des Regionalverbandes innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Amtszeit des neugewählten Kreistags zu wählen. Die Amtszeit des am 07. Juni 2009 gewählten Kreistags beginnt am 01. Juli 2009. Somit sind die Mitglieder der Verbandsversammlung der Regionalverbände zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 30. September 2009 zu wählen.
Die Gesamtzahl der Mitglieder der Verbandsversammlung errechnet sich nach § 35 Abs. 3 LPlG aus der Einwohnerzahl des Ostalbkreises und des Kreises Heidenheim. Bei einer Einwohnerzahl von 314.355 Einwohnern im Ostalbkreis und 133.056 Einwohnern im Kreis Heidenheim sind für den Ostalbkreis 31 Mitglieder, für den Kreis Heidenheim 13 Mitglieder in die Verbandsversammlung zu wählen.
Sichtvermerke:
Geschäftsstelle Kreistag __________________________________________________ Brunnhuber
Dezernat I__________________________________________________ Wolf
Landrat__________________________________________________ Pavel
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||