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Antrag der Verwaltung:Dem in Ziffer V dargestellten Struktur-, Stellen- und Finanzierungskonzept zur ambulanten Suchtkrankenhilfe im Ostalbkreis wird zugestimmt. Sachverhalt/Begründung:I. Ausgangssituation und Allgemeines Die Suchtkrankenhilfe im Ostalbkreis ist wie ganz überwiegend in Baden-Württemberg vom Prinzip der Subsidiarität geprägt. Das Caritas-Zentrum Ost-Württemberg, der Kreisdiakonieverband und die Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e. V. sind die Träger der ambulanten Suchtkrankenhilfe im Ostalbkreis. Diese haben ihr Beratungsangebot entsprechend der Suchthilfeplanung des Ostalbkreises weiterentwickelt, welche im Herbst 2001 von den Gremien des Ostalbkreises beschlossen worden war. Dementsprechend wird im Ostalbkreis ein dezentrales Beratungsangebot mit Schwerpunkten in den Großen Kreisstädten vorgehalten. Sowohl Caritas als auch Diakonie betreiben jeweils in Aalen und Schwäbisch Gmünd ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen (PSB); Ellwangen wird von der Caritas einmal wöchentlich am Nachmittag, von der Diakonie mit 0,5 Personalstellen an zwei Tagen/Woche bedient. In Schwäbisch Gmünd hält die Sozialberatung e. V. ein zusätzliches Angebot für Abhängige von illegalen Drogen in Form einer Beratungsstelle und eines Kontaktladens (KL) vor. II. Aufgabenspektrum Die Beratungsstellen im Ostalbkreis weisen keine Spezialisierung auf, wie sie insbesondere in den 1980er und –90er Jahren und in den Großstädten üblich war. Sie besitzen eine Allzuständigkeit. Grundsätzlich ist jede Beratungsstelle Anlaufstelle für jede Form einer Suchtproblematik. Trotzdem hat sich auch bei den Beratungsstellen im Ostalbkreis eine gewisse Spezialisierung durchgesetzt. Aufgabenfelder, welche besonderes Fachwissen oder eine besondere Struktur benötigen, werden nur von einzelnen Stellen - häufig allerdings wiederum in einer Kooperation mit den anderen - vorgehalten. Beispielhaft erwähnt seien die Themenfelder Essstörungen, welche nur von den Beratungsstellen der Caritas, bzw. pathologisches Spielen, welche nur von der Beratungsstelle der Diakonie in Aalen bearbeitet werden. „Konkurrenz belebt das Geschäft“. Dieser Eindruck kann entstehen, wenn nur diese Struktur von Einrichtungen mit bis zu drei unterschiedlichen Trägern an einem Standort gesehen wird. Niemals allerdings darf man übersehen, dass es zwischen den Trägern und den einzelnen Stellen seit Beginn ein sehr konstruktives Miteinander gibt. Natürlich gibt es zum Teil große Schnittmengen im Hinblick auf Suchtmittel oder Zielgruppen bei den Suchtkranken – wenn man nur an den großen Bereich Alkohol denkt. Doch nicht nur in diesem „Kerngeschäft“ hat sich im Ostalbkreis ein beispielhaftes Miteinander entwickelt. In regelmäßigen Treffen wird entschieden, wie und von welcher Stelle neue Entwicklungen aufgefangen werden können, welche Schwerpunkte verlagert werden oder auch welche Angebote – wie ambulante Rehabilitation, Gruppenangebote für junge Cannabis-Konsument/innen oder Führerscheingruppen - in einer trägerübergreifenden Kooperation angeboten werden. § 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II („Hartz IV“) verpflichtet seit 01.01.2005 die Stadt- und Landkreise, suchtkranken Leistungsempfängern eine „Suchtberatung“ zur Verfügung zu stellen. Diese nun originäre Pflichtaufgabe des Landkreises wird im Ostalbkreis wie in den meisten anderen Kreisen von den bestehenden Einrichtungen übernommen. Der Anteil an Leistungsempfängern nach dem SGB II am Klientel der PSB liegt bei ca. 25 %, wie Erhebungen, die über einen Zeitraum von über einem Jahr landesweit durchgeführt wurden, ergeben haben. Den Beratungsstellen ist hierdurch ein – bislang allerdings noch nicht bezifferbarer – zusätzlicher Aufwand entstanden. III. Stellensituation im Ostalbkreis Die Fachkraftstellen im Landkreis wurden in den vergangenen Jahrzehnten konti- nuierlich ausgebaut. Weist der „Suchtbericht 1997“ des Landkreises noch darauf hin, dass an den Beratungsstellen im Landkreis 8 Fachkräfte tätig sind, hat sich diese Zahl unter anderem durch die Einrichtung des Kontaktladens in Schwäbisch Gmünd auf 10 Personalstellen im Jahr 2000 erhöht. Seit 01.07.2002 ist der derzeitige Personalbestand von 11,5 Stellen unverändert.
IV. Bisherige Finanzierung Die ambulante Suchtkrankenhilfe in Baden-Württemberg wird über ein Mischsystem finanziert. Je bewilligter Personalstelle (Ostalbkreis: 11,5) trägt das Land 16.900,- €/ Jahr (gesamt: 194.350,- €), die restlichen Kosten teilen sich Träger und Landkreise. Die Beratungsstellen im Ostalbkreis wurden viele Jahre vom Landkreis mit 2/3 des anderweitig nicht gedeckten Abmangels unterstützt. Nach der 10 %-igen Kürzung ab dem Haushaltsjahr 2004 wurde auf eine Festbetrags-Finanzierung umgestellt. Für jedes Haushaltsjahr standen seither 403.200,- € zur Verfügung. Die unmittelbaren Auswirkungen auf die Träger lassen sich mit den jeweiligen Finanzierungsanteilen darstellen: So sank der Anteil des Landkreises an den Gesamtkosten um über 5 % von 43,79 % (2003) auf 38, 7 % (2005); der Trägeranteil dagegen stieg von 20,0 % auf 22,77 %. Ohne eine deutliche Steigerung der sonstigen Einnahmen z.B. durch Erlöse aus der ambulanten Rehabilitation wäre es zu einem Personalabbau von bis zu 2 Stellen gekommen. Schwierig gestaltet sich der Vergleich mit der Versorgungssituation in anderen Landkreisen. So kann zwar festgestellt werden, dass sich der Ostalbkreis sowohl im Hinblick auf die tatsächlich eingesetzten Finanzmittel als auch die geförderten Personalstellen im Kreisvergleich im Mittelfeld befindet. Dafür allerdings ist das Angebot an Beratungsleistungen beispielhaft: Nur noch Ravensburg und Göppingen verfügen z.B. als vergleichbare Kreise in Württemberg über das Angebot eines Kontaktladens. Sehr wenige Kreise haben ein ausgewiesenes Angebot für Spielsüchtige und die große Zahl von Menschen mit Essstörungen wird in den wenigsten Kreisen mit einem qualifizierten Angebot versorgt. Insgesamt betrachtet erhält der Landkreis für seine Zuschüsse ein außergewöhnlich breites Spektrum an qualitativ hochwertigen Dienstleistungen. V. Künftiges Struktur-, Stellen- und Finanzierungskonzept Die Träger haben 2005 in einem gemeinsamen Schreiben für den Haushalt 2006 die teilweise Rücknahme der Mittelkürzung aus 2003 durch eine Erhöhung des derzeitigen Zuschussbetrages um 5 % sowie eine Beteiligung des Landkreises an den Kostensteigerungen durch eine Dynamisierung des Zuschusses beantragt. Gemeinsam mit Vertretern der Kreisverwaltung wurde unter externer Moderation untersucht, ob eine Einsparung z.B. von Verwaltungs- oder weiteren Organisationskosten durch strukturelle Veränderungen erreicht werden kann. Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass im operativen Bereich noch leichte Verbesserungen möglich sind. Eine neue Organisationsstruktur für den Landkreis käme durch den dann wahrscheinlichen Wegfall erheblicher Eigenmittel der Träger allerdings deutlich teurer. Mit anderen Worten: Mit den bislang eingesetzten eigenen Mitteln könnte der Landkreis in eigener Trägerschaft das bestehende Angebot nur in sehr reduzierter Form vorhalten. Die Planungen für eine
Weiterentwicklung der ambulanten Suchtkrankenhilfe im Ostalbkreis sehen
folgende „Bausteine“ vor: 1. Die bestehende Personalausstattung der ambulanten Suchtkrankenhilfe wird zur Sicherstellung der Grundversorgung im Ostalbkreis aufrecht erhalten. Insbesondere im Hinblick auf die Pflichtaufgaben nach § 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II sowie die unterschiedlichen Netzwerkaufgaben im Zusammenhang mit einer frühen Intervention (GB Jugend und Familie, stationäre Jugendhilfe) bzw. Essstörungen wäre eine Stellenreduzierung auch unter Kostengesichtspunkten kontraproduktiv. 2. Im Rahmen der Landeskonzeption zu „Kommunalen Suchthilfenetzwerken“ werden die Träger den operativen Bereich in Kooperation mit der Landkreisverwaltung optimieren. 3. Nach den Beschlüssen des Kreistages zum Haushalt 2007 werden sich die Zuschüsse des Ostalbkreises künftig nicht mehr nach der Höhe des Abmangels, sondern nach der Anzahl der Personalstellen berechnen. In der Vergangenheit kam es durch den Abmangel-Modus aufgrund unterschiedlich zugrunde gelegter Einnahmen und Ausgaben zu einer Ungleichbehandlung der Träger. 4. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Personalstelle und Jahr bei den - ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen (PSB) 40.360,-€ - Kontaktladen (KL) 20.000,- €. Die Differenz in der Höhe des Personalkostenzuschusses ergibt sich aus den unterschiedlichen Refinanzierungsmöglichkeiten bei PSB einer- sowie KL andererseits.
Dadurch ergeben sich folgende Zuschussbeträge: - Sozialberatung e.V., KL, 2 Personalstellen, 40.000,- € - Caritas Ostwürttemberg, PSB, 6,0 Personalstellen, 242.160,- € - Diakonie Kreisverband, PSB, 3,0 Personalstellen, 121.080,- € Mit insgesamt 403.240,- € liegen die Zuschüsse damit im Haushaltsjahr 2007 um ca. 31.000,- € unter dem Betrag aus dem Jahr 2003.
5. In den kommenden Jahren werden die Landkreis-Zuschüsse dynamisiert. Die Anpassung richtet sich nach den jeweiligen Lohnertragssteigerungen im öffentlichen Dienst (nach TVÖD). Diese Dynamisierung ist für eine verlässliche Bezuschussung und eine Sicherung des Angebots der ambulanten Suchtkrankenhilfe zwingende Voraussetzung.
6. Als Gegenleistung für die Zuschüsse des Landkreises verpflichten sich die Träger, Leistungen der ambulanten Suchtkrankenhilfe entsprechend eines konkreten Leistungsverzeichnisses zu erbringen, welches Bestandteil der Vereinbarung mit den Trägern ist. Darin werden Maßnahmen, die im Rahmen der ambulanten Rehabilitation erbracht werden, ausdrücklich ausgenommen. Diese werden von den Trägern mit anderen Personalkapazitäten erbracht. Aus diesem Grund finden für die Diakonie bei der Berechnung des Landkreis-Zuschusses nur noch 3 Personalstellen Berücksichtigung. Anlagen- Vereinbarungsentwurf SichtvermerkeGeschäftsbereich __________________________________________________ Weiß Dezernent __________________________________________________ Rettenmaier Dezernat II __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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